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   FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14   

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https://dejure.org/2015,48371
FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14 (https://dejure.org/2015,48371)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2015 - 3 K 304/14 (https://dejure.org/2015,48371)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 3 K 304/14 (https://dejure.org/2015,48371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 4 EStG; § 15b Abs. 1 EStG; § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG; § 15b Abs. 4 EStG
    Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht; Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickelten Steuersparmodells als vorgefertigtes Konzept; Zulässigkeit der Einschaltung einer ...

  • Betriebs-Berater

    Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht; Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickelten Steuersparmodells als vorgefertigtes Konzept; Zulässigkeit der Einschaltung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuersparmodell; Spekulative Geschäfte mit Gold

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spekulative Goldgeschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht; Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickelten Steuersparmodells als vorgefertigtes Konzept; Zulässigkeit der Einschaltung einer ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewinnerzielungsabsicht bei spekulativen Geschäften mit Gold möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 981
  • EFG 2016, 916
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 28.05.1998 - X R 80/94

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Maßgeblich für die Zuordnung zum Anlagevermögen ist grundsätzlich die Funktion und wirtschaftliche Bedeutung, die dem Vermögen innerhalb des Betriebsorganismus zufällt (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359).

    Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359).

  • FG Hessen, 15.11.2012 - 11 K 3175/09

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Ausdrücklich in Fällen des Goldhandels durch gewerblich geprägte Personengesellschaften sind das Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. November 2012 11 K 3175/09, EFG 2013, 503 und das FG München, Gerichtsbescheid vom 15. Januar 2014 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 ebenfalls vom Vorliegen von Umlaufvermögen ausgegangen.

    62 Soweit teilweise in der Literatur die Auffassung vertreten wird, die ohne unmittelbaren Besitz im Rahmen eines Besitzmittlungsverhältnisses bei einer Bank verwahrten Goldbarren stellten ein den Wertpapieren vergleichbares nicht verbrieftes Recht im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 4 3. Alt. EStG dar (so Stahl/Mann, FR 2011, 1139; Dornheim DStR 2012, 1581), schließt sich dem der erkennende Senat nicht an (ebenso Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. November 2012 11 K 3175/09, EFG 2013, 503; FG Nürnberg Urteil vom 28. Februar 2013 6 K 875/11, EFG 2013, 1018; FG Münster Urteil vom 11. Dezember 2013 6 K 3045/11 F, EFG 2014, 753; FG Hamburg, Urteil vom 23. April 2015 5 K 115/12, juris; Schmidt, Kommentar zum EStG, § 4 Rn. 373; Blümich, Kommentar zum EStG § 4 Rn. 178; Schulte-Frohlinde BB 2012, 2791; Schmidt und Renger DStR 2012, 2042).

  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02

    Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung kommt auch im Steuerrecht zur Anwendung (BFH Urteil vom 10. August 2005 VIII R 78/02, BStBl. II 2006, 58; vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BStBl. II 2008, 137).

    Im Gegenschluss zählen zum Umlaufvermögen diejenigen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die entweder zum Verbrauch oder zur sofortigen Veräußerung bereitgehalten werden (BFH Urteil vom 10. August 2005 VIII R 78/02, BStBl. II 2006, 58; vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BStBl. II 2008, 137).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    § 3 Abs. 3 Satz 4 EStG - Sofortige Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (BFH Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751; BFH Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BStBl. II 2005, 392).

    Dies ist anzunehmen, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BStBl. II 2005, 392).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Ausschluß der Körperschaftsteuer-Anrechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Das vom Beklagten als Beleg für seine Schlussfolgerung angeführte BFH Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BStBl. II 2007, 777 enthält eine derartige Aussage nicht.

    Nach dem Tatbestand der Entscheidung ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft originär vermögensverwaltend tätig war; auf das Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05 a.a.O. - und eine etwaige Divergenz - ist der BFH mit keinem Wort eingegangen.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (BFH Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751; BFH Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BStBl. II 2005, 392).

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei der Tätigkeit einer Personengesellschaft kann es demgegenüber sein, wenn die Gesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keine Mehrung ihres Gesellschaftsvermögens in Gestalt eines positiven Totalergebnisses erreichen kann (BFH Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751).

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 51/04

    Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG - Zur Frage der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung kommt auch im Steuerrecht zur Anwendung (BFH Urteil vom 10. August 2005 VIII R 78/02, BStBl. II 2006, 58; vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BStBl. II 2008, 137).

    Im Gegenschluss zählen zum Umlaufvermögen diejenigen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die entweder zum Verbrauch oder zur sofortigen Veräußerung bereitgehalten werden (BFH Urteil vom 10. August 2005 VIII R 78/02, BStBl. II 2006, 58; vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BStBl. II 2008, 137).

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    In der Rechtsprechung wird zudem gefordert, dass es sich an nicht näher bestimmte Interessenten wendet oder zur wiederholten Verwendung bestimmt ist (BFH Urteil vom 6. Februar 2014 IV R 59/10, BStBl. II 2014, 465) und der Investor bei der Entwicklung der Geschäftsidee und der Vertragsgestaltung typischerweise passiv ist (BFH Urteil vom 6. Februar 2014 IV R 59/10, BStBl. II 2014, 465; FG Rheinland-Pfalz, Urteil des 3. Senats vom 30. Januar 2013 3 K 1185/12, EFG 2013, 849); ein vorgefertigtes Konzept wird charakterisiert durch einen Gesamtplan eines vom an der Anlage Interessierten verschiedenen Dritten (BFH Urteil vom 6. Februar 2014 IV R 59/10, BStBl. II 2014, 465), der durch die Entwicklung einzelner oder einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Leistungen und Maßnahmen die Erreichung des angestrebten Ziels in Gestalt hoher verrechenbarer Verluste in der Anfangsphase der Investition ermöglichen soll (Hessisches Finanzgericht Urteil des 1. Senats vom 17. Oktober 2012 1 K 2343/08, EFG 2013, 510; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2013 3 K 12341/11, EFG 2014, 712; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2014 10 K 1693/12, EFG 2015, 384).
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16

    Keine Unternehmenseinheit zwischen Personengesellschaften bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 5/16.
  • BFH, 21.02.1980 - I R 95/76

    Handel mit physischen Metallen als gewerbliche Tätigkeit - Wahlrecht des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
    63 Für die oben zitierte Rechtsauffassung findet sich im Gesetzeswortlaut keine hinreichende Grundlage; sie stellt vielmehr eine im Steuerrecht unzulässige steuerbegründende Analogie zu Lasten des Steuerpflichtigen (BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvR 232/60, BVerfGE 13, 318; Beschluss vom 13. Dezember 1966 1 BvR 512/65, BVerfGE 21, 1; BFH Urteil vom 21. Februar 1980 I R 95/76, BStBl II 1980, 465; Urteil vom 08. Dezember 1981 VIII R 125/79 BStBl II 1982, 618; Urteil vom 21. Juli 1999 I R 141/97, BStBl II 1999, 832) dar.
  • FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11

    Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG - Modellhafte

  • FG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - 10 K 1693/12

    Dauerschulden; Finanzierung durch sog. "sale and lease-back"-Verfahren

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Anwendbarkeit der Gepräge-Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auf ausländische

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

  • FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

  • FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12

    Vorliegen einer modellhaften Gestaltung bzw. eines vorgefertigten Konzepts i.S.d.

  • FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 12341/11

    Keine Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf Kostendeckung ausgerichteten

  • BFH, 15.12.1976 - I R 58/75

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften

  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer

  • BFH, 21.07.1999 - I R 141/97

    Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals

  • BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.01.2013 - 3 K 1185/12

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Steuerrechtliche Behandlung von Goldgeschäften im Ausland

  • FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11

    Einkommensteuer: Zur Abgrenzung eines gewerblichen Goldhandels von privater

  • FG Hamburg, 23.04.2015 - 5 K 115/12
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 10/14 - Klagebefugnis

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2015  3 K 304/14 aufgehoben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7270/14

    Handel mit physischem Gold über eine ausländische Personengesellschaft -

    Bei "echten" Verlusten bleibt die Steuerersparnis stets hinter dem erforderlichen wirtschaftlichen Aufwand zurück, so dass sie bei einem ökonomisch kalkulierenden Steuerpflichtigen nicht als Triebfeder seines Tuns in Betracht kommt (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 02.12.2015 3 K 304/14, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 916 Rn 50, m. Anm. Bleschick, aufgehoben durch BFH, Urteil vom 19.01.2017 IV R 5/16, BFH/NV 2017, 755 aus verfahrensrechtlichen Gründen und ohne auf Fragen der Einkunftserzielungsabsicht einzugehen).
  • FG Hessen, 12.10.2016 - 9 K 372/16

    § 4 Abs.3 S.4 EStG

    Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 51/04 BStBl II 2008, 137, 139 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Finanzgericht München, Urteil vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 und Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.12.2015, 3 K 304/14, EFG 2016, 916 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hessen, 12.10.2016 - 9 K 373/16

    § 4 Abs.3 S.4 EStG

    Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 51/04 BStBl II 2008, 137, 139 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Finanzgericht München, Urteil vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 und Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.12.2015, 3 K 304/14, EFG 2016, 916 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Darmstadt, 12.08.2018 - 3 K 3258/17

    Somalia, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, Behinderung,

    Frauen, die sich nicht der in ihrer Heimat durch Tradition und gesellschaftliche Verhältnisse vorgezeichneten Diskriminierung und Entrechtung unterwerfen, weisen eine hinreichend abgegrenzte Identität als Gruppenmitglieder im Verhältnis zu der sie umgebenden Gesellschaft im Sinne von § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG auf (VG Darmstadt, Urt. v. 09.03.2016 - 3 K 304/14.DA.A - vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 13.02.2014 - A 7 K 1457/13 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 23.6.2011 - 1 A 125/10 -, juris).
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