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   FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01   

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https://dejure.org/2002,14510
FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01 (https://dejure.org/2002,14510)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.2002 - 1 K 526/01 (https://dejure.org/2002,14510)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 2002 - 1 K 526/01 (https://dejure.org/2002,14510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bei der Bewertung von Erbbaurecht ist § 146 Abs. 6 BewG nicht anzuwenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten; Angemessene Berücksichtigung des Wertes von Grund und Boden; Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 146 Abs. 6; BewG § 148 Abs. 1 Satz 2
    Bewertung; Erbbaurecht; Bodenwert; Ertragswertverfahren; Substanzwert - Keine Anwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung von Erbbaurechten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung von Erbbaurechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten; Angemessene Berücksichtigung des Wertes von Grund und Boden; Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99

    Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01
    Dem FG Düsseldorf schließlich lag ein Fall vor, in dem der "Mindestwert" eines Erbbaurecht mehr als drei Mal so hoch war wie der gemeine Wert des belasteten Grundstücks: 1.3 Mio DM zu 400 TDM (FG Düsseldorf, U. vom 20.06.2001 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; Rev. eingelegt).
  • BFH, 22.05.2002 - II B 173/01

    Bewertung eines Erbbaurechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01
    Der BFH hat mit Beschluss vom 22.05.2002 im Aussetzungsverfahren über einen Fall entschieden, in dem das FA den gemeinen Wert eines nach ca. 3 Jahren auslaufenden Erbbaurechts als "Mindestwert" mit 695 TDM festgestellt hat, während der 3 Jahre später vom Grundstückseigentümer für aufstehende Gebäude zu zahlende Entschädigungsanspruch nur ca. 240 TDM betrug (BFH, Beschluss vom 22.05.2002 II B 173/01, DStR 2002, 1217).
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