Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Voraussetzungen für eine Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bildung einer Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb; Auslegung des Begriffs "Betriebseröffnung"; Erfordernis des Vorliegens einer verbindlichen Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter für den Nachweis einer Investitionsabsicht durch Anschaffung ...
- Judicialis
EStG § 7g Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 3
Ansparrücklage; Betriebseröffnung; Investitionsentscheidung; Agrarinvestitionsförderungsprogramm; Herstellung; Genehmigungsantrag - Ansparrücklage nach § 7 Abs. 3 EStG bei einem erst zu eröffnenden Betrieb für herzustellende Wirtschaftsgüter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansparrücklage nach § 7 Abs. 3 EStG bei einem erst zu eröffnenden Betrieb für herzustellende Wirtschaftsgüter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bildung einer Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb; Auslegung des Begriffs "Betriebseröffnung"; Erfordernis des Vorliegens einer verbindlichen Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter für den Nachweis einer Investitionsabsicht durch Anschaffung ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04
- BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1416
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.06.2001 - VIII B 33/01
Beginn des Förderungszeitraumes bei Betriebsgründung; Ernstliche Zweifel an der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04
Der Betrieb im Sinne des § 7 g EStG der mit Wirkung vom 1. Juli 1996 gegründete GbR wurde mit diesen Vorbereitungshandlungen bereits eröffnet (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2001 VIII B 33/01, BFH/NV 2001, 1398). - FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 1 K 2209/02
Atypisch stille Gesellschaft im Finanzrechtsstreit
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04
Für die Frage der Zulässigkeit der Bildung einer Ansparrücklage ist somit auf die Verhältnisse der Gesellschaft und nicht auf die des Klägers und des Beigeladenen als Gesellschafter abzustellen (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juni 2004 1 K 2209/02, DStRE 2004, 1379). - BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04
Sollen die wesentlichen Betriebsgrundlagen angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BStBl II 2004, 182;… BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632). - BFH, 28.11.2003 - III B 65/03
Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04
Sollen die wesentlichen Betriebsgrundlagen angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BStBl II 2004, 182; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632). - BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.04.2005 - 11 K 286/04
Die vom BFH vertretene Auffassung, bei bereits bestehenden Betrieben erfordere die Bildung einer Ansparrücklage grundsätzlich keinen besonderen Nachweis einer Investitionsabsicht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BStBl II 2002, 385), ist für den Streitfall nicht anwendbar, weil die GbR vor der Übertragung des Eigentums der in § 3 des Gesellschaftsvertrags aufgeführten Wirtschaftgüter und der Herstellung des Milchviehstalles die Eröffnung ihres Betriebs nicht abgeschlossen hatte.
- BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05
Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer …
Das Urteil des FG vom 5. April 2005 11 K 286/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1416 veröffentlicht.das Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. April 2005 11 K 286/04 aufzuheben und den Feststellungsbescheid 1995 vom 3. Juli 2000 in Gestalt des Einspruchsbescheids vom 19. April 2004 in der Weise zu ändern, dass eine um 30 902, 75 DM höhere Ansparabschreibung zugrunde gelegt wird.
- FG München, 23.05.2007 - 9 K 943/05
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage für die Herstellung eines …
Ausreichend dafür ist der Abschluss eines entsprechenden Werk- oder Kaufvertrags (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. April 2005 11 K 286/04, EFG 2005, 1416). - FG Hessen, 09.02.2010 - 1 K 839/08
Ansparrücklage bei Verstoß der beabsichtigten Betriebsgründung gegen ein …
Investitionsabsicht verlangt, dass mit deren Herstellung begonnen worden ist, weil nur dann eine der verbindlichen Bestellung eines Wirtschaftsgutes vergleichbare Konkretisierung der Investitionsentscheidung vorliege, wofür der Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages, mit dem die zur Herstellung benötigten Güter erworben werden, als ausreichen angesehen wird (BFH-Urteil vom 19.04.2007 IV R 28/05, BStBl II 2007, 704 ; Bestätigung des Urteils des FG Niedersachsen vom 05.04.2005, 11 K 286/04, EFG 2005, 1416 ).