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   FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/2008   

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https://dejure.org/2009,30584
FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/2008 (https://dejure.org/2009,30584)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.10.2009 - 6 K 748/2008 (https://dejure.org/2009,30584)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 6 K 748/2008 (https://dejure.org/2009,30584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit im ELSTER-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Übernahme offenbar fehlerhafter Angaben des Steuerpflichtigen als eigene Angaben eines Finanzamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129; EStG § 7; EStG § 7k
    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im sog. ELSTER-Verfahren

  • rechtsportal.de

    AO § 129 ; EStG § 7 ; EStG § 7k
    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im sog. ELSTER-Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im sog. ELSTER-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 500
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 2299/04
    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    50 Das Gericht hat durch Teilurteil entschieden, da die Frage, ob ein Fall des § 129 AO vorliegt, zur Entscheidung reif war während über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge, die Verfassungsmäßigkeit der "Pro-Futuro-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wegen derzeit anhängiger Verfahren vor dem BVerfG (1 BvL 1/09; 2 BvR 2299/04; 2 BvR 758/07; 1 BvL 11/08) bzw. beim BGH (VII R 4/09) nicht entschieden werden konnte.
  • BFH, 14.06.2007 - IX R 2/07

    Änderung nach § 129 AO bei Übernahme offenbar fehlerhafter Angaben des

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    Nicht erfasst werden Denkfehler, d.h. fehlerhafte Vorgänge aus dem Bereich des Denkens, Überlegens, Schlussfolgerns, Urteilens, fehlerhafte Sachverhaltsermittlung und fehlerhafte Gesetzesanwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.06.2007 IX R 2/07, BFH/NV 2007, 2056 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    50 Das Gericht hat durch Teilurteil entschieden, da die Frage, ob ein Fall des § 129 AO vorliegt, zur Entscheidung reif war während über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge, die Verfassungsmäßigkeit der "Pro-Futuro-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wegen derzeit anhängiger Verfahren vor dem BVerfG (1 BvL 1/09; 2 BvR 2299/04; 2 BvR 758/07; 1 BvL 11/08) bzw. beim BGH (VII R 4/09) nicht entschieden werden konnte.
  • BFH, 03.06.1987 - X R 61/81

    Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auf Grund nachträglich bekannter

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    53 Weil die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist § 129 AO auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (BFH-Urteile vom 17.06.2004 IV R 9/02, BFH/NV 2004, 1505, und vom 03.06.1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.1987 - IV R 255/84

    Offenbare Unrichtigkeit - Anlagegegenstand - Restbuchwert - Absetzung im

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    Dazu muss sich die Unrichtigkeit ohne weiteres aus der Erklärung oder den dieser beigefügten Anlagen oder aus den Akten ergeben (BFH-Urteil vom 02.04.1987 IV R 255/84, BStBl II 1987, 762).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    53 Weil die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist § 129 AO auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (BFH-Urteile vom 17.06.2004 IV R 9/02, BFH/NV 2004, 1505, und vom 03.06.1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2011 - VII R 4/09

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i. d.

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    50 Das Gericht hat durch Teilurteil entschieden, da die Frage, ob ein Fall des § 129 AO vorliegt, zur Entscheidung reif war während über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge, die Verfassungsmäßigkeit der "Pro-Futuro-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wegen derzeit anhängiger Verfahren vor dem BVerfG (1 BvL 1/09; 2 BvR 2299/04; 2 BvR 758/07; 1 BvL 11/08) bzw. beim BGH (VII R 4/09) nicht entschieden werden konnte.
  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08
    50 Das Gericht hat durch Teilurteil entschieden, da die Frage, ob ein Fall des § 129 AO vorliegt, zur Entscheidung reif war während über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge, die Verfassungsmäßigkeit der "Pro-Futuro-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wegen derzeit anhängiger Verfahren vor dem BVerfG (1 BvL 1/09; 2 BvR 2299/04; 2 BvR 758/07; 1 BvL 11/08) bzw. beim BGH (VII R 4/09) nicht entschieden werden konnte.
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