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   FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/2009   

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https://dejure.org/2010,21549
FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/2009 (https://dejure.org/2010,21549)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 4 K 715/2009 (https://dejure.org/2010,21549)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 4 K 715/2009 (https://dejure.org/2010,21549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen aus zeitnahen Verkäufen: Beginn der Jahresfrist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, kein "Zwerganteil" bei Veräußerung einer 6%-Beteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines GmbH-Anteils i.R.d. Erbschaftsbesteuerung; Möglichkeit des Ansehens eines wegen des Verkaufs eines Geschäftsanteils gezahlten Kaufpreises "als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt"; Definition des Vorliegens eines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs

  • Betriebs-Berater

    Bedarfswertermittlung für GmbH-Anteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 11 Abs. 2
    Ableitung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen aus dem Verkauf einer Beteiligung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Höhe von 6 v.H. - Verkauf innerhalb der Jahresfrist

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ableitung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen aus dem Verkauf einer Beteiligung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Höhe von 6 v.H. - Verkauf innerhalb der Jahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2069
  • EFG 2011, 1345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann auch aus einem einzigen Verkauf abgeleitet werden, wenn Gegenstand des Verkaufs nicht nur ein Zwerganteil (R 95 (3) Satz 3 ErbStR; BFH-Urteil vom 22.06.2010 II R 40/08, BStBl. II 2010, 843) oder der zu bewertende Anteil ebenfalls ein Zwerganteil ist.

    Das Urteil des BFH vom 22.06.2010 II R 40/08 (BStBl. II 2010, 843) sieht als entscheidend an, ob der Verkaufspreis für den gemeinen Wert der übrigen Anteile nur einen begrenzten Aussagewert hat oder nicht.

  • BFH, 05.03.1986 - II R 232/82

    Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann aus

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Ob dies der Fall ist, ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalles unter Heranziehung objektivierter Maßstäbe zu entscheiden (BFH-Urteile vom 28.11.1980 III R 86/78, BStBl. II 1981, 353, und vom 05.03.1986 II R 232/82, BStBl. II 1986, 591).

    Nach dem Urteil des BFH vom 05.03.1986 II R 232/82 (BStBl. II 1986, 591) ist noch nicht entschieden, ob ein Zwerganteil bei Unterschreiten von Anteilen, die nach dem Gesellschaftsrecht einen Minderheitenschutz genießen, oder erst ab einer geringeren Beteiligung angenommen werden könnte.

  • BFH, 08.05.1991 - I R 53/88
    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Zwar habe der BFH mit Urteil vom 08.05.1991 I R 53/88 entschieden, dass sich der in § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG verwendete Begriff "Verkäufe" auf den Abschluss schuldrechtlicher Verträge beziehe und deshalb auch Vereinbarungen über künftig entstehende Anteile an einer Kapitalgesellschaft umfasse, wenn nur der Kaufpreis nach einem Stichtag bemessen werde, der innerhalb der Jahresfrist liege.

    Entscheidend ist die Bemessung des Kaufpreises nach einem Stichtag, der innerhalb der Jahresfrist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG liegt (BFH-Urteil vom 08.05.1991 I R 53/88, BFH/NV 1992, 130).

  • BFH, 17.06.1998 - II R 46/96

    Halten von Beteiligungen - Abtretung von Geschäftsanteilen - Zustimmung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Die Schätzung nach dem sog. "Stuttgarter Verfahren" (R 96 ff. ErbStR) ist eine den Anforderungen des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG entsprechende Bewertungsmethode (BFH-Urteil vom 17.06.1998 II R 46/96, BFH/NV 1999, 17).
  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung sah eine Anteilsübertragung an leitende Angestellte zu einem Preis offensichtlich unterhalb des Marktniveaus, welche einzig und allein dem Zweck diente, die Erwerber an das Unternehmen zu binden, als nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgt an (BFH-Urteil vom 19.12.2007 II R 22/06, BFH/NV 2008, 962).
  • FG Köln, 04.09.1996 - 4 K 7724/94
    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Eisele (in Rössler/Troll, BewG, § 11 Rn. 27) sieht unter Verweis auf § 50 Abs. 1 GmbHG einen Zwerganteil bei Vorliegen eines Anteilsbesitzes von weniger als 10 v.H. als gegeben an, ebenso das FG Köln (Urteil vom 04.09.1996 4 K 7724/94, EFG 1997, 6).
  • BFH, 15.07.1998 - II R 23/97

    Gemeiner Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Ein gezahlter Kaufpreis kann regelmäßig dann nicht als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt angesehen werden, wenn er ohne jede Rücksicht auf das Vermögen und die Ertragsaussichten der Gesellschaft bemessen wurde, also dem inneren Wert der Anteile nicht entspricht (BFH-Urteil vom 15.07.1998 II R 23/97, BFH/NV 1998, 1463; Eisele in Rössler/Troll, BewG, § 11 Rn. 26).
  • BFH, 28.11.1980 - III R 86/78

    Anteilsbewertung; keine Wertableitung aus Verkäufen, wenn diese in erster Linie

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Ob dies der Fall ist, ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalles unter Heranziehung objektivierter Maßstäbe zu entscheiden (BFH-Urteile vom 28.11.1980 III R 86/78, BStBl. II 1981, 353, und vom 05.03.1986 II R 232/82, BStBl. II 1986, 591).
  • BFH, 22.08.2002 - II B 170/01

    Anteilswert; Ableitung aus stichtagsnahen Verkaufsfällen

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
    Weiterhin ist das - von der Klägerseite zur Anwendung begehrte - Stuttgarter Verfahren Ausdruck einer vorsichtigen Bewertung mit verhältnismäßig geringer Auswirkung der Ertragskomponente (Mannek in Gürsching/Stenger, BewG, § 11 Rn. 166, 170, 179); allein die Abweichung des nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelten gemeinen Werts der Geschäftsanteile von dem Wert, welcher sich aus einem Verkauf ableiten lässt, führt nicht zu dem Schluss, dass kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr vorliegt (BFH-Beschluss vom 22.08.2002 II B 170/01, BFH/NV 2003, 11).
  • BFH, 16.05.2013 - II R 4/11

    Ableitung des Werts eines GmbH-Anteils aus einem Verkauf nach § 11 Abs. 2 Satz 2

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1345 veröffentlicht.
  • FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20

    Ermittlung eines Werts aus Verkäufen für Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Dem Urteil des Finanzgericht -FGNürnberg vom 2. Dezember 2010 (4 K 715/2009) könne entnommen werden, dass es lediglich darauf ankomme, dass die Bemessung des Kaufpreises nach einem Stichtag erfolge, der innerhalb der Frist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG liege.

    dd) Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des FG Nürnberg vom 2. Dezember 2010 (4 K 715/2009; EFG 2011, 1345) führt im Streitfall zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

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