Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 76/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Golf-Einzelunterricht durch Golfclub: Umsatzsteuerpflicht, Regelsteuersatz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Nr. 22 a) und b) UStG; § 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG
Besteuerung von Einnahmen aus der Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub ; Maßnahme mit einem organisatorischen Ablauf und einem aus dem alltäglichen Betrieb herausgehobenen Anlass als Voraussetzung einer Veranstaltung im umsatzsteuerechtlichen Sinn; ... - IWW
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 22 a); ; UStG § 4 Nr. 22 b); ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 a)
- winheller.com
Keine Befreiung oder -ermäßigung von Umsatzsteuer bei Erteilung von Einzelunterricht durch Golfclub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzelunterricht; Regelsteuersatz; Dienstleistung - Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub weder umsatzsteuerfrei, noch dem ermäßigten Steuersatz unterliegend
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub weder umsatzsteuerfrei, noch dem ermäßigten Steuersatz unterliegend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besteuerung von Einnahmen aus der Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub ; Maßnahme mit einem organisatorischen Ablauf und einem aus dem alltäglichen Betrieb herausgehobenen Anlass als Voraussetzung einer Veranstaltung im umsatzsteuerechtlichen Sinn; ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Umsätze eines Golfclubs aus der Erteilung von Golf-Einzelunterricht sind in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig
Verfahrensgang
- BFH - XI B 14/08
- FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 76/06
- BFH, 02.03.2011 - XI R 21/09
Papierfundstellen
- EFG 2008, 891
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.07.1996 - V R 7/95
Umsatzsteuer - Sportliche Veranstaltung - Fallschirmsport - Maßnahme eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 76/06
Die untere Grenze einer Veranstaltung wird unterschritten, wenn sich die Maßnahme auf Sonderleistungen für einzelne Personen beschränkt (BFH Urteil vom 25. Juli 1996 V R 7/95, BStBl. II 1997, 154).Trainiert ein Verein durch einen hierfür angestellten Trainer einzelne Mitglieder, dann ist dies eine Dienstleistung, aber keine Veranstaltung (Sölch/Ringleb, Kommentar zum UStG, § 4 Nr. 22 Rz 31; BFH Urteil vom 25. Juli 1996, a.a.O.).
- BFH, 02.03.2011 - XI R 21/09
Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht - Sportliche …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 891 veröffentlicht.