Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6275
FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09 (https://dejure.org/2012,6275)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2012 - 9 K 180/09 (https://dejure.org/2012,6275)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2012 - 9 K 180/09 (https://dejure.org/2012,6275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S 1 EStG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21
    Fremdvermietete Ferienwohnung: Überschusserzielungsabsicht auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermietete Ferienwohnung mit geringfügiger Selbstnutzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu selbstgenutzter Ferienwohnung - Verluste aus Vermietung sind steuerlich anerkennbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwoh-nung trotz geringfügiger Selbstnutzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Hoffnung für Eigentümer defizitärer Ferienwohnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung möglich - Niedersächsisches Finanzgericht gibt Klage auf steuerliche Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus privater Vermietung einer Ferienwohnung statt ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1259
  • EFG 2012, 1260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).

    Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 - IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).

    Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 - IX R 112/83, BStBl. II 1987, 774, m.w.N.).

    Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).

    (3) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, sodass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).

    Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).

    Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 (IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.

    Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 - IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 - 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Eine Verneinung der Überschusserzielungsabsicht ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann denkbar, wenn nach der tatsächlichen Gestaltung des Sachverhaltes kein üblicher Fall der Dauervermietung vorliegt, z.B. weil sich die Steuerpflichtigen nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen haben (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).

    (3) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, sodass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).

    (4) Das Vermieten einer Ferienwohnung ist einer auf Dauer angelegten Vermietung nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388) allerdings nur dann vergleichbar, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr (bis auf die üblicherweise vorkommenden Leerstandzeiten) an wechselnde Feriengäste vermietet wird.

    Ausgangspunkt für diese Berechnung ist die ortsübliche Vermietungsdauer für Ferienwohnungen an den jeweiligen Ferienorten (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl II 2005, 388).

  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Von einem hotelmäßigen Angebot in diesem Sinne kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn die Vermietung in der Regel mindestens wochenweise erfolgt, und nur in wenigen zu vernachlässigenden Ausnahmefällen für einen Zeitraum zwischen 4 und 7 Tagen (vgl. FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11).

    Nur auf diese Weise kann nach Überzeugung des Senats eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11, das aus ähnlichen Erwägungen heraus die nur vorbehaltene 4-wöchige Selbstnutzungszeit, zumal innerhalb von üblichen Leerstandszeiten, als unschädlich angesehen hat).

    Der temporären Überlagerung der unterstellten Überschusserzielungsabsicht durch die vorbehaltene steuerlich unbeachtliche Selbstnutzung trägt der Senat insoweit Rechnung als die Gesamtaufwendungen der Kläger zeitanteilig im Verhältnis der vorbehaltenen Selbstnutzungstagen zu den Gesamttagen des jeweiligen Streitjahres - sofern noch keine Kürzung erfolgt ist - zu kürzen sind (anders wohl FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O., das die entstandenen Verluste insgesamt zeitanteilig kürzt).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 - IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).

    Die Vorschrift des § 21 EStG beruht mithin auf der typisierenden, wenn auch häufig nicht zutreffenden Annahme, dass die langfristige Vermietung und Verpachtung trotz über längere Zeiträume anfallender Werbungskostenüberschüsse in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt (BFH-Urteil vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771; BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).

    Der Senat hat zunächst Bedenken, ob es überhaupt grundsätzlich gerechtfertigt sein kann, die für die langfristige Vermietung einer Immobilie an fremde Dritte entwickelten Grundsätze zur Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht (zuerst wohl BFH-Urteil vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771) auf die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung zu übertragen.

  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Die Vorschrift des § 21 EStG beruht mithin auf der typisierenden, wenn auch häufig nicht zutreffenden Annahme, dass die langfristige Vermietung und Verpachtung trotz über längere Zeiträume anfallender Werbungskostenüberschüsse in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt (BFH-Urteil vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771; BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).

    Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 (IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Von einem hotelmäßigen Angebot in diesem Sinne kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn die Vermietung in der Regel mindestens wochenweise erfolgt, und nur in wenigen zu vernachlässigenden Ausnahmefällen für einen Zeitraum zwischen 4 und 7 Tagen (vgl. FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11).

    Nur auf diese Weise kann nach Überzeugung des Senats eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11, das aus ähnlichen Erwägungen heraus die nur vorbehaltene 4-wöchige Selbstnutzungszeit, zumal innerhalb von üblichen Leerstandszeiten, als unschädlich angesehen hat).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Bei der Vermietung einzelner Ferienwohnungen kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Fremdenpension, Hotel) vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 und vom 14. Januar 2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

    Daher können dem Vermieter nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die der gewerbliche Vermittler für ihn erbringt; die Eigenschaft als Gewerbebetreibender ist dem Vermieter nicht zuzurechnen (BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 und vom 14. Januar 2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03

    Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Bei der Vermietung einzelner Ferienwohnungen kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Fremdenpension, Hotel) vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 und vom 14. Januar 2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

    Daher können dem Vermieter nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die der gewerbliche Vermittler für ihn erbringt; die Eigenschaft als Gewerbebetreibender ist dem Vermieter nicht zuzurechnen (BFH-Urteile vom 15. Februar 2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 und vom 14. Januar 2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Erklärt das Finanzamt die Steuerfestsetzung für vorläufig, weil es die Einkünfteerzielungsabsicht noch nicht abschließend beurteilen kann, so kann es bei der endgültigen Steuerfestsetzung auch die von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffenen, aber zunächst hingenommenen rechtlichen Fehlbeurteilungen zur Abziehbarkeit von Werbungskosten ändern (grundlegend BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 - IV B 174/86, BStBl. II 1988, 234; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2009 - IX B 176/08, BFH/NV 2009, 889).
  • BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02

    Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
    Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 - IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 - 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 14/02

    Vorläufigkeitsvermerk

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 24.02.2009 - IX B 176/08

    Vorläufigkeitsvermerk und Änderungsbefugnis nach § 165 Abs 2 AO in Bezug auf

  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

  • BFH, 13.06.2005 - VIII B 67/04

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen

    Das FG gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1259 veröffentlichten Urteil überwiegend statt.

    Das FA beantragt sinngemäß, das angefochtene Urteil des FG vom 7. März 2012  9 K 180/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht