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   FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07   

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FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07 (https://dejure.org/2010,23740)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2010 - 5 K 387/07 (https://dejure.org/2010,23740)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 5 K 387/07 (https://dejure.org/2010,23740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerpflichtige Zimmervermietung an Prostituierte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Umsätze aus der Vermietung von Zimmern an Prostituierte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2
    Umsatzsteuerpflichtige Zimmervermietung an Prostituierte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflichtige Zimmervermietung an Prostituierte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.08.1961 - V 31/61 U

    Annahme einer Grundstücksvermietung bei Vermietung von Zimmern an Prostituierte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    Steuerfreie Vermietungsleistungen liegen dagegen dann nicht mehr vor, wenn beim Zusammentreffen von Merkmalen eines Miet- oder Pachtvertrages und Merkmalen anderer Vertragsarten nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Überlassung des Grundstücks oder des Grundstücksteils zum Gebrauch von anderen wesentlicheren Vertragsleistungen überdeckt wird, die die reine Gebrauchsüberlassung des Objekts in den Hintergrund treten lassen (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteil vom 10. August 1961 - V 95/60 U, BStBl III 1961 525; BFH-Urteil vom 10. August 1961 - V 31/61 U, BStBl III 1961 526).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein solcher " Vertrag eigener Art " dann vorliegt, wenn der Hausbesitzer durch Maßnahmen oder Einrichtungen eine Organisation schafft und unterhält, die die " gewerbsmäßige Unzucht " der Bewohnerinnen fördert (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteile vom 10. August 1961 - V 95/60 U, V 31/61 U, a.a.O.; zuletzt BFH-Beschluss vom 29. September 2010 - XI S 23/10 (PKH), Juris).

    Demgegenüber liegt eine steuerfreie Grundstücksvermietung i.S.d. § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG dann vor, wenn ein Hausbesitzer Zimmer an Prostituierte überlässt, jedoch weder ein Bordell oder bordellartiger Betrieb noch eine vom Hausbesitzer geschaffene und unterhaltene Organisation zur Förderung der "gewerbsmäßigen Unzucht" der Bewohnerinnen feststellbar ist, die - zum Teil schon seit vielen Jahren - in dem Haus ihren festen Wohnsitz haben (BFH-Urteil vom 10.08.1961 - V 31/61 U, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 09.10.1996 - 5 K 7121/92

    Steuerfreiheit der Raumüberlassung an Prostituierte; Definition des Begriffs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    Die Auffassung der Klägerin werde im Übrigen durch ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.10.1996 (Az. 5 K 7121/92, EFG 1997, 506) gestützt.

    29 Entgegen der vom Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506) vertretenen Auffassung ist der Senat der Meinung, dass die von der Klägerin übernommenen Nebenleistungen - wie z.B. auch das Reinigen der Räumlichkeiten sowie auch das Offenhalten des Hauses - zu Leistungen gehören, die der Gesamtleistung der Klägerin ein anderes Gepräge geben als ein reines Mietverhältnis.

  • BFH, 10.08.1961 - V 95/60 U

    Entgeltliche Überlassung von Räumen zu Zwecken der Prostitution bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    Steuerfreie Vermietungsleistungen liegen dagegen dann nicht mehr vor, wenn beim Zusammentreffen von Merkmalen eines Miet- oder Pachtvertrages und Merkmalen anderer Vertragsarten nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Überlassung des Grundstücks oder des Grundstücksteils zum Gebrauch von anderen wesentlicheren Vertragsleistungen überdeckt wird, die die reine Gebrauchsüberlassung des Objekts in den Hintergrund treten lassen (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteil vom 10. August 1961 - V 95/60 U, BStBl III 1961 525; BFH-Urteil vom 10. August 1961 - V 31/61 U, BStBl III 1961 526).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein solcher " Vertrag eigener Art " dann vorliegt, wenn der Hausbesitzer durch Maßnahmen oder Einrichtungen eine Organisation schafft und unterhält, die die " gewerbsmäßige Unzucht " der Bewohnerinnen fördert (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteile vom 10. August 1961 - V 95/60 U, V 31/61 U, a.a.O.; zuletzt BFH-Beschluss vom 29. September 2010 - XI S 23/10 (PKH), Juris).

  • BFH, 14.10.1993 - V R 36/89

    Zwischenvermietung von Altenwohnungen durch niederländische Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    Das von der Klägerin für ihre Argumentation angeführte Urteil des FG Düsseldorf vom 09.10.1996 sei im Streitfall nicht einschlägig, denn dieses Urteil stützte sich auf eine BFH-Entscheidung aus dem Jahre 1993 (V R 36/89), das wiederum zur Umsatzsteuerbefreiung für Altenheime ergangen sei.
  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    Aus einem neueren Urteil des BFH vom 20.08.2009 (V R 21/08) ergebe sich, dass die rechtlichen Argumente des FA aus dem Einspruchsbescheid zwischenzeitlich überholt seien.
  • BFH, 29.09.2010 - XI S 23/10

    Keine umsatzteuerfreie Vermietung bei nur kurzfristiger Überlassung von Wohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein solcher " Vertrag eigener Art " dann vorliegt, wenn der Hausbesitzer durch Maßnahmen oder Einrichtungen eine Organisation schafft und unterhält, die die " gewerbsmäßige Unzucht " der Bewohnerinnen fördert (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteile vom 10. August 1961 - V 95/60 U, V 31/61 U, a.a.O.; zuletzt BFH-Beschluss vom 29. September 2010 - XI S 23/10 (PKH), Juris).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-150/99

    Stockholm Lindöpark

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07
    In diesem Zusammenhang hat der EuGH zwischenzeitlich geklärt, dass die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement eines Mietvertrages ist (zu Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL, EuGH-Urteil vom 18. Januar 2001 - C-150/99, DStRE 2001, 256 - Stockholm Lindöpark ).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2010  5 K 387/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 07.03.2019 - 11 K 266/16

    Befreiung von der Umsatzsteuer durch Vermietung von möblierten Zimmern und

    Im Übrigen hat die Rechtsprechung andersartige Leistungen dann angenommen, wenn den Prostituierten Kontaktmöglichkeiten durch eine im Gebäude befindliche Bar erleichtert wurden, die Besucher kontrolliert werden konnten, behördliche Beziehungen durch Einbehaltung der Einkommensteuer - "Düsseldorfer Modell" - erleichtert wurden (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 24.04.2001 - 2 K 1998/99, " Eroscenter ", juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2012 - 1 K 2723/10, juris), wenn ein spezieller Raum zur Kontaktaufnahme und Vertragsanbahnung zur Verfügung stand, die Prostituierten sich in sogenannten "Koben" zur Schau stellen konnten, die vermieteten Räumlichkeiten mit einem Alarmknopf und einer Gegensprechanlage ausgestattet waren, die Reinigung der Zimmer übernommen und den Prostituierten die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen wie beispielsweise einer Küche ermöglicht wurde (vgl. z.B. Niedersächsisches FG, Urt. v. 2.12.2010 - 5 K 387/07, juris).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2018 - 3 K 99/16

    Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreier Grundstücksvermietung und

    Im Übrigen hat die Rechtsprechung andersartige Leistungen dann angenommen, wenn den Prostituierten Kontaktmöglichkeiten durch eine im Gebäude befindliche Bar erleichtert wurden, die Besucher kontrolliert werden konnten, behördliche Beziehungen durch Einbehaltung der Einkommensteuer - "Düsseldorfer Modell" - erleichtert wurden (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. April 2001 2 K 1998/99, "Eroscenter", juris; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2012 1 K 2723/10, juris), wenn ein spezieller Raum zur Kontaktaufnahme und Vertragsanbahnung zur Verfügung stand, die Prostituierten sich in sogenannten "Koben" zur Schau stellen konnten, die vermieteten Räumlichkeiten mit einem Alarmknopf und einer Gegensprechanlage ausgestattet waren, die Reinigung der Zimmer übernommen und den Prostituierten die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen wie beispielsweise einer Küche ermöglicht wurde (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 2. Dezember 2010 5 K 387/07, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 104/12

    Steuerbefreiung von Privatkliniken ohne sozialrechtliche Zulassung als

    Die Überlassung ist als einheitliche Leistung im Rahmen eines Vertrags besonderer Art anzusehen (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 2. Dezember 2010 5 K 387/07, juris; Heidner in Bunjes, UStG, 11. Aufl., § 4 Nr. 12 Rz. 23-25), deren charakteristisches Merkmal nicht die Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten ist, sondern in der Zurverfügungstellung einer funktionierenden Infrastruktur für die operativen Eingriffe der behandelnden Ärzte liegt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2011 6 K 1128/09, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 2109).
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