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   FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/2000, II 39/00   

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https://dejure.org/2000,7622
FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/2000, II 39/00 (https://dejure.org/2000,7622)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10.04.2000 - II 39/2000, II 39/00 (https://dejure.org/2000,7622)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10. April 2000 - II 39/2000, II 39/00 (https://dejure.org/2000,7622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Haftung wegen Antrag auf Insolvenz; Haftung des Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) ; Organträger als Geschäftsführer der Organgesellschaft; Verwaltungssequestration; Ermessensentscheidung; Überschreiten der gesetzlichen Grenzen des Ermessens ; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Steuerschuldner bei vorläufiger Insolvenzverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverfahrens Haftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Komplementärs der Besitzgesellschaft bei Insolvenz der Betriebsgesellschaft im Falle der umsatzsteuerlichen Organschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft müsse nicht auf allen drei Gebieten vollkommen sein; eine organisatorische Eingliederung könne auch noch dann vorliegen, wenn nur einzelne Geschäftsführer des Organträgers Geschäftsführer der GmbH seien (Urteil des BFH vom 20.2. 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133).

    Denn durch den Kläger als Komplementär und Geschäftsführer der GmbH blieb sichergestellt, daß eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organtochter nicht stattfinden konnte (BFH-Urteil vom 20.2. 1992, V R 80/85, BFH/NV 1993, 133).

  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Nach der Rechtsprechung sei es bei einer Organschaft nicht erforderlich, daß die Geschäftsführung des Organträgers mit derjenigen der Tochtergesellschaft personenidentisch sei (Urteil des BFH vom 28.1. 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258 , UR 1999, 251).

    Der Kläger war nämlich lediglich gehalten, sich mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen; dieser konnte nach der Rechtslage den Kläger nicht aus der Leitung der KG und GmbH verdrängen (Urteil vom 28.1. 1999 V R 32/98, BStBl II 99, 258).

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Bei der Inanspruchnahme eines nach §§ 161 Abs. 1 und 2, 128 HGB Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO ), die nach § 102 FGO vom Gericht darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. Urteile des BFH vom 13.4. 1978 V R 109/75, BStBl II 1978, 508 und vom 3.2. 1981 VII R 86/78, BStBl II 81, 493).
  • BFH, 13.03.1997 - V R 96/96

    Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft im Fall der Sequestration

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Ob dies der Fall ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Urteil vom 13.3. 1997 V R 96/96, BStBl II 1997, 580 ).
  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Bei der Inanspruchnahme eines nach §§ 161 Abs. 1 und 2, 128 HGB Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO ), die nach § 102 FGO vom Gericht darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. Urteile des BFH vom 13.4. 1978 V R 109/75, BStBl II 1978, 508 und vom 3.2. 1981 VII R 86/78, BStBl II 81, 493).
  • BFH, 28.10.1987 - I R 126/83

    Zur verfassungskonformen Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFH-Urteil vom 30.4. 1987 R 48/84, BStBl II 1988, 70 ).
  • BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84

    Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00
    Maßgebend für die gerichtliche Prüfung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.1987 VII R 138/84, BStBl II 1988, 364 ).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Zur Frage einer etwaigen Befugnisüberschreitung war im Zeitpunkt der Beratung durch die Beklagten in der Rechtsprechung der Finanzgerichte bereits mehrfach entschieden worden, dass diese nicht zum Wegfall der organisatorischen Eingliederung führt, vielmehr der Organträger seine Rechtsposition durch entsprechende Anträge im Insolvenzeröffnungsverfahren wahren müsse (FG Nürnberg, Urt. vom 10.04.2000, KTS 2001, 509, nachfolgend BFH 27.10.2000, Az. V B 102/00: Revision nicht zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung; FG Nürnberg, Urt. vom 09.08.2001, EWiR 2002, 361; Schleswig-Holsteinisches FG, Urt. vom 24.09.2002, EFG 2003, 1582, nachfolgend - jedoch erst am 01.04.2004 - BFHE 204, 520, wo diese Überlegung nicht beanstandet wurde; FG Münster, Urt. vom 01.04.2003, EFG 2004, 612).
  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 14 K 269/97

    Keine Haftung der Beteiligten einer Organträger-GbR für die Umsatzsteuerschulden

    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO geht bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters in Verbindung mit der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbotes die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (vgl. hierzu FG Nürnberg Urteil vom 10. April 2000 II 39/2000).
  • FG Münster, 01.04.2003 - 15 K 2679/02

    Zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines

    Diese Grundsätze sind auch auf die seit dem 01.01.1999 geltende InsO anwendbar (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 734; offen gelassen in BFH/NV 2002, 223; FG Nürnberg, Beschluss vom 09.08.2001, II 287/2001, SIS-Dokument Nr. 030970; FG Nürnberg, rechtskräftiges Urteil vom 10.04.2002, II 39/00, juris-Dokument Nr. STRE200070934; FG Münster, rechtskräftiges Urteil vom 21.11.2001, 5 K 2513/02 U nv.).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2004 - 5 V 85/04

    Haftung des Geschäftsführers der Schuldnerin bei Verfügung unter Zustimmung des

    Das FA kann sich demgegenüber auch nicht auf das Urteil des FG Nürnberg vom 10.April 2000 (Az.: II 39/00, JURIS) stützen.
  • FG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - 2 V 362/03

    Haftung des Geschäftsführers bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Nimmt der Ast. jedoch seine Rechte nicht in vollem Umfange wahr, kann dies nicht zu Lasten des FA gehen (insoweit wohl auch Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 10. April 2000, II 39/2000, II 39/00, DZWIR 2001, 439; entsprechend wohl auch FG des Saarlandes, Beschluss vom 04. Februar 2003, 2 V 256/02, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 594 zum umgekehrten Fall der Inanspruchnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters, deren Rechtmäßigkeit bei einer vergleichbaren Fallgestaltung verneint wird).
  • FG Saarland, 20.10.2003 - 1 V 298/03

    Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch die Bestellung eines

    Diese Rechtsprechung des BFH ist nach Auffassung des Senats entsprechend auf die seit 1. Januar 1999 geltende Insolvenzordnung und die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters anwendbar (FG Nürnberg vom 10. April 2000 II 39/00, KTS 2001, 509; offen lassend: BFH vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223).
  • FG Hessen, 30.08.2006 - 6 K 3783/05

    Einfluss der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Bestellung

    c) Dass der Geschäftsführer abweichend von der tatsächlichen Beauftragung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Amtsgericht aufgrund seines entschlossenen Auftretens von einer stärkeren Stellung des Verwalters ausgegangen sei und seine Rechte nicht in vollem Umfange wahrgenommen habe, könne nicht zu Lasten des FA zu einer früheren Beendigung der Organschaft führen (FG Nürnberg, Urteil vom 10.04.2000 II 39/00).
  • FG Nürnberg, 09.08.2001 - II 287/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Zeitpunkt der Beendigung einer

    Dies bedeutet, dass im Streitfall der Insolvenzverwalter unter rechtlichen Gesichtspunkten keine vom Geschäftsführer der GmbH & Co. KG und der GmbH abweichende Willensbildung vornehmen konnte, auch wenn wie in den vom erkennenden Senat entschiedenen Streitsachen II 395/19 99 und II 39/2000 zusätzlich angeordnet wurde, dass der Verwalter das vollstrekkungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Verwaltung zu nehmen hatte, alle Außenstände einziehen und alle eingehenden Gelder auf ein Treuhandkonto einzahlen sollte.
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