Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34399
FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14 (https://dejure.org/2014,34399)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.2014 - 5 K 40/14 (https://dejure.org/2014,34399)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 5 K 40/14 (https://dejure.org/2014,34399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Ist die rückwirkende Rechnungsberichtigung EU-rechtlich geboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Niedersächsisches Finanzgericht hält rückwirkende Rechnungsberichtigung für unionsrechtlich geboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen in einem Textilgroßhandel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Rechnungsberichtigung unionsrechtlich geboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Rechnungsberichtigung unionsrechtlich geboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Rechnungsberichtigung unionsrechtlich geboten?

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Rechnungsberichtigung unionsrechtlich geboten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Rechnungsberichtigung mit Wirkung für die Vergangenheit möglich?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung für Rechnungsberichtigungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2902
  • BB 2014, 3040
  • DB 2014, 11
  • EFG 2015, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 08.05.2013 - C-271/12

    Petroma Transports u.a. - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    Ist die vom EuGH in der Rechtssache "Terra Baubedarf-Handel" (Urteil vom 29.04.2004 C-152/02, Slg. 2004, 5583) festgestellte ex nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die EuGH Entscheidungen "Pannon Gep" (Urteil vom 15.07.2010 C-368/09, UR 2010, 693) und "Petroma Transport" (Urteil vom 08.05.2013 C-271/12, BB 2013, 1365) insoweit relativiert, als der EuGH in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

    Mit seiner neueren Entscheidung vom 08. Mai 2013 (Rs C-271/12 - Petroma Transports, BB 2013, 1365, Randnr. 34) habe der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zugelassen, dass eine Berichtigung noch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erfolgt sei.

    An dieser Beurteilung halte die Finanzverwaltung auch nach Ergehen der o.g. EuGH-Urteile (Rs C-368/09 und Rs C-271/12) fest (z.B. Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 03.03.2014 - S 7300-123-St 244, MwStR 2014, 107).

    (19) d) In der Rechtssache "Petroma Transports" hat der EuGH sich ebenfalls zur Frage der Rechnungskorrektur geäußert (Urteil vom 08. Mai 2013 - Rs C-271/12, BB 2013, 1365).

    (39) Der EuGH hat in der Rechtssache "Petroma Transports" (Urteil vom 08. Mai 2013 - Rs C-271/12, BB 2013, 1365, Rdnr. 34 und 35) hierzu folgendes entschieden:.

    Ist die vom EuGH in der Rechtssache "Terra Baubedarf-Handel" (Urteil vom 29.04.2004 C-152/02, Slg. 2004, 5583) festgestellte ex nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die EuGH Entscheidungen "Pannon Gép" (Urteil vom 15.07.2010 C-368/09, UR 2010, 693) und "Petroma Transport" (Urteil vom 08.05.2013 C-271/12, BB 2013, 1365) insoweit relativiert, als der EuGH in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    Ist die vom EuGH in der Rechtssache "Terra Baubedarf-Handel" (Urteil vom 29.04.2004 C-152/02, Slg. 2004, 5583) festgestellte ex nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die EuGH Entscheidungen "Pannon Gep" (Urteil vom 15.07.2010 C-368/09, UR 2010, 693) und "Petroma Transport" (Urteil vom 08.05.2013 C-271/12, BB 2013, 1365) insoweit relativiert, als der EuGH in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

    Der EuGH habe erstmals mit Urteil vom 15. Juli 2010 (Rs C-368/09 - Pannon Gép, DStR 2010, 1475) entschieden, dass in gewissen engen Grenzen eine Rechnungsberichtigung ex tunc möglich sei.

    An dieser Beurteilung halte die Finanzverwaltung auch nach Ergehen der o.g. EuGH-Urteile (Rs C-368/09 und Rs C-271/12) fest (z.B. Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 03.03.2014 - S 7300-123-St 244, MwStR 2014, 107).

    (15) c) In der Rechtssache "Pannon Gép" hat der EuGH erstmals die grundsätzliche Korrekturmöglichkeit für eine Rechnung bestätigt (Urteil vom 15. Juli 2010 - Rs C-368/09, UR 2010, 693).

    Ist die vom EuGH in der Rechtssache "Terra Baubedarf-Handel" (Urteil vom 29.04.2004 C-152/02, Slg. 2004, 5583) festgestellte ex nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die EuGH Entscheidungen "Pannon Gép" (Urteil vom 15.07.2010 C-368/09, UR 2010, 693) und "Petroma Transport" (Urteil vom 08.05.2013 C-271/12, BB 2013, 1365) insoweit relativiert, als der EuGH in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

  • BFH, 19.06.2013 - XI R 41/10

    Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    (3) Die Vorsteuerbeträge können erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 19. Juni 2013 - XI R 41/10, BStBl II 2014, 738).

    (7) In einer neueren Entscheidung stellte der BFH klar, dass einer Erstrechnung keine Rückwirkung zukommen kann; ausdrücklich offen ließ der BFH allerdings, "ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine rückwirkende Rechnungsberichtigung nach dem "Pannon Gep"-Urteil und ggf. der "Petroma Transports"-Entscheidung möglich wäre" (Urteil vom 19. Juni 2013 - XI R 41/10, BStBl II 2014, 738).

    (23) aa) Mehrere Finanzgerichte gingen in der Folge davon aus, dass einer Rechnungsberichtigung auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils "Pannon Gép" keine Rückwirkung zukomme (Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 5 K 425/08, DStRE 2011, 1337, bestätigt durch BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 - XI R 41/10, BFH/NV 2013, 2041, wobei der BFH die Rechtsfrage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung aber ausdrücklich offenließ; Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2011 - 5 V 5004/11, EFG 2011, 1295; Urteil des FG Köln vom 13. Juli 2011 - 2 K 2695/10, UStB 2012, 67 und Beschluss des FG Hamburg vom 06. Dezember 2011 - 2 V 149/11, DStRE 2013, 93.

    (28) Der BFH folgt dieser Gegenauffassung insofern, als er ebenfalls zwischen einer - in den Anwendungsbereich des Urteils "Terra Baubedarf-Handel" fallenden - ex nunc wirkenden erstmaligen Rechnungserteilung und einer - in den Anwendungsbereich des Urteils "Pannon Gép" fallenden - möglicherweise ex tunc wirkenden Rechnungsberichtigung unterscheidet (BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 - XI R 41/10, BFH/NV 2013, 2041).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    Ist die vom EuGH in der Rechtssache "Terra Baubedarf-Handel" (Urteil vom 29.04.2004 C-152/02, Slg. 2004, 5583) festgestellte ex nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die EuGH Entscheidungen "Pannon Gep" (Urteil vom 15.07.2010 C-368/09, UR 2010, 693) und "Petroma Transport" (Urteil vom 08.05.2013 C-271/12, BB 2013, 1365) insoweit relativiert, als der EuGH in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

    (13) b) Dementsprechend entschied der EuGH bereits auf Grundlage der vor der MwStSystRL geltenden "Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern" mit Urteil vom 29. April 2004 (Rs C-152/02 - Terra Baubedarf-Handel, Slg. 2004, 5583), dass es nicht gegen den Verhältnismäßigkeits- und den Neutralitätsgrundsatz verstoße, wenn der Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug erst für den Besteuerungszeitraum vornehmen kann, in dem er in den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist.

    Ist die vom EuGH in der Rechtssache "Terra Baubedarf-Handel" (Urteil vom 29.04.2004 C-152/02, Slg. 2004, 5583) festgestellte ex nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die EuGH Entscheidungen "Pannon Gép" (Urteil vom 15.07.2010 C-368/09, UR 2010, 693) und "Petroma Transport" (Urteil vom 08.05.2013 C-271/12, BB 2013, 1365) insoweit relativiert, als der EuGH in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

  • FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08

    Vorsteuerabzug, nachträgliche Mitteilung der USt-IdNr.; Vorliegen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    (26) bb) Andere wiederum verstehen die Entscheidung "Pannon Gép" so, dass der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zulassen wollte, dass dem Finanzamt vor Erlass des (ablehnenden) Steuerbescheids bereits die berichtigte Rechnung vorgelegen hat (FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08, EFG 2013, 168, Revision - V R 32/12 - führte wegen Insolvenz des Klägers zur Rückverweisung an das FG; FG Nürnberg, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - 2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; FG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 V 1343/11, EFG 2012, 1115; Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478; Wagner, UVR 2010, 311; Grune, AktStR 2013, 467f; Bunjes/Leonard, UStG, § 13 Rz. 9a).

    Das rechtfertigt die Annahme, dass deren erst nachträglich erfolgte Aufnahme in eine Rechnung lediglich rechnungsergänzenden Charakter hat und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer insbesondere keine konstitutive Wirkung dergestalt entfaltet, dass deren nachträgliche Aufnahme lediglich ex nunc wirkt (ebenso FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08, EFG 2013, 168).

  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    Der BFH bejahte dies und definierte bestimmte Mindestmerkmale für eine Rechnung im Sinne des § 14c UStG (BFH, Urteil vom 17. Februar 2011 - V R 39/09, BStBl II 2011, 734,), nämlich Rechnungsaussteller, den Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, den Steuerbetrag und das Entgelt.
  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    (32) In zwei Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz hat der BFH gefordert, dass das zunächst erteilte Dokument die an eine Rechnung zu stellenden folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss: Bezeichnung des Rechnungsausstellers und des Leistungsempfängers, Beschreibung der Leistung, Angabe des Entgelts und der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - V B 82/11, BStBl II 2012, 809 und vom 10. Januar 2013 - XI B 33/12, BFH/NV 2013, 783).
  • BFH, 10.01.2013 - XI B 33/12

    Rechnungsberichtigung setzt zuvor erteilte (erstmalige) Rechnung voraus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    (32) In zwei Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz hat der BFH gefordert, dass das zunächst erteilte Dokument die an eine Rechnung zu stellenden folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss: Bezeichnung des Rechnungsausstellers und des Leistungsempfängers, Beschreibung der Leistung, Angabe des Entgelts und der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - V B 82/11, BStBl II 2012, 809 und vom 10. Januar 2013 - XI B 33/12, BFH/NV 2013, 783).
  • BFH, 11.04.2013 - V R 32/12

    Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Mandatsniederlegung durch den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    (26) bb) Andere wiederum verstehen die Entscheidung "Pannon Gép" so, dass der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zulassen wollte, dass dem Finanzamt vor Erlass des (ablehnenden) Steuerbescheids bereits die berichtigte Rechnung vorgelegen hat (FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08, EFG 2013, 168, Revision - V R 32/12 - führte wegen Insolvenz des Klägers zur Rückverweisung an das FG; FG Nürnberg, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - 2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; FG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 V 1343/11, EFG 2012, 1115; Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478; Wagner, UVR 2010, 311; Grune, AktStR 2013, 467f; Bunjes/Leonard, UStG, § 13 Rz. 9a).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-273/11

    Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14
    Wenn damit auch keine Aussage über die Bedeutung der Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Zwecke der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs verbunden ist, entnimmt der Senat dieser Entscheidung dennoch die generelle Tendenz des EuGH, die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht überzubewerten (ebenso EuGH-Urteil vom 06. September 2012 - C-273/11, Mescek-Gabona Kft, DStR 2012, 1917).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 5 V 5004/11

    Kein Vorsteuerabzug wegen unrichtiger Bezeichnung der Rechtsform des

  • FG Hamburg, 06.12.2011 - 2 V 149/11

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei berichtigter Rechnung - Verfahren der

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 2695/10

    Vorsteuervergütung bei fehlender Abdeckung des fraglichen Zeitraums durch eine

  • FG Niedersachsen, 25.10.2010 - 5 K 425/08

    Ablehnung einer abweichenden Festsetzung der Umsatzsteuer durch Gewährung von

  • FG Niedersachsen, 01.10.2013 - 5 V 217/13

    Prüfung des Vorliegens einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung

  • FG Nürnberg, 07.10.2010 - 2 V 802/09

    Aussetzung der Vollziehung eines nach Ablauf der Festsetzungsfrist bzw. nach

  • FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11

    Vorsteuerabzug für nicht erbrachte Mietzahlungen - Hinzuschätzung von Einnahmen

  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

  • BFH, 31.07.2007 - V B 156/06

    Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen

  • BFH, 20.10.2016 - V R 54/14

    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der

    Der Senat hat am 25. August 2015 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren des Niedersächsischen FG 5 K 40/14 (EuGH-Urteil Senatex GmbH vom 15. September 2016 C-518/14, EU:C:2016:691, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2211) beschlossen.
  • BFH, 20.10.2016 - V R 64/14

    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der

    Der Senat hat am 7. April 2015 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren des Niedersächsischen FG 5 K 40/14 (EuGH-Urteil Senatex GmbH vom 15. September 2016 C-518/14, EU:C:2016:691, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2211) beschlossen.
  • FG Münster, 01.12.2016 - 5 K 1275/14

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen und Gutschriften beim

    Zwischenzeitlich hat der EuGH auf das Vorlageersuchen des Niedersächsischen FG vom 3.07.2016 (5 K 40/14, EFG 2015, 80) mit Entscheidung vom 15.09.2016 (C-518/14 Senatex -, (EU:C:2016:691, DStR 2016, 2211) entschieden, dass Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 und Art. 226 Nr. 3 MwStSystRL einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe keine Rückwirkung zukommt, so dass das Recht auf Vorsteuerabzug in Bezug auf die berichtigte Rechnung nicht für das Jahr ausgeübt werden kann, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde, sondern für das Jahr, in dem sie berichtigt wurde.
  • FG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - 1 K 605/17

    Rechnungsberichtigung bei fehlender elektronischer Signatur einer Gutschrift

    Der EuGH hatte sich in seiner Grundsatzentscheidung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung (EuGH-Urteil vom 15. September 2016 C-518/14, UR 2016, 800, zur fehlenden Steuernummer des Rechnungsausstellers auf der Rechnung) --mangels Entscheidungserheblichkeit-- nicht zu den Mindestanforderungen an eine berichtigungsfähige Rechnung geäußert, obwohl er vom vorlegenden Gericht ausdrücklich dazu befragt worden war (vgl. FG Niedersachen, Beschluss vom 3. Juli 2014 5 K 40/14, MwStR 2015, 63, zweite Vorlagefrage).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 7 K 7377/11

    Umsatzsteuer 2005 bis 2007

    Es kann dahin stehen, ob eine nach Ergehen des betreffenden Bescheides der Nichtanerkennung des Vorsteuerabzuges aber noch vor Erlass der Einspruchsentscheidung erfolgte Rechnungsberichtigung noch zurückwirkt oder nicht (siehe zu dieser Frage den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 03.07.2014 - 5 K 40/14, Entscheidungen der FG -EFG- 2015, 80, Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, C-518/14 - Senatex).
  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

    Es kommt mangels wirksamer Rechnungsberichtigung nicht mehr darauf an, ob oder unter welchen Umständen eine solche auf den ursprünglichen Besteuerungszeitraum zurückwirken könnte (vgl. Beschlüsse Niedersächsisches FG vom 03.07.2014 5 K 40/14, EuGH-Vorlage C-518/14 "Senatex", EFG 2015, 80, DStR 2014, 2389; FG Hamburg vom 20.10.2014 2 V 214/14, EFG 2015, 254; vom 11.02.2014 3 V 247/13, Juris; Urteile BFH vom 19.06.2013 XI R 41/10, BFHE 242, 258, BStBl II 2014, 738; FG Hamburg vom 06.12.2012 3 K 96/12, EFG 2013, 1537).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15

    Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer;

    Ob in der "Entscheidung der Finanzbehörde" die Einspruchsentscheidung oder der Steuerbescheid zu sehen ist (vgl. FG Hamburg vom 20.10.2014, V 214/14, EFG 2015, 254; Niedersächsisches Finanzgericht vom 3.7.2014, 5 K 40/14, EFG 2015, 80 (EuGH-Vorlage)), kann vorliegend offen bleiben.
  • FG Hamburg, 06.12.2016 - 2 K 297/16

    Umsatzsteuer: Rückwirkende Rechnungsberichtigung

    Somit kommt es auf die ebenfalls umstrittene Frage und vom EuGH in der Sache Senatex offengelassene Antwort auf die dritte Vorlagefrage, ob eine Rechnungsberichtigung noch während des Einspruchsverfahrens vorgenommen werden kann (vgl. FG Niedersachsen Vorlagebeschluss vom 3. Juli 2014 5 K 40/14, DStR 2014, 2389), nicht an.
  • FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht

    Der Senat sieht in der "Entscheidung der Finanzbehörde" die Einspruchsentscheidung und nicht den Steuerbescheid, denn der Steuerbescheid ist gemäß § 367 Abs. 2 AO in vollem Umfang erneut zu prüfen, so dass die Finanzbehörde letztlich erst mit Erlass der Einspruchsentscheidung eine (abschließende) Entscheidung getroffen hat (FG Hamburg vom 20.10.2014, V 214/14, EFG 2015, 254; zweifelnd: Niedersächsisches Finanzgericht vom 3.7.2014, 5 K 40/14, EFG 2015, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht