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   FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94   

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FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94 (https://dejure.org/1999,7637)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.12.1999 - 14 K 37/94 (https://dejure.org/1999,7637)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 14 K 37/94 (https://dejure.org/1999,7637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO 1977 ; § 52 FlurbG; § 6c Abs. 1 EStG; § 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG ; § 141 Abs. 3 AO 1977; § 13a EStG
    Versteuerung eines Aufgabegewinns aufgrund einer Betriebsaufgabe; Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und einer Milchquote als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung; Erfordernis gesonderter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13a
    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13 a EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG; Betriebsverlegung oder Betriebsaufgabe/-abwicklung und Neueröffnung eines Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung eines Aufgabegewinns aufgrund einer Betriebsaufgabe; Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und einer Milchquote als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung; Erfordernis gesonderter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 861
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens sei bei der für den Kläger maßgebenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht möglich (BFH-Urteil vom 23. Mai 1991, BStBl. II 1991, 798).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BStBl. II 1991, 790) könne bei der Gewinnermittlung nach § 13 a EStG kein gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden.

    Eine Zuordnung der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen zum gewillkürten Betriebsvermögen scheidet aus, da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BStBl. II 1991, 798), der sich der erkennende Senat anschließt, bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a EStG gewillkürtes Betriebsvermögen nicht gebildet werden kann.

    Denn die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG knüpft - anders als die Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 1 EStG - nicht an die Technik des Betriebsvermögensvergleichs an, sondern mit bestimmten Maßgaben an den Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 41 des Bewertungsgesetzes und damit an den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn (BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 58/90 a.a.O, vom 17. März 1988 IV R 82/87, BStBl. II 1988, 770).

  • BFH, 18.02.1971 - IV R 206/67

    Landwirt - Veräußerung von Grund und Boden - Mitnahme des Inventars -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Die Kläger berufen sich desweiteren auf ein Urteil des BFH vom 18. Februar .1971 IV R 206/67, BStBl. II 1971, 485.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 18. Februar 1971 IV R 206/67 (BStBl II 1971, 485, 489) eine Betriebsaufgabe verneint und eine Betriebsverlegung in einem Fall angenommen, in dem das gesamte lebende und tote Inventar auf den neuen Hofübertragen wurden.

    Die Übertragung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens des alten Hofes auf die neue Hofstelle rechtfertigt nach Auffassung des Senats aber nur dann die Annahme einer Betriebsverlegung, wenn dadurch ein Betrieb "gleicher Art" weitergeführt wird (vgl. auch BFH-Urteil in BStBl II 1971, 485, 489).

  • BFH, 12.09.1991 - IV R 14/89

    In der Absicht der Eigenbewirtschaftung hinzuerworbener langfristig verpachteter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Im Urteilsfall VI R 14/89 (BStBl. II 1992, 134) habe der Annahme von Betriebsvermögen nicht entgegengestanden, dass die erworbene landwirtschaftliche Fläche nicht unmittelbar in Eigenbewirtschaftung habe genommen werden können.

    Anders als in dem BFH-Urteil vom 12. September 1991 IV R 14/89, BStBl. II 1992, 134 habe im Streitfall für die erworbenen Pachtflächen zunächst kein Pachtverhältnis vorgelegen.

    Dies gilt selbst dann, wenn die hinzuerworbenen Grundstücke noch verpachtet sind, der Landwirt sie aber in einem überschaubaren Zeitraum in die Eigenbewirtschaftung übernehmen kann und auch tatsächlich nimmt (BFH-Urteil vom 24. September 1993 IV R 1/98 a.a.O.; vom 12. September 1991 IV R 14/89, BStBl. II 1992, 134; vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BStBl. II 1993, 752).

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Sie müssen objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein (BFH-Urteil vom 06. März 1991 X R 57/88, BStBl. II 1999, 829; vom 24. September 1998 IV R 1/98, BStBl. II 1991, 55).

    Dies gilt selbst dann, wenn die hinzuerworbenen Grundstücke noch verpachtet sind, der Landwirt sie aber in einem überschaubaren Zeitraum in die Eigenbewirtschaftung übernehmen kann und auch tatsächlich nimmt (BFH-Urteil vom 24. September 1993 IV R 1/98 a.a.O.; vom 12. September 1991 IV R 14/89, BStBl. II 1992, 134; vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BStBl. II 1993, 752).

  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Die in B... erworbenen Grundstücke hätten nicht am Flurbereinigungsverfahren teilgenommen und seien daher selbst bei großzügiger Auslegung der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84, BStBl. II 1986, 711) nicht als begünstigte Landabfindung aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens anzusehen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84, BStBl. II 1986, 711) sind die in einem Umlegungsverfahren (Flurbereinigungsverfahren) im Zuteilungswege erlangten Grundstücke mit den eingebrachten Grundstücken - soweit insgesamt wertgleich - grundsätzlich als wirtschaftlich identisch zu werten.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Hierin komme zum Ausdruck, dass im Gegensatz zur Entscheidung des BFH im Urteil BStBl. II 1989, 863 es anders zu beurteilen sei, wenn innerhalb des Berufsstandes ein Betriebswechsel vollzogen werde.

    Unabhängig davon steht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BStBl. II 1989, 863) das sog. Verpächterwahlrecht im Falle der Betriebsverpachtung nur dem bisherigen Unternehmer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu, nicht hingegen dem Erwerber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der den Betrieb selbst zu keinem Zeitpunkt selbst bewirtschaftet, sondern ihn unmittelbar im Anschluss an den entgeltlichen Erwerb verpachtet.

  • BFH, 17.06.1993 - IV R 110/91

    Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Die mit der Betriebsverlegung geforderte Identität des aufgegebenen landwirtschaftlichen Betriebs und des neu ausgerichteten Betriebs, habe der BFH in seinem Urteil vom 17. Juni 1993 IV R 110/91 (BStBl. II 1993, 752) wieder aufgegeben.

    Dies gilt selbst dann, wenn die hinzuerworbenen Grundstücke noch verpachtet sind, der Landwirt sie aber in einem überschaubaren Zeitraum in die Eigenbewirtschaftung übernehmen kann und auch tatsächlich nimmt (BFH-Urteil vom 24. September 1993 IV R 1/98 a.a.O.; vom 12. September 1991 IV R 14/89, BStBl. II 1992, 134; vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BStBl. II 1993, 752).

  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BStBl. II 1984, 364) ist für die Entscheidung der Frage, ob eine Betriebsaufgabe bzw. Abwicklung des alten Betriebs verbunden mit einer Neueröffnung eines anderen Betriebs oder eine bloße Betriebsverlegung vorliegt, maßgebend, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der bisherige und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind.
  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Zu Recht weist das Finanzamt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Übertragung von Veräußerungsgewinnen gemäß §§ 6 b, 6 c EStG auf eingelegte Wirtschaftsgüter nicht möglich ist, da die Einlage eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen nicht der Anschaffung i.S.d. §§ 6 b, 6 c EStG gleichzusetzen ist (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BStBl. II 1985, 250).
  • BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94
    Denn die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG knüpft - anders als die Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 1 EStG - nicht an die Technik des Betriebsvermögensvergleichs an, sondern mit bestimmten Maßgaben an den Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 41 des Bewertungsgesetzes und damit an den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn (BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 58/90 a.a.O, vom 17. März 1988 IV R 82/87, BStBl. II 1988, 770).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

  • FG Niedersachsen, 26.04.1994 - VII 220/93

    Einkommensteuer; Verpächterwahlrecht

  • BFH, 05.11.1998 - V R 81/97

    Die Überlassung einer Milchquote gegen Entgelt

  • BFH, 19.10.1995 - IV R 111/94

    Zur Behandlung der Betriebsverpachtung im Zeitraum vor Gewährung des

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 23/00

    Reinvestitionsrücklage bei Land- und Forstwirten

    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 861 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen aus, eine Gewinnübertragung sei ausgeschlossen, weil der Kläger in B Privatvermögen erworben habe.
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