Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 Nr. 2c UStG ; § 2 Abs. 1 S. 2, 3 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG ; § 4 Abs. 5 S. 1 Ziff. 4 EStG ; § 4 Abs. 5 S. 2 EStG ; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Unternehmerische Verwendung einer Motoryacht bei Anschaffung für das Unternehmen; Zuordnung einer Motoryacht zum Unternehmen durch das Treffen von Maßnahmen zum Betrieb einer Bootsvermietung; Zeitpunkt der Entscheidung, einen Gegenstand dem Unternehmen zuzuordnen; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unternehmerische Verwendung einer Motoryacht bei Anschaffung für das Unternehmen; Zuordnung einer Motoryacht zum Unternehmen durch das Treffen von Maßnahmen zum Betrieb einer Bootsvermietung; Zeitpunkt der Entscheidung, einen Gegenstand dem Unternehmen zuzuordnen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
- BFH, 06.08.1998 - V R 74/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. das Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BStBl 1994 II. 468 [469]).Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Ziff. 2 FGO zugelassen, weil das Urteil von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
- BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82
Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
Eine Gewinn- bzw. Einkunftserzielungsabsicht liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Vermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns angestrebt wird (vgl. das Urteil des BFH vom 21. März 1985 IV R 25/82, BStBl II 1985, 399). - BFH, 02.09.1987 - I R 315/83
Anforderungen an die formgerechte Rüge eines Verfahrensfehlers - Abgrenzung einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
Jedoch gilt etwas anderes, wenn nach der Art der Ausübung der Tätigkeit kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Verluste zu erzielen (vgl. das Urteil des BFH vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, 301).