Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.12.1998 - XII 542/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 4 EStG; § 12 Nr. 1 EStG
Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung seines Sohnes; Abzugsverbot gemäß § 12 EStG (Einkommensteuergesetz) als steuerliche Gerechtigkeit; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung seines Sohnes; Abzugsverbot gemäß § 12 EStG (Einkommensteuergesetz) als steuerliche Gerechtigkeit; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung seines Sohnes sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Sohn nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung den elterlichen Betrieb übernehmen soll.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 02.12.1998 - XII 542/96
- BFH, 29.11.1999 - X B 52/99
- BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.1998 - XII 542/96
Dies wird damit erklärt, dass bei nahen Angehörigen natürliche Interessengegensätze fehlen, die bei Verträgen zwischen Fremden unterstellt werden können (vgl. dazu BFH, BStBl II 1990, 160; BFH, BStBl II 1991, 305 (306)).Demgemäß werden auch vom BFH solche Verträge nur dann anerkannt, wenn der Vertrag zivilrechtlich gültig, ernsthaft gewollt, klar und eindeutig und tatsächlich durchgeführt worden ist, sowie dem internen oder externen Fremdvergleich standhält. - BFH, 14.12.1990 - III R 92/88
Fortbildungskosten für im Betrieb mitarbeitende Kinder
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.1998 - XII 542/96
Dies wird damit erklärt, dass bei nahen Angehörigen natürliche Interessengegensätze fehlen, die bei Verträgen zwischen Fremden unterstellt werden können (vgl. dazu BFH, BStBl II 1990, 160; BFH, BStBl II 1991, 305 (306)).Demgemäß werden auch vom BFH solche Verträge nur dann anerkannt, wenn der Vertrag zivilrechtlich gültig, ernsthaft gewollt, klar und eindeutig und tatsächlich durchgeführt worden ist, sowie dem internen oder externen Fremdvergleich standhält. - BFH, 30.11.1967 - IV 1/65
Betriebsübertragung - Eltern - Kinder - Kaufpreisrente
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.1998 - XII 542/96
Der Betriebsübergeber läßt sich in der Regel von dem Gedanken leiten, der Betrieb solle der Familie erhalten bleiben (vgl. dazu BFH, BStBl II 1968, 263, 264).
- BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
Fremdvergleich bei Verträgen unter nahen Angehörigen mit Auswirkung auf …
b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 1998 - XII 542/96 -.