Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berechnung eines abzuspaltenden Buchwerts bei einer Milchreferenzmenge
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG; § 5 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG; § 55 Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG
Berechnung eines abzuspaltenden Buchwerts bei einer Milchreferenzmenge nach der Gesamtwertmethode; Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung eines Milchlieferrechts; Verrechnung der abzuspaltenden Buchwerte mit dem jeweiligen Veräußerungserlös im Sinne der ... - Judicialis
EStG § 4 Abs. 3 S. 4; ; EStG § 5; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; ; EStG § 55 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 55 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Milchreferenzmenge; Milchquote; abspalten; Buchwert; Gesamtwertmethode; Einheitsbetrachtung - Berechnung des abzuspaltenden Buchwerts bei Veräußerung von Milchquotenmengen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berechnung des abzuspaltenden Buchwerts bei Veräußerung von Milchquotenmengen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 129
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.03.1998 - IV R 23/96
Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Ein solcher Gewinn entstehe - wie sich aus dem BFH-Urteil vom 05.03.1998, BStBl II 2003, 56 ergebe - erst dann, wenn die Summe der Teilwerte - Lieferrecht sowie Grund und Boden - den doppelten Ausgangbetrags nach § 55 Abs. 1 EStG überstiegen.Entgegen der noch in den BFH-Urteilen vom 5. März 1998 (IV R 23/96, BFHE 185, 434 und 435) vertretenen sog. Einheitsbetrachtung waren die abzuspaltenden Buchwerte nach der (sog.) Gesamtwertmethode zu bestimmen und getrennt für Grund und Boden und Milchreferenzmenge mit dem jeweiligen Veräußerungserlös zu verrechnen.
Der BFH hatte in den Urteilen vom 05.03.1998 (a.a.O.) allerdings noch offen gelassen, wie ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust bei der gesonderten Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden oder der Milchreferenzmenge zu berechnen ist.
- BFH, 26.08.1992 - I R 24/91
Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich ein Markt für die Milchreferenzmenge erst allmählich bilden konnte und sie dadurch erst sehr viel später als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut wirtschaftlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 4. September 1997, IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, und vom 26. August 1992, I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977). - BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96
Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich ein Markt für die Milchreferenzmenge erst allmählich bilden konnte und sie dadurch erst sehr viel später als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut wirtschaftlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 4. September 1997, IV R 88/96, BFHE 184, 400, BStBl II 1998, 657, und vom 26. August 1992, I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977).
- BFH, 05.03.1998 - IV R 8/95
Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Entgegen der noch in den BFH-Urteilen vom 5. März 1998 (IV R 23/96, BFHE 185, 434 und 435) vertretenen sog. Einheitsbetrachtung waren die abzuspaltenden Buchwerte nach der (sog.) Gesamtwertmethode zu bestimmen und getrennt für Grund und Boden und Milchreferenzmenge mit dem jeweiligen Veräußerungserlös zu verrechnen. - BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98
Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Für die Zuordnung des anteiligen Pauschalwerts auf die Milchreferenzmenge ist grundsätzlich ebenso zu verfahren (vgl. BFH vom 25.11.1999, IV R 64/98, BStBl. II 2003, 61). - BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Wie sich indes aus dem BFH-Urteil vom 21.01.1999 (IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638) ergibt, hat die Abspaltung der Milchreferenzmenge von dem Wirtschaftsgut Grund und Boden zur Folge, dass die Anschaffungskosten für den Grund und Boden nach Maßgabe der Gesamtwertmethode der Milchreferenzmenge zuzuordnen sind.