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   FG Niedersachsen, 06.10.2017 - 9 K 165/15   

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https://dejure.org/2017,51026
FG Niedersachsen, 06.10.2017 - 9 K 165/15 (https://dejure.org/2017,51026)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2017 - 9 K 165/15 (https://dejure.org/2017,51026)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 9 K 165/15 (https://dejure.org/2017,51026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1978
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2017 - 9 K 165/15
    Im finanzgerichtlichen Verfahren hat ein Antrag dann i.S. von § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG "offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte", wenn ohne umfangreiche Prüfung oder aufwändige Überlegungen, also auf den ersten Blick, erkennbar ist, dass der konkret verwirklichte Sachverhalt auch die Höhe zukünftiger Steuerfestsetzungen beeinflusst ( BFH, Beschluss vom 17. August 2015 XI S 1/15 , BFHE 250, 327, BStBl. II 2015, 906 m.w.N.).

    Nicht ausreichend ist es, wenn dieselbe rechtliche Problematik zwar in zukünftigen Zeiträumen auftritt, die Verwirklichung des entsprechenden konkreten Sachverhalts aber nicht hinreichend sicher absehbar ist ( BFH, Beschluss vom 17. August 2015 XI S 1/15 , BFHE 250, 327, BStBl. II 2015, 906 m.w.N.).

    Insoweit kommt es auf die Bestimmbarkeit der zukünftigen Auswirkungen zum Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung an ( BFH, Beschluss vom 17. August 2015 XI S 1/15 , BFHE 250, 327 [BFH 17.08.2015 - XI S 1/15] , BStBl. II 2015, 906 m.w.N.).

    Zudem lässt sich auch aus dem Beschluss des BFH vom 17. August 2015 (XI S 1/15 , BFHE 250, 327 [BFH 17.08.2015 - XI S 1/15] , BStBl. II 2015, 906) ableiten, dass rein faktische, offensichtlich absehbare Auswirkungen auf die Steuerfestsetzungen der Folgejahre ausreichen.

    Gleichzeitig wurde die Erhöhung auf das Dreifache begrenzt (BT-Drucks 17/11471 (neu), S. 245 und 312) ( BFH, Beschluss vom 17. August 2015 XI S 1/15 , BFHE 250, 327, BStBl. II 2015, 906).

  • FG Köln, 16.03.2016 - 10 Ko 2520/15

    Zugrundezulegender Streitwert im Rahmen der Kostenfestsetzung bei einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2017 - 9 K 165/15
    Damit beabsichtigte der Gesetzgeber, dem Aufwand besser Rechnung zu tragen, den ein finanzgerichtliches Verfahren mit sich bringt (vgl. BT-Drs. 15/1971, 156) und einer "systematischen Unterbewertung von Streitwerten" entgegenzuwirken (vgl. BR-Drucks. 517/12, 373; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. März 2016 10 Ko 2520/15 , EFG 2016, 836 ).

    Die Vorschrift erfasst daher im Kern typische "Dauersachverhalte" wie z.B. Streitigkeiten über die AfA-Bemessungsgrundlage oder eine AfA-Methode, Liebhabereifälle, Streitigkeiten über regelmäßig anfallende Einnahmen bzw. Ausgaben ( Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. März 2016 10 Ko 2520/15 , EFG 2016, 836 m.w.N.).

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