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   FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98   

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FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98 (https://dejure.org/2002,12105)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2002 - 2 K 442/98 (https://dejure.org/2002,12105)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 2 K 442/98 (https://dejure.org/2002,12105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bildung von Rückstellungen für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch die Zollbehörden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 249 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
    Rückstellung; drohende Rückforderung; EU-Subventionen; Rückforderungsanspruch - Rückstellungsbildung für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch die Zollbehörden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungsbildung für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch die Zollbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungsbildung: Erwartete Rückforderung durch Zollverwaltung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungsbildung: Erwartete Rückforderung durch Zollverwaltung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    Die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzt nach der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486; vom 19. Oktober 1993, VIII R 14/92, BStBl II 1993, 891) allgemein voraus.

    Deshalb hat der BFH bei Schadenersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst dann für wahrscheinlich und damit für passivierbar gehalten, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt geworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991, X R 163-164/87, BStBl II 1991, 802 [unter 2.]; vom 2. Oktober 1992, III R 54/91, BStBl II 1993, 153; vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731 und vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, a.a.O.).Denn erst von diesem Zeitpunkt an muss der Schädiger trotz der bereits abstrakt bestehenden rechtlichen Verpflichtung ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen.

    Die Kenntnis der zuständigen Fachbehörde stellt umgekehrt eine - wenn auch gewichtige und daher nur schwer zu widerlegende - tatsächliche Vermutung dafür dar, dass eine Inanspruchnahme droht (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, unter 2. a der Gründe m.w.N.).

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    Die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzt nach der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486; vom 19. Oktober 1993, VIII R 14/92, BStBl II 1993, 891) allgemein voraus.

    Erst von diesem Zeitpunkt an besteht deshalb auch eine inhaltlich und zeitlich hinreichend konkretisierte wirtschaftliche Last (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993, VIII R 14/92, a.a.O.).

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    Deshalb hat der BFH bei Schadenersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst dann für wahrscheinlich und damit für passivierbar gehalten, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt geworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991, X R 163-164/87, BStBl II 1991, 802 [unter 2.]; vom 2. Oktober 1992, III R 54/91, BStBl II 1993, 153; vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731 und vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, a.a.O.).Denn erst von diesem Zeitpunkt an muss der Schädiger trotz der bereits abstrakt bestehenden rechtlichen Verpflichtung ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen.
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    b) die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 1987, VIII R 327/83, BStBl II 1987, 848, m.w.N.) und,.
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1988, VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359).
  • BFH, 02.10.1992 - III R 54/91

    Rückstellungen für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    Deshalb hat der BFH bei Schadenersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst dann für wahrscheinlich und damit für passivierbar gehalten, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt geworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991, X R 163-164/87, BStBl II 1991, 802 [unter 2.]; vom 2. Oktober 1992, III R 54/91, BStBl II 1993, 153; vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731 und vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, a.a.O.).Denn erst von diesem Zeitpunkt an muss der Schädiger trotz der bereits abstrakt bestehenden rechtlichen Verpflichtung ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen.
  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    a) das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1990, I R 153/86, BStBl II 1991, 479, unter II. 6., m.w.N.),.
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
    Deshalb hat der BFH bei Schadenersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst dann für wahrscheinlich und damit für passivierbar gehalten, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt geworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991, X R 163-164/87, BStBl II 1991, 802 [unter 2.]; vom 2. Oktober 1992, III R 54/91, BStBl II 1993, 153; vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731 und vom 11. Dezember 2001, VIII R 34/99, a.a.O.).Denn erst von diesem Zeitpunkt an muss der Schädiger trotz der bereits abstrakt bestehenden rechtlichen Verpflichtung ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen.
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