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   FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10   

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https://dejure.org/2010,27283
FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10 (https://dejure.org/2010,27283)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.07.2010 - 3 KO 6/10 (https://dejure.org/2010,27283)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 3 KO 6/10 (https://dejure.org/2010,27283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 704
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08 -, MDR 2008, 886; vgl. im Übrigen diese Nachweise bei: Junglas, NJOZ 2008, 2707 ff.) ist die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses in Gestalt der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (VV Teil 3 Vorb. 3 Abs. 4) vorgesehene Anrechnung der Geschäftsgebühr nach den Nummern 2400 bis 2402 auf die Verfahrensgebühr auch im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren mit der Folge zu berücksichtigen, dass die Verfahrensgebühr stets nur in dem durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringerten Umfang festgesetzt werden kann.

    Der Erinnerungsführer legte gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung ein und führte dazu aus: Der Kostenbeamte berufe sich wegen der Frage der Anrechnung auf BGH III ZB 8/08.

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 10 OA 166/09

    Anwendung der Neuregelung des § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10
    Für die Anrechnung ist es dabei ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist, vgl. auch OVG Lüneburg vom 17.11.2009, 10 OA 166/09 und FG Düsseldorf vom 27.11.2009, 10 KO 862/09 KF, zitiert aus Juris.".
  • FG Köln, 18.05.2010 - 10 Ko 3185/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10
    Gleiches hat das FG Köln auch für die nach § 118 BRAGO entstandene Geschäftsgebühr ausgeführt (FG Köln Beschluss vom 18.05.2010, 10 KO 3185/09, recherchiert über Juris).
  • FG Düsseldorf, 27.11.2009 - 10 Ko 862/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Vorbemerkungen zu Teil 3

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10
    Für die Anrechnung ist es dabei ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist, vgl. auch OVG Lüneburg vom 17.11.2009, 10 OA 166/09 und FG Düsseldorf vom 27.11.2009, 10 KO 862/09 KF, zitiert aus Juris.".
  • FG Köln, 06.05.2010 - 10 Ko 3486/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10
    14 Die gesetzgeberische Versäumnis, die Geschäftsgebühr der Steuerberater nicht bereits bei der Neuordnung des Kostenrechts im Jahr 2004, sondern erst ab Januar 2007 angepasst zu haben, rechtfertigt vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks, eine Doppelhonorierung zu verhindern, keine Begünstigung der Steuerberater dahin, für sie überhaupt keine Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen (FG Köln Beschluss vom 06.05.2010, 10 KO 3486/09, recherchiert über Juris).
  • FG Münster, 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr zur Hälfte auf eine nach

    Der/die erkennende Berichterstatter/in folgt insoweit den Rechtsauffassungen des FG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2009, 10 Ko 1450/09 EFG 2009, 1857; des Niedersächsischen FG, Beschlüsse vom 06. Juli 2010, 3 Ko 6/10 NVBZ - RR 2010, 704 und vom 28. Februar 2011, 16 Ko 7/10, Nachweis in juris; des Hessischen FG, Beschluss vom 26. Februar 2010, 11 Ko 103/10 RVG Report 2010, 308 und des FG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2012, 11 Ko 3244/11 KF, Nachweis in juris.

    Auch wenn der Wortlaut der Bestimmung nur die Anrechnung einer nach den Nr. 2300 bis 2303 VV RVG entstandenen Geschäftsgebühr vorsieht, so ergibt sich aus der in § 45 StBGebV vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch auf Steuerberatervergütungen im finanzgerichtlichen Verfahren, dass eine Anrechnung auch dann zu erfolgen hat, wenn die Geschäftsgebühr für das außergerichtliche Vorverfahren auf der Grundlage von § 40 StBGebV entstanden ist (ebenso FG Köln Beschluss vom 30. Juli 2009, 10 Ko 1450/09 EFG 2009, 1857; Niedersächsisches FG, Beschlüsse vom 06. Juli 2010, 3 Ko 6/10 NVBZ - RR 2010, 704 und vom 28. Februar 2011, 16 Ko 7/10, Nachweis in juris; Hessisches FG, Beschluss vom 26. Februar 2010, 11 Ko 103/10 RVG Report 2010, 308 und FG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2012, 11 Ko 3244/11 KF, Nachweis in juris).

  • FG Niedersachsen, 08.05.2012 - 3 KO 1/12

    Erstattungsfähigkeit der vom Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellten

    Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es, zu verhindern, dass die gleiche oder annähernd gleiche Tätigkeit zweimal honoriert wird, wenn die Angelegenheit zunächst als außergerichtliche und später als gerichtliche betrieben wird, während sie nur einmal honoriert worden wäre, wenn die Angelegenheit sofort vor das Gericht gebracht worden wäre ( Gerold/Schmidt/Madert , RVG 18. Auflage 2008, VV 2300, 2301, Rz. 40; Hartmann , Kostengesetze, 39. Auflage 2009, Vorbemerkung zum 3. Teil VV RVG, VV 3100, Rz. 56; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 KO 6/10, juris).
  • FG Düsseldorf, 23.10.2014 - 6 Ko 3120/14

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Es wird diesbezüglich auf die inzwischen übereinstimmende Rechtsprechung der Finanzgerichte, u.a. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2014, 8 KO 1022/12, juris; Hessisches FG, Beschluss vom 31.01.2013, 1 Ko 2202/11, EFG 2013, 644; FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2012, 11 Ko 3244/11 KF, EFG 2012, 1779; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 06.07.2010, 3 KO 6/10, NVwZ-RR 2010, 704; FG Köln, Beschluss vom 30.07.2009, 10 Ko 1450/09, EFG 2009, 1857 verwiesen.".
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