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   FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00   

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FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00 (https://dejure.org/2004,11612)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2004 - 11 K 554/00 (https://dejure.org/2004,11612)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2004 - 11 K 554/00 (https://dejure.org/2004,11612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückstellung wegen Altlastensanierung im Fall des Gefahrenverdachts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 EStG; § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
    Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Voraussetzungen für die Bildung von Rücklagen; Zeitpunkt der Gefahr der Inanspruchnahme bei abstraktem Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung; Bestehen einer inhaltlich und zeitlich hinreichend ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
    Rückstellung; Altlastensanierung; Bodenkontamination; Gefahrenverdacht; Ungewisse Verbindlichkeit - Rückstellung wegen Altlastensanierung im Fall des Gefahrenverdachts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellung wegen Altlastensanierung im Fall des Gefahrenverdachts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückstellung wegen Altlastensanierung im Fall d. Gefahrenverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Voraussetzungen für die Bildung von Rücklagen; Zeitpunkt der Gefahr der Inanspruchnahme bei abstraktem Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung; Bestehen einer inhaltlich und zeitlich hinreichend ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Wie der BFH (Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BStBl II 1993, 891; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486) ausgeführt hat, setzt die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten allgemein voraus.

    - das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. auch Urteil des BFH vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BStBl II 1991, 479, unter II. 6., m.w.N.; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486);.

    - die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. z.B. auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BStBl II 1987, 848, m.w.N.; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486);.

    - dass der Schuldner mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486; Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFH/NV 2004, 271).

    An diesen für Rückstellungen sowohl für zivilrechtliche als auch für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gleichermaßen geltenden Grundsätzen hält der BFH fest (Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486).

    Erst von diesem Zeitpunkt an besteht deshalb auch eine inhaltlich und zeitlich hinreichend konkretisierte wirtschaftliche Last (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2001 (VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486) zum Ausdruck gebracht, dass ein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts, dass der "hohe Stellenwert des Rechtsguts saubere Umwelt, das gestiegene Umweltbewusstsein und die Stärkung der Rechtsstellung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Information" im Fall des Gefahrenverdachts nicht ausreiche anzunehmen, es werde zum Eingreifen der Behörden innerhalb eines vorhersehbaren Zeitraums führen.

    Dieser Beurteilung steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 11. Dezember 2001 (VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486) entgegen.

    Ein solcher Einwand führt nicht zur Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486).

    Die Klägerin könnte allenfalls eine Aufwandsrückstellung bilden, für die zwar handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht, steuerrechtlich jedoch ein Passivierungsverbot besteht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BStBl II 1992, 600; Urteil vom 12. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486).

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.1991 - 6 V 20/90
    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Weiterhin reicht es nicht aus, wenn allein ein Gefahrenverdacht besteht und trotz festgestellter Verunreinigungen keine akute Gefahr von der Bodenkontamination ausgeht (FG Baden-Württemberg Beschluss vom 19. Dezember 1991 6 V 20/91, EFG 1993, 13).

    In einem solchen Stadium der Untersuchungen kann von einer wahrscheinlichen Verpflichtung der Klägerin nicht ausgegangen werden (vgl. auch FG Baden-Württemberg Beschluss vom 19. Dezember 1991 6 V 20/90, EFG 1993, 13, 14).

  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    - dass der Schuldner mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486; Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFH/NV 2004, 271).

    Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich, da alle Umstände, die bis zur Erstellung der Bilanz erkennbar geworden sind, zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BStBl II 2002, 688; Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFH/NV 2004, 271).

  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Die Klägerin könnte allenfalls eine Aufwandsrückstellung bilden, für die zwar handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht, steuerrechtlich jedoch ein Passivierungsverbot besteht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BStBl II 1992, 600; Urteil vom 12. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    - dass der Schuldner mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486; Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFH/NV 2004, 271).
  • BFH, 02.10.1992 - III R 54/91

    Rückstellungen für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Deshalb hat der BFH bei Schadenersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst dann für wahrscheinlich und damit für passivierbar gehalten, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt geworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163 - 164/87, BStBl II 1991, 802, unter 2., und vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BStBl II 1993, 153).
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    - die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. z.B. auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BStBl II 1987, 848, m.w.N.; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486);.
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Wie der BFH (Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BStBl II 1993, 891; Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486) ausgeführt hat, setzt die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten allgemein voraus.
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich, da alle Umstände, die bis zur Erstellung der Bilanz erkennbar geworden sind, zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BStBl II 2002, 688; Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFH/NV 2004, 271).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
    Deshalb hat der BFH bei Schadenersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst dann für wahrscheinlich und damit für passivierbar gehalten, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt geworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163 - 164/87, BStBl II 1991, 802, unter 2., und vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BStBl II 1993, 153).
  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

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