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   FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95   

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FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95 (https://dejure.org/1996,11979)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.06.1996 - II 390/95 (https://dejure.org/1996,11979)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - II 390/95 (https://dejure.org/1996,11979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 239 Abs. 1 S. 1 AO; § 181 Abs. 5 AO
    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung für hinterzogene Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Differenzierung nach der Zahl der von der Hinterziehung profitierenden Gesellschafter; Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung für hinterzogene Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Differenzierung nach der Zahl der von der Hinterziehung profitierenden Gesellschafter; Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 118/90

    Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Nach dem Leitsatz des Urteils des BFH vom 10.12.1992 (IV R 118/90, BStBl II 1994, 381) darf eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach Ablauf der für sie geltenden Festsetzungsfrist nicht durchgeführt oder geändert werden, wenn für eine oder mehrere der Personen, denen die Einkünfte zuzurechnen sind, die Festsetzungsfrist für die Folgesteuer bereits abgelaufen ist.

    Die Finanzbehörden müßten bei gesonderten und einheitlichen Feststellungen, die nach Ablauf der Feststellungsfrist ergehen sollen, durch Rückfragen bei den Wohnsitzfinanzämtern zunächst klären, ob für den Folgebescheid bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist, und dies z.B. bei Publikumsgesellschaften in einer Vielzahl von Fällen (ebenso Kühn/Hofmann, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 17. Auflage § 181 AO Anmerkung 4; Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, §§ 181, 23 f.; Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 5. Auflage, § 181, 6; differenzierend Baum in Koch/Scholz, Abgabenordnung, 4. Auflage, § 181, 11; BMF-Schreiben vom 24.05.1994, BStBl I 1994, 302 - Nichtanwendungserlaß zum BFH-Urteil vom 10.12.1992, a.a.O.; BFH-Urteil vom 08.06.1995 v R 20/94 BFHE 178, 279 bei gesonderten Feststellungen für Umsatzsteuerzwecke; anderer Ansicht Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 181, 4; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 181 AO, 43).

    Die Revision wird zugelassen, weil das Urteil von den Entscheidungsgründen des BFH-Urteils vom 10.12.1992 (a.a.O.) abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • RG, 14.12.1886 - II 247/86

    Anwendbarkeit von § 418 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei bereits erfolgter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    In seinem Urteil vom 16.06.1988 (Az.: II 247/86)., auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird, wies der erkennende Senat die Klage ab.

    Der Senat hat die Gerichtsakte II 247/86 betreffend das Gewinnfeststellungsverfahren, die Ermittlungs- und Strafakte in dem Strafverfahren gegen den Kl. (Staatsanwaltschaft bei dem landgericht H., Amtsgericht H., Az.: 14 Cs 17 Js 8303/88) nebst Beiakten beigezogen.

  • BFH, 01.08.1968 - IV R 177/66

    Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Einnahmenverkürzung - Gewinnverkürzung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Die streitigen Gewinnanteile seien daher gem. dem BFH-Urteil vom 01.08.1968 (IV R 177/66, BStBl II 1968, 740) dem Gesellschafter zuzurechnen, der die entsprechenden Einnahmen verkürzt habe, also dem Kl. wegen des weiteren Vorbringens des Bekl. in der Sache wird auf die in den Verfahren II 848, 849/89 eingereichten Schriftsätze verwiesen.

    Er hat ohne wissen der anderen Gesellschafter Einnahmen verkürzt (s. dazu im einzelnen Ziffer 5), die verkürzten Beträge in den Streitjahren nicht an die Mitgesellschafter weitergegeben und so Sonderbetriebseinnahmen erzielt (BFH-Urteil vom 01.08.1968 IV R 177/66, BStBl II 1968, 740; Schmidt, EStG, § 15, 648).

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Bei der Veräußerung des von Patienten überlassenen Altmaterials und von Altgoldabfällen ist erst im Zeitpunkt der Veräußerung eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme anzusetzen (BFH-Urteile vom 17.04.1986 IV R 115/84, BStBl II 1986, 607; vom 17.04.1986 IV R 18/85 BFH/NV 1987, 760; vom 18.09.1986 IV R 41/86 BFH/NV 1987, 761).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, ist im finanzgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung (StPO), sondern nach den Vorschriften der AO und der FGO zu prüfen (BFH-Beschluß vom 05.03.1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570, unter C I 2 a).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Das Gericht ist in einem späteren Verfahren an die früher getroffene Feststellung, daß Steuerhinterziehung vorliegt, nicht gebunden (BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, BStBl II 1992, 129).
  • BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85

    Änderung von Gewinnfeststellungsbescheiden einer Zahnarztpraxis unter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Bei der Veräußerung des von Patienten überlassenen Altmaterials und von Altgoldabfällen ist erst im Zeitpunkt der Veräußerung eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme anzusetzen (BFH-Urteile vom 17.04.1986 IV R 115/84, BStBl II 1986, 607; vom 17.04.1986 IV R 18/85 BFH/NV 1987, 760; vom 18.09.1986 IV R 41/86 BFH/NV 1987, 761).
  • BFH, 18.09.1986 - IV R 41/86

    Berücksichtigung von herausgenommenem Altgold von Zahnarztpatienten als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Bei der Veräußerung des von Patienten überlassenen Altmaterials und von Altgoldabfällen ist erst im Zeitpunkt der Veräußerung eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme anzusetzen (BFH-Urteile vom 17.04.1986 IV R 115/84, BStBl II 1986, 607; vom 17.04.1986 IV R 18/85 BFH/NV 1987, 760; vom 18.09.1986 IV R 41/86 BFH/NV 1987, 761).
  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    In der Rechtsprechung ist dies bisher - soweit erkennbar - allerdings nur für Hinterziehungshandlungen durch Geschäftsführer von Verlustzuweisungsgesellschaften, durch die eine Vielzahl von Kommanditisten begünstigt wurden, entschieden worden (grundlegend BFH-Urteil vom 19.04.1989 X R 3/86, BStBl II 1989, 596).
  • BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86

    Betriebsvermögen - Röntgenpraxis - Silberabfall - Zur Veräußerung bestimmter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95
    Auf das BFH-Urteil vom 19.09.1986 (IV R 50/86, BStBl II 1986, 907) werde verwiesen.
  • BFH, 27.08.1997 - XI R 72/96

    Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1144 veröffentlicht.
  • BFH, 17.03.1998 - VIII B 67/97

    Voraussetzungen einer Revisionsentscheidung im Interesse der Rechtseinheit und

    Ebenso wie in diesem Erlaß seien auch vom Niedersächsischen FG (Urteil vom 5. Juni 1996 II 390/95, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1996, 1144) gewichtige Einwände gegen die von der Vorinstanz und vom BFH in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 vertretene Rechtsauffassung erhoben worden.
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