Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit beim EDV-Berater
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ; § 2 Abs. 1 GewStG; § 15 Abs. 1 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 76 FGO
Qualifizierung von Einkünften als gewerblich; Vorliegen freiberuflicher Tätigkeit eines EDV-Beraters; Vergleichbarkeit mit Ingenieurwesen; Programmiertätigkeit bei Veränderung der Quellcodes; Erstellung von Pflichtenheften; Erfordernis planender und konstruktiver ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15; EStG § 18
Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbliche Tätigkeit; EDV-Berater; Ingenieur - Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit bei einem EDV-Berater - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit bei einem EDV-Berater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Qualifizierung von Einkünften als gewerblich; Vorliegen freiberuflicher Tätigkeit eines EDV-Beraters; Vergleichbarkeit mit Ingenieurwesen; Programmiertätigkeit bei Veränderung der Quellcodes; Erstellung von Pflichtenheften; Erfordernis planender und konstruktiver ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 206
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 08.04.1983 - VI R 209/79
Lohnsteuer - Anfechtung - Antrag
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Für eine Unzulässigkeit des Einspruchs spricht allerdings, dass die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen einen Verwaltungsakt regelmäßig Kenntnis des Steuerpflichtige vom Inhalt und der Begründung dieses Verwaltungsakts voraussetzt (BFH-Urteil vom 8. April 1983, VI R 209/79, BFHE 138, 154, BStBl II 1983, 551).Ob ein Ausnahmefall vorliegt, bei dem Steuerpflichtigen zwar nicht der Verwaltungsakt selbst, aber alle für die Entscheidung über die Rechtsbehelfseinlegung erforderlichen Umstände aufgrund einer schriftlichen Mitteilung des FA bekannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1983, VIII R 54/79, BFHE 137, 544, BStBl II 1983, 543; BFHE 138, 154, 156, BStBl II 1983, 551), ist vorliegend trotz vorheriger Zusendung des BP-Berichts zweifelhaft.
- BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00
Unternehmensberater als Freiberufler
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, anhand praktischer Arbeiten oder auch durch eine Art Wissensprüfung führen (BFH-Urteile vom 26.06.2002, IV R 56/00, BStBl. 2002, 768, 4. Mai 2000, IV R 51/99, BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616; in BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769).Eine solche müsste nur durchgeführt werden, wenn sie der Kläger beantragt hat (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2002, IV R 56/00, BStBl. II 2002, 768).
- BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90
EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Es könne ihm - wie sich auch aus dem BFH-Urteil vom 07.11.1991 (BStBl. II 1993, 324) ergebe - nicht zum Nachteil gereichen, dass er sich die Kenntnisse autodidaktisch erarbeitet habe.Vielmehr genügt es, dass vergleichbare Kenntnisse im Wege des Selbststudiums erworben werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. November 1991, IV R 17/90, a.a.O.).
- BFH, 25.01.1983 - VIII R 54/79
Einkommensteuerbescheid - Zulässigkeit eines Einspruch - Bekanntgabe eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Ob ein Ausnahmefall vorliegt, bei dem Steuerpflichtigen zwar nicht der Verwaltungsakt selbst, aber alle für die Entscheidung über die Rechtsbehelfseinlegung erforderlichen Umstände aufgrund einer schriftlichen Mitteilung des FA bekannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1983, VIII R 54/79, BFHE 137, 544, BStBl II 1983, 543; BFHE 138, 154, 156, BStBl II 1983, 551), ist vorliegend trotz vorheriger Zusendung des BP-Berichts zweifelhaft. - BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 30. März 1994, I R 54/93, BStBl II 1994, 864) trägt aber der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 EStG. - BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90
Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 9. Juli 1992, IV R 116/90, BStBl II 1993, 100 m.w.N.) muss die Ausbildung für den "ähnlichen" Beruf zwar nicht in einem förmlichen Ausbildungsgang erworben worden sein. - FG Baden-Württemberg, 11.07.2001 - 2 K 187/99
Freiberufliche Tätigkeit eines Diplom-Informatikers mit Fachhochschulabschluss …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
mögen diese Werke auch nicht immer als körperliche Gegenstände in Erscheinung treten, sondern als Software nur aus dem Programm, dessen Beschreibung und dem maschinenlesbaren Programmträger bestehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2001, 2 K 187/99, EFG 2001, 1449; FG Köln, EFG 2003, 536). - FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Umfang der Gewerbesteuerpflicht eines EDV-Beraters; Vorliegen einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Diese Tätigkeit sei - wie das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 06.08.1996 festgestellt habe (EFG 1997, 421) - typisch für EDV-Berater. - FG Köln, 11.12.2002 - 4 K 6906/94
Tätigkeit eines EDV-Beraters als eine dem Ingenieur ähnliche Berufstätigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
mögen diese Werke auch nicht immer als körperliche Gegenstände in Erscheinung treten, sondern als Software nur aus dem Programm, dessen Beschreibung und dem maschinenlesbaren Programmträger bestehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2001, 2 K 187/99, EFG 2001, 1449; FG Köln, EFG 2003, 536). - BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93
Ersetzbarkeit einer ausreichend substantiierten Klagebegründung durch …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Die Beantragung eines Sachverständigengutachtens ersetzt aber nicht den erforderlichen Tatsachenvortrag zu den Umständen des Erwerbs der Kenntnisse und der praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1994, IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420). - BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90
Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der …
- BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87
EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem …
- BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99
Zum Begriff des beratenden Betriebswirts
- BFH, 05.10.1989 - IV R 154/86
Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche …
- FG Münster, 22.08.2008 - 12 K 3696/05
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines bilanzierenden, selbständigen …
Die vorstehend beschriebene Tätigkeit entsprach damit im Wesentlichen der, die im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.07.2003 2 K 464/99 (EFG 2004, 206) als gewerblich beurteilt worden ist.