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   FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94   

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https://dejure.org/2000,6979
FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94 (https://dejure.org/2000,6979)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2000 - 3 K 310/94 (https://dejure.org/2000,6979)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 3 K 310/94 (https://dejure.org/2000,6979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; Nachhaltigkeit - Kein gewerblicher Grundstückshandel bei zwar wiederholter aber lediglich zeitweise vor der Fertigstellung des (Groß-)Objekts erwogener Veräußerungsabsicht des unbebaut erworbenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei zwar wiederholter aber lediglich zeitweise vor der Fertigstellung des (Groß-)Objekts erwogener Veräußerungsabsicht des unbebaut erworbenen Grundstücks.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1040
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Dies bejaht der X. Senat des BFH (Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303; Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 BStBl II 1998, 332), während es nach anderer Auffassung auch insoweit bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze bleiben soll (vgl. Schmidt, Kommentar zum EStG 19.Aufl. 2000 § 15 Rz. 52 und 67 jew. m.w.N.).

    Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel ist die Nachhaltigkeit auf die Wertschöpfung durch den Eigentümer/Veräußerer bezogen und gewinnt ihren gewerblichen Rechtscharakter durch die Absicht, mit der Veräußerung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen (BFH-Urteil vom 10. April 1986 IV R 200/83 BFH/NV 1988, 154; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997, a.a.O.).

    Dafür spricht auch der am 13. November 1985 abgeschlossene langfristige Mietvertrag; grundsätzlich wird mit dem Abschluss eines solchen Vertrags das Fehlen einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht dokumentiert (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997, a.a.O.).

    Mit dem Abschluss der Vereinbarung vom 2. August 1986 war mithin das nach der Rechtsprechung des X. Senats des BFH (Urteil vom 24. Januar 1996 a.a.O.; Beschluss vom 29. Oktober 1997, a.a.O.) die Gewerblichkeit auslösende Merkmal einer im Zeitpunkt der Bebauung zumindest bedingt gegebenen Absicht einer Veräußerung entfallen.

  • BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel ist die Nachhaltigkeit auf die Wertschöpfung durch den Eigentümer/Veräußerer bezogen und gewinnt ihren gewerblichen Rechtscharakter durch die Absicht, mit der Veräußerung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen (BFH-Urteil vom 10. April 1986 IV R 200/83 BFH/NV 1988, 154; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997, a.a.O.).

    Dieser gesellschaftsvertraglichen Regelung kommt deshalb kein entscheidendes Gewicht zu, weil die Gesellschaft nach Maßgabe des zuvor geschlossenen vorläufigen Gesellschaftsvertrags vom 29. Juli 1985 jedenfalls nicht von vornherein was grundsätzlich ein Indiz für eine gewerbliche Betätigung sein kann, vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1986, a.a.O. zur Veräußerung (un-)bebauter Grundstücke gegründet worden war.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 BStBl II 1995, 617).

    Eine nicht steuerbare Vermögensverwaltung ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten angeschafft und veräußert werden (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995, a.a.O.).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Dies bejaht der X. Senat des BFH (Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303; Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 BStBl II 1998, 332), während es nach anderer Auffassung auch insoweit bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze bleiben soll (vgl. Schmidt, Kommentar zum EStG 19.Aufl. 2000 § 15 Rz. 52 und 67 jew. m.w.N.).

    Mit dem Abschluss der Vereinbarung vom 2. August 1986 war mithin das nach der Rechtsprechung des X. Senats des BFH (Urteil vom 24. Januar 1996 a.a.O.; Beschluss vom 29. Oktober 1997, a.a.O.) die Gewerblichkeit auslösende Merkmal einer im Zeitpunkt der Bebauung zumindest bedingt gegebenen Absicht einer Veräußerung entfallen.

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Zwar deutet der im vorläufigen Gesellschaftsvertrag bezeichnete Gesellschaftszweck der Errichtung und Vermietung des Objekts auf Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz (BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl II 1996, 369) und damit auf private Vermögensverwaltung hin.
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Die geforderte Nachhaltigkeit der Betätigung erfordert subjektiv die Absicht, die Tätigkeit zu wiederholen und daraus ständig oder befristet eine Erwerbsquelle zu machen; objektiv erforderlich ist ferner in der Regel eine tatsächliche Wiederholung (Bundesfinanzhof (BFH-)Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 88; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94).
  • BFH, 11.07.1996 - IV R 103/94

    Umqualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Das FA hat zwar in dem angegriffenen Feststellungsbescheid zutreffend die Einkünfte der Kläger zu 2.) bis 4.) in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert (BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 IV R 103/94, BStBl II 1997, 39; vom 11. Dezember 1997 III R 14/96 BStBl II 1999, 401).
  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Das FA hat zwar in dem angegriffenen Feststellungsbescheid zutreffend die Einkünfte der Kläger zu 2.) bis 4.) in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert (BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 IV R 103/94, BStBl II 1997, 39; vom 11. Dezember 1997 III R 14/96 BStBl II 1999, 401).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Die geforderte Nachhaltigkeit der Betätigung erfordert subjektiv die Absicht, die Tätigkeit zu wiederholen und daraus ständig oder befristet eine Erwerbsquelle zu machen; objektiv erforderlich ist ferner in der Regel eine tatsächliche Wiederholung (Bundesfinanzhof (BFH-)Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 88; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94).
  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
    Demgemäß muss es im Streitfall bei dem Grundsatz verbleiben, dass der - wie hier - einmalige Verkauf eines Objekts an einen Erwerber nicht die Erfordernisse der für die Gewerblichkeit vorausgesetzten Nachhaltigkeit erfüllt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BStBl II 1972, 291; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; Schmidt, a.a.O. § 15 Rz. 18).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00

    Die Veräußerung von Umlaufvermögen im zeitlichen Zusammenhang mit der

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1040 veröffentlicht.
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