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   FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14   

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https://dejure.org/2016,64044
FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14 (https://dejure.org/2016,64044)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.2016 - 4 K 236/14 (https://dejure.org/2016,64044)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 2016 - 4 K 236/14 (https://dejure.org/2016,64044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Abzug von Schuldzinsen und einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Steuerrechtlich anzuerkennender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Grundstücks

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Abzug von Schuldzinsen und einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Steuerrechtlich anzuerkennender ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung - Veranlassungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung und Verpachtung | Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzug von Schuldzinsen und einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Steuerrechtlich anzuerkennender ...

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.03.2001 - VIII B 124/00

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Wird ein kreditfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert und der Veräußerungserlös wiederum zur Einkunftserzielung eingesetzt, sind die für das fortbestehende Darlehen gezahlten Zinsen zwar bei den nunmehr erzielten Einkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 594; vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl. II 1997, 682; vom 1. Juli 2003 VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560; vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907).

    Denn die Besteuerung knüpft grundsätzlich nur an die effektiv verwirklichten, nicht hingegen an hypothetische, zwar realisierbare, aber tatsächlich nicht verwirklichte Sachverhalte und Gestaltungen an (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907).

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 40/14
    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Ein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjektes zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteil vom 16. September 2015 IX R 40/14, BStBl. II 2016, 78).

    Ein Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu verneinen, wenn die Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Erlös aus der Veräußerung des damit finanzierten Grundstücks hätten getilgt werden können (BFH-Urteile vom 16. September 2015 IX R 40/14, BStBl. II 2016, 78; vom 8. April 2014 IX R 45/13, BStBl. II 2015, 635; vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BStBl. II 2013, 275; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Juli 2015, BStBl. I 2015, 581, unter 1.).

  • BFH, 06.12.2017 - IX R 4/17

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 4/17.
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Denn auch bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit begründet das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1997 XI ZR 267/96, BGHZ 136, 161).
  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94

    Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Wird ein kreditfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert und der Veräußerungserlös wiederum zur Einkunftserzielung eingesetzt, sind die für das fortbestehende Darlehen gezahlten Zinsen zwar bei den nunmehr erzielten Einkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 594; vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl. II 1997, 682; vom 1. Juli 2003 VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560; vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Wird ein kreditfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert und der Veräußerungserlös wiederum zur Einkunftserzielung eingesetzt, sind die für das fortbestehende Darlehen gezahlten Zinsen zwar bei den nunmehr erzielten Einkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 594; vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl. II 1997, 682; vom 1. Juli 2003 VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560; vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907).
  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Umfinanzierung - Umschuldung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Denn die Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG erfolgt stichtagsbezogen, so dass der Werbungskostenabzug - ggf. durch Änderung eines bereits ergangenen Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung - in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem der Veräußerungspreis zufließt (BFH-Urteile vom 2. April 1974 VIII R 76/69, BStBl. II 1974, 540; vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BStBl. II 1991, 916; BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 23.10.2001 - IX R 65/99

    Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Wird ein kreditfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert und der Veräußerungserlös wiederum zur Einkunftserzielung eingesetzt, sind die für das fortbestehende Darlehen gezahlten Zinsen zwar bei den nunmehr erzielten Einkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 594; vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl. II 1997, 682; vom 1. Juli 2003 VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560; vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 30/02

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Wird ein kreditfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert und der Veräußerungserlös wiederum zur Einkunftserzielung eingesetzt, sind die für das fortbestehende Darlehen gezahlten Zinsen zwar bei den nunmehr erzielten Einkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl. II 1997, 594; vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BStBl. II 1997, 682; vom 1. Juli 2003 VIII R 30/02, BFH/NV 2003, 1560; vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Spekulationsgewinn - Berechnung - Steuerliche Erfassung - Vereinnahmter Kaufpreis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
    Denn die Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG erfolgt stichtagsbezogen, so dass der Werbungskostenabzug - ggf. durch Änderung eines bereits ergangenen Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung - in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem der Veräußerungspreis zufließt (BFH-Urteile vom 2. April 1974 VIII R 76/69, BStBl. II 1974, 540; vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BStBl. II 1991, 916; BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 02.04.1974 - VIII R 76/69

    Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln

  • BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 45/13

    Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 42/13

    Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen nach nicht steuerbarer Veräußerung

  • BFH, 06.12.2017 - IX R 4/17

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. August 2016  4 K 236/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1337 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

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