Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52539
FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11 (https://dejure.org/2012,52539)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2012 - 4 K 304/11 (https://dejure.org/2012,52539)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 4 K 304/11 (https://dejure.org/2012,52539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,52539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 EStG; § 5 Abs. 1 EStG
    Bildung von Rückstellungen für künftige Aufwendungen eines selbstständigen Versicherungsvertreters für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b
    Versicherungsvertreter: Dokumentationspflichten für die Bildung von Rückstellungen für Nachbetreuungsaufwand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versicherungsvertreter: Dokumentationspflichten für die Bildung von Rückstellungen für Nachbetreuungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bildung von Rückstellungen für künftige Aufwendungen eines selbstständigen Versicherungsvertreters für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.2011 - X R 26/10

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Werbeleistungen mit dem Ziel, Kunden (auch Bestandskunden) zu neuen Vertragsabschlüssen zu veranlassen (Einwerbung von Neugeschäften), sind nicht rückstellbar (BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 X R 48/08, BFH/NV 2011, 2032, X R 8/10, BFH/NV 2011, 2035, und X R 26/10, BFH/NV 2011, 2147).

    Diese Prüfung muss nicht für alle Verträge einzeln vorgenommen werden; im Einzelfall können fundierte Stichproben (z.B. anhand eines bestimmten Prozentsatzes der Verträge oder nach bestimmten Anfangsbuchstaben der Kundennamen) ausreichen, um eine hinreichende Rückstellungswahrscheinlichkeit zu begründen (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147).

    Zum anderen sind auch angesichts der Höhe und der Zeitdauer des vom Kläger geltend gemachten Erfüllungsrückstandes aussagekräftige Aufzeichnungen geboten (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147).

    d) Da die Rückstellungsbildung schon daran scheitert, dass der Kläger die ihn insoweit treffenden Aufzeichnungs- und Nachweisobliegenheiten nicht erfüllt hat, braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden, ob sie auch deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger die Nachbetreuungsleistungen in den Streitjahren ausschließlich in eigener Person erbracht hat und der Aufwand für die eigene künftige Arbeitsleistung des Betriebsinhabers nach den Urteilen des BFH in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147 von vornherein nicht rückstellungsfähig ist.

  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Werbeleistungen mit dem Ziel, Kunden (auch Bestandskunden) zu neuen Vertragsabschlüssen zu veranlassen (Einwerbung von Neugeschäften), sind nicht rückstellbar (BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 X R 48/08, BFH/NV 2011, 2032, X R 8/10, BFH/NV 2011, 2035, und X R 26/10, BFH/NV 2011, 2147).

    Diese Prüfung muss nicht für alle Verträge einzeln vorgenommen werden; im Einzelfall können fundierte Stichproben (z.B. anhand eines bestimmten Prozentsatzes der Verträge oder nach bestimmten Anfangsbuchstaben der Kundennamen) ausreichen, um eine hinreichende Rückstellungswahrscheinlichkeit zu begründen (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147).

    Zum anderen sind auch angesichts der Höhe und der Zeitdauer des vom Kläger geltend gemachten Erfüllungsrückstandes aussagekräftige Aufzeichnungen geboten (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147).

    d) Da die Rückstellungsbildung schon daran scheitert, dass der Kläger die ihn insoweit treffenden Aufzeichnungs- und Nachweisobliegenheiten nicht erfüllt hat, braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden, ob sie auch deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger die Nachbetreuungsleistungen in den Streitjahren ausschließlich in eigener Person erbracht hat und der Aufwand für die eigene künftige Arbeitsleistung des Betriebsinhabers nach den Urteilen des BFH in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147 von vornherein nicht rückstellungsfähig ist.

  • BFH, 19.07.2011 - X R 8/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Werbeleistungen mit dem Ziel, Kunden (auch Bestandskunden) zu neuen Vertragsabschlüssen zu veranlassen (Einwerbung von Neugeschäften), sind nicht rückstellbar (BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 X R 48/08, BFH/NV 2011, 2032, X R 8/10, BFH/NV 2011, 2035, und X R 26/10, BFH/NV 2011, 2147).

    Diese Prüfung muss nicht für alle Verträge einzeln vorgenommen werden; im Einzelfall können fundierte Stichproben (z.B. anhand eines bestimmten Prozentsatzes der Verträge oder nach bestimmten Anfangsbuchstaben der Kundennamen) ausreichen, um eine hinreichende Rückstellungswahrscheinlichkeit zu begründen (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147).

    Zum anderen sind auch angesichts der Höhe und der Zeitdauer des vom Kläger geltend gemachten Erfüllungsrückstandes aussagekräftige Aufzeichnungen geboten (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147).

    d) Da die Rückstellungsbildung schon daran scheitert, dass der Kläger die ihn insoweit treffenden Aufzeichnungs- und Nachweisobliegenheiten nicht erfüllt hat, braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden, ob sie auch deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger die Nachbetreuungsleistungen in den Streitjahren ausschließlich in eigener Person erbracht hat und der Aufwand für die eigene künftige Arbeitsleistung des Betriebsinhabers nach den Urteilen des BFH in BFH/NV 2011, 2032, BFH/NV 2011, 2035, und BFH/NV 2011, 2147 von vornherein nicht rückstellungsfähig ist.

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Zwar dürfen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft in der Bilanz grundsätzlich nicht ausgewiesen werden; geboten ist ein Bilanzausweis u.a. aber bei Vorleistungen und Erfüllungsrückständen (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BStBl. II 1997, 735, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl. II 2006, 866; vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).
  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Zum einen ist zu berücksichtigen, dass der zu führende Belegnachweis sich auf Vorgänge bezieht, die sich allein in der Sphäre des Steuerpflichtigen zugetragen haben und die zu einem späteren Zeitpunkt nur in eingeschränktem Umfang und nur mit erheblichem Ermittlungsaufwand auf ihre zutreffende Erfassung hin überprüft werden können (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl. II 2006, 408, unter II.1.c, zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 41/07

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2012 - 4 K 304/11
    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl. II 2006, 866; vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht