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   FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88   

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FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88 (https://dejure.org/1992,6755)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.04.1992 - III 225/88 (https://dejure.org/1992,6755)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. April 1992 - III 225/88 (https://dejure.org/1992,6755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88
    Diese Verknüpfung ist im Wege der Auslegung der Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragsparteien, ihres Verhaltens vor und bei Vertragsabschluß und der tatsächlichen Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (s. BFH-Urteil vom 21. September 1981 II R 124/79, BStBl II 1982, 331; vgl. hierzu auch BGH-Urteile vom 20. Mai 1966 V ZR 214/64, MDR 1966, 749, und vom 6. November 1980 VII ZR 12/80, NJW 1981, 274 ).
  • BFH, 29.06.1988 - II R 258/85

    Einheitlicher Vertrag über den Erwerb eines bebauten Grundstücks, wenn nach dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88
    Zwischenzeitlich ist diese Rechtsprechung dahin verfeinert worden, daß unabhängig von einer etwaigen rechtlichen Einheit ein einheitlicher Vertragsgegenstand auch dann vorliegen kann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, daß der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 1988 II R 258/85; BStBl II 1988, 898 , und vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BStBl II 1990, 181 ).
  • BFH, 28.11.1967 - II R 37/66

    Bestellung eines Erbbaurechts - Grunderwerbsteuerpflicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88
    Hierbei entsteht das Erbbaurecht genausowenig originär wie bei realer Teilung des Grundstücks die neuen Grundstückshälften oder bei ideeller Teilung die Miteigentumsanteile (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 28. November 1967 II R 37/66, BStBl II 1968, 223, 225).
  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88
    Diese Verknüpfung ist im Wege der Auslegung der Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragsparteien, ihres Verhaltens vor und bei Vertragsabschluß und der tatsächlichen Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (s. BFH-Urteil vom 21. September 1981 II R 124/79, BStBl II 1982, 331; vgl. hierzu auch BGH-Urteile vom 20. Mai 1966 V ZR 214/64, MDR 1966, 749, und vom 6. November 1980 VII ZR 12/80, NJW 1981, 274 ).
  • BFH, 18.10.1989 - II R 85/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88
    Zwischenzeitlich ist diese Rechtsprechung dahin verfeinert worden, daß unabhängig von einer etwaigen rechtlichen Einheit ein einheitlicher Vertragsgegenstand auch dann vorliegen kann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, daß der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 1988 II R 258/85; BStBl II 1988, 898 , und vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BStBl II 1990, 181 ).
  • BFH, 21.12.1981 - II R 124/79

    Zur Grunderwerbsteuer, wenn Grundstückskaufvertrag und Gebäudeerrichtungsvertrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.1992 - III 225/88
    Diese Verknüpfung ist im Wege der Auslegung der Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragsparteien, ihres Verhaltens vor und bei Vertragsabschluß und der tatsächlichen Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (s. BFH-Urteil vom 21. September 1981 II R 124/79, BStBl II 1982, 331; vgl. hierzu auch BGH-Urteile vom 20. Mai 1966 V ZR 214/64, MDR 1966, 749, und vom 6. November 1980 VII ZR 12/80, NJW 1981, 274 ).
  • BFH, 08.08.2001 - II R 49/01

    Grunderwerbsteuer bei vorzeitiger Nutzungsüberlassung

    Entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG (Urteil vom 1. April 1992 III 225/88, EFG 1993, 245) könnten der Erwerb eines Grundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts an diesem Grundstück durch dessen Erwerber zugunsten des Veräußerers auch bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den den Erwerbsvorgängen zugrunde liegenden Verträgen nicht als ein nur einmal Grunderwerbsteuer auslösendes sog. einheitliches Vertragswerk behandelt werden.
  • BFH, 08.08.2001 - II R 46/99

    Grundstücksverkauf mit anschließender Erbbaurechtsbestellung

    Entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG (Urteil vom 1. April 1992 III 225/88, EFG 1993, 245) könnten der Erwerb eines Grundstücks und die Bestellung eines Erbbaurechts an diesem Grundstück durch dessen Erwerber zugunsten des Veräußerers auch bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den den Erwerbsvorgängen zugrunde liegenden Verträgen nicht als ein nur einmal Grunderwerbsteuer auslösendes sog. einheitliches Vertragswerk behandelt werden.
  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2002 - 3 K 67/01

    Aufhebung eines Erbbaurechts in einem einheitlichen Vertrag im Zusammenhang mit

    Bei diesem Sachverhalt mag es gerechtfertigt sein, zwei grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge anzunehmen (so Finanzgericht Berlin, EFG 1999, 856; a.A. wohl Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01. April 1992, EFG 1993, 245 ), nämlich Abschluss eines Grundstückskaufvertrages (Rechtsträgerwechsel von der Veräußerin auf die Erwerberin) und Bestellung eines - bisher noch nicht existenten - Erbbaurechts (Rechtsträgerwechsel von der Erwerberin auf die Veräußerin).
  • FG Berlin, 04.03.1999 - 1 K 1090/96
    Der Senat schließt sich nicht der Auffassung in dem von der Klägerseite bemühten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. April 1992 III 225/88 (EFG 1993, 245) an.
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