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   FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11   

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FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11 (https://dejure.org/2012,375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.01.2012 - 6 K 63/11 (https://dejure.org/2012,375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - 6 K 63/11 (https://dejure.org/2012,375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 163 AO; § 10d Abs. 2 EStG
    Begründung einer sachlichen Unbilligkeit durch Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG als sachliche Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mindestbesteuerung als sachliche Unbilligkeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG als sachliche Unbilligkeit i.S.d. § 163 AO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1015
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Sachlich unbillig ist die Erhebung einer Steuer vor allem dann, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber im Einzelfall nach dem Zweck des zugrundeliegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 , BStBl II 1995, 297, vom 21. Oktober 1987 X R 29/81 , BFH/NV 1988, 546 und vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88 , BStBl II 1993, 3).

    Die Billigkeitsprüfung muss sich, je nach Fallgestaltung, nicht nur auf allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen erstrecken (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BStBl II 1991, 498 [BFH 21.02.1991 - V R 105/84] und vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 , BStBl II 1995, 297).

    Nur auf diese Weise lassen sich Wertungswidersprüche aufdecken und im Billigkeitswege beseitigen, die bei isolierter Betrachtungsweise als typischer Nebeneffekt der Anwendung einzelner steuerrechtlicher Normen hinnehmbar erscheinen, insgesamt aber, in ihrem Zusammenwirken in einem atypischen Einzelfall eine Rechtslage herbeiführen, welche die Durchsetzung des Steueranspruchs als sachlich unbillig erscheinen lässt (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297 [BFH 26.10.1994 - X R 104/92] ).

  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Ergänzend weist die Klägerin hin auf den Beschluss des BFH vom 26. August 2010 ( I B 49/10 , BStBl II 2011, 826).

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Neufassung des § 10d Abs. 2 EStG , der sog. Mindestbesteuerung, deren überschießende Wirkung in einer Vielzahl von Fallsituationen - z.B. wie der im Streitfall vorliegenden Liquidation - bewusst in Kauf genommen hat ( BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10 , BStBl 2011, 826).

  • BFH, 21.10.1987 - X R 29/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Sachlich unbillig ist die Erhebung einer Steuer vor allem dann, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber im Einzelfall nach dem Zweck des zugrundeliegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 , BStBl II 1995, 297, vom 21. Oktober 1987 X R 29/81 , BFH/NV 1988, 546 und vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88 , BStBl II 1993, 3).

    Bei der sachlichen Billigkeitsprüfung müssen, vor allem im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltenteilung, grundsätzlich solche Erwägungen unbeachtet bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt ( BFH-Urteile vom 14. Juli 2010 X R 34/08 , BStBl II 2010, 916; vom 21. Oktober 1987 X R 29/81 , BFH/NV 1988, 546).

  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Da die vertretene Klägerin nicht mit ihrem vollen Verpflichtungsbegehren i.S. des § 101 Satz 1 FGO durchgedrungen ist, sondern nur ein Bescheidungsurteil gemäß § 101 Satz 2 FGO ergeht, erscheint es dem Gericht angemessen, die gesamten Kosten des Verfahrens der Klägerin und dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 102/86

    Überprüfbarkeit einer Entscheidung über den Antrag auf abweichende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Eine fehlerfreie Ermessensentscheidung setzt zum einen voraus, dass die Finanzbehörde ihre Entscheidung anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489 [BFH 23.05.1985 - V R 124/79] ; BFH-Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Eine fehlerfreie Ermessensentscheidung setzt zum einen voraus, dass die Finanzbehörde ihre Entscheidung anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489 [BFH 23.05.1985 - V R 124/79] ; BFH-Beschluss vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787).
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    In diesem Zusammenhang verwies der Beklagte auf die Regelung § 4 Abs. 2 Satz 2 des Umwandlungsteuergesetzes sowie auf den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2007 (GrS 2/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 608) zur Vererblichkeit des Verlustabzugs.
  • BFH, 24.02.1994 - V R 43/92

    Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Die abweichende Festsetzung von Steuern ist ebenso wie der Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen dazu bestimmt, ungewollten Überhängen des gesetzlichen Tatbestandes entgegenzuwirken (z.B. BFH-Urteile vom 24. September 1987 V R 76/78 , BStBl II 1988, 561, vom 20. Februar 1991 II R 63/88 , BStBl II 1991, 541, vom 9. September 1993 V R 45/91 , BStBl II 1994, 131, vom 24. Februar 1994 V R 43/92, BFH/NV 1995, 358 und vom 26. April 1985 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754 [BFH 26.04.1995 - XI R 81/93] ).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Bei der sachlichen Billigkeitsprüfung müssen, vor allem im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltenteilung, grundsätzlich solche Erwägungen unbeachtet bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt ( BFH-Urteile vom 14. Juli 2010 X R 34/08 , BStBl II 2010, 916; vom 21. Oktober 1987 X R 29/81 , BFH/NV 1988, 546).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
    Die Billigkeitsprüfung muss sich, je nach Fallgestaltung, nicht nur auf allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen erstrecken (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BStBl II 1991, 498 [BFH 21.02.1991 - V R 105/84] und vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 , BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortag: Sachliche Unbilligkeit, wenn im

  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

  • BFH, 20.02.1991 - II R 63/88

    1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2.

  • BFH, 24.09.1987 - V R 76/78

    Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

  • FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen

    Bei der Frage nach dem Entstehen eines steuerpflichtigen Gewinns hätte der Beklagte daher auf der Basis seiner Rechtsauffassung zumindest die Frage der verfassungskonformen Begrenzung der Mindestbesteuerungsvorschriften und/oder die Frage einer abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO (vgl. dazu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 2. Januar 2012 6 K 63/11, Juris; Revisionsaktenzeichen: I R 9/12) thematisieren müssen (vgl. zum Problemkreis z. B. Orth, Mindestbesteuerung und Verlustnutzungsstrategien, Finanzrundschau 2005, 515).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09

    Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht

    c) Eine sachliche Unbilligkeit kann hingegen anzunehmen sein, wenn es nicht nur zu einer Beschränkung des Verlustausgleichs im Sinne einer zeitlichen Verschiebung bzw. Streckung kommt, sondern zu einem endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826; FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 8 V 1588/08, EFG 2008, 1736 ; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 1 V 1379/2009, juris; FG BerlinBrandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010 6 K 6216/06 B, EFG 2010, 1576; Niedersächsisches FG, Urteil vom 02. Januar 2012 6 K 63/11, juris).
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