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   FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07   

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FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07 (https://dejure.org/2010,11839)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2010 - 15 K 458/07 (https://dejure.org/2010,11839)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 15 K 458/07 (https://dejure.org/2010,11839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hinzugeschätzte Betriebseinnahmen als verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH-Gesellschafter: Anwendung des § 32a KStG bei Minderung der verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund Einigung im Klageverfahren der GmbH

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32a KStG; § 162 Abs. 1 AO
    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einer GmbH im Rahmen einer Nachkalkulation; Führen von Gewinnerhöhungen bei Gesellschaftern zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Anwendbarkeit des § 32a Körperschaftsteuergesetz (KStG) auf Gesellschafter bei fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; KStG § 32a
    Zu den Voraussetzungen der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Zur Anwendung des § 32a KStG; Insolvenztabelle; Betriebseinnahmen; Schätzung; Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Zur Anwendung des § 32a KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 20.03.2009 - VIII B 170/08

    Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 32 a KStG auch bei einer Berichtigung einer angemeldeten Insolvenzforderung wegen Körperschaftsteuer und den Konsequenzen für ihn im Rahmen der Berechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen berief sich M auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 2009 VIII B 170/08, mit dem dieser den die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2003 ablehnenden Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. August 2008 xxx/08 aufhob und die Vollziehung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide, soweit sie verdeckte Gewinnausschüttungen des M von mehr als einem Drittel der hinzu geschätzten Beträge der Besteuerung unterwarfen, ausgesetzt hatte.

    Hilfsweise weist der Kläger auf den Beschluss des BFH vom 20. März 2009 VIII B 170/08 hin.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellt der auf der Hinzurechnung einer vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) basierende Körperschaftsteuerbescheid gegenüber der Kapitalgesellschaft und der Steuerbescheid, der auf der Ebene des Anteilseigners Kapitaleinkünfte i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bzw. § 8 b Abs. 1 KStG einbezieht, nicht im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid gemäß §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO; vielmehr ist darüber in dem jeweiligen Besteuerungsverfahren selbständig zu entscheiden (BFH, Urteil vom 24. März 1987 I B 117/86, BStBl. II 1987, 508; Beschluss vom 20. März 2009 VIII B 170/08, BFH/NV 2009, 1029).

    Zwar ist die Regelung nach Auffassung des BFH bei summarischer Prüfung in dem vorangegangenen Eilverfahren auch im Streitfall analog anwendbar, weil sich die Beteiligten in dem Insolvenz-Feststellungsverfahren xxx/07 darauf geeinigt hatten, dass die ursprünglich bei der GmbH angesetzte vGA reduziert wird und das dort zuständige Finanzamt Z seine Anmeldung zur Insolvenztabelle entsprechend herabsetzte (vgl. BFH, Beschluss vom 20. März 2009 VIII B 170/08, a. a. O.).

    Zwar hat der BFH in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass der Finanzbehörde eingeräumte Ermessen werde regelmäßig auf Null reduziert, wenn die Steuerfestsetzung für den Gesellschafter ohne die Änderung sachlich unrichtig wäre und daher jede andere Entscheidung als eine Änderung der unrichtigen Steuerfestsetzung als ermessenswidrig beurteilt werden müsste (BFH, Beschluss vom 20. März 2009 VIII B 170/08, BFH/NV 2009, 1029).

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Der Steuerpflichtige ist zwar nicht verpflichtet, elektronische Registrierkassen einzusetzen, sondern er kann auch eine "offene Kasse" verwenden, in die das Geld eingezahlt wird; Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit hierbei ist aber ebenfalls grundsätzlich die Erfassung des einzelnen Geschäftsvorfalls, da die Tatsache der sofortigen Bezahlung nicht rechtfertigt, die jeweiligen Geschäftsvorfälle nur gesammelt festzuhalten (BFH, Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07, n. v.).

    Die Rechtsprechung lässt aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität in Einzelfällen zu, dass bei Bareinnahmen nicht jeder einzelne Geschäftsvorfall gesondert erfasst werden muss (BFH, Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07).

    Diese Ausnahme greift insbesondere in Fällen, in denen Einzelhändler eine Vielzahl einzelner Geschäfte mit geringem Wert - z. B. Endbeträgen wie bei einer Bäckerei - mit ihnen unbekannten Personen tätigen; hierzu gehören etwa Einnahmen in Cent-Höhe wie bei einer Bäckerei (BFH, Beschluss vom 7. Februar 2008, a. a. O.), bei Stehbierhallen, Straßen- und Marktständen oder Spiel- und Verkaufsautomaten (BFH, Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BStBl. III 1966, 371).

    In diesen Fällen ist aber gleichwohl erforderlich, dass das Zustandekommen der Summe durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons nachgewiesen wird oder dass die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden, in dem sie mit dem Anfangs- und Endbestand der Kasse abgestimmt werden, ohne dass hierbei die Kassenstreifen, -zettel und Bons aufbewahrt werden müssen (BFH, Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12; Beschlüsse vom 7. Februar 2008, a. a. O.; vom 12. Mai 1966 IV 472/60, a. a. O.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2009 6 K 4146/04 B, EFG 2009, 1514; BMF-Schreiben vom 9. Februar 1996 - IV A 8 - S 0310 - 5/95, BStBl. I 1996, 34).

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Der Beklagte weist insoweit auf das Urteil des BFH vom 22. September 2004 III R 9/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 160 hin.

    Ist der Schluss auf zusätzliche Betriebseinnahmen einer Kapitalgesellschaft gerechtfertigt, ist es Sache der Gesellschafter darzulegen, wie dieser Teil des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft verwendet worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 22. September 2004 III R 9/03, BStBl II 2005, 160).

    Dabei ist im Zweifel davon auszugehen, dass der zusätzliche Gewinn an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote ausgekehrt worden ist (BFH-Urteil vom 22. September 2004 III R 9/03, a. a. O.).

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Diese Ausnahme greift insbesondere in Fällen, in denen Einzelhändler eine Vielzahl einzelner Geschäfte mit geringem Wert - z. B. Endbeträgen wie bei einer Bäckerei - mit ihnen unbekannten Personen tätigen; hierzu gehören etwa Einnahmen in Cent-Höhe wie bei einer Bäckerei (BFH, Beschluss vom 7. Februar 2008, a. a. O.), bei Stehbierhallen, Straßen- und Marktständen oder Spiel- und Verkaufsautomaten (BFH, Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BStBl. III 1966, 371).

    In diesen Fällen ist aber gleichwohl erforderlich, dass das Zustandekommen der Summe durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons nachgewiesen wird oder dass die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden, in dem sie mit dem Anfangs- und Endbestand der Kasse abgestimmt werden, ohne dass hierbei die Kassenstreifen, -zettel und Bons aufbewahrt werden müssen (BFH, Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12; Beschlüsse vom 7. Februar 2008, a. a. O.; vom 12. Mai 1966 IV 472/60, a. a. O.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2009 6 K 4146/04 B, EFG 2009, 1514; BMF-Schreiben vom 9. Februar 1996 - IV A 8 - S 0310 - 5/95, BStBl. I 1996, 34).

  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Ob eine Analogie der Änderungsvorschrift angesichts der gesetzgeberischen Entscheidung in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 d AO, wegen der Bedeutung der Bestandskraft von Steuerbescheiden für die Rechtssicherheit bei diesen Verwaltungsakten ein in sich geschlossenes überschaubares Korrektursystem durch einzelne im Gesetz ausdrücklich verankerte Änderungstatbestände zu schaffen (vgl. BFH, Urteil vom 9. August 1990 X R 5/88, BStBl. II 1991, 55, 56), zulässig ist (vgl. auch zur Zulässigkeit einer analogen Anwendung nach Änderung von Feststellungsbescheiden für die Kapitalgesellschaft Lang, in: Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2010, § 32 a KStG Rdnrn. 14, 14a; Rengers, in: Blümich, EStG-KStG-GewStG, Loseblattsammlung, Stand: April 2007, § 32 a KStG Rdnr. 24), kann offen bleiben, weil jedenfalls eine entsprechende Änderung im Streitfall nicht geboten ist.
  • BFH, 09.07.2003 - I R 48/02

    VGA bei Betrieben gewerblicher Art?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Denn die Nichterfüllung der ihnen nach § 90 AO auferlegten Pflichten zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts führt für das Finanzamt zu einer Reduzierung des Beweismaßes hinsichtlich der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen einer vGA (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462; vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BStBl II 2004, 171, und vom 9. Juli 2003 I R 48/02, BStBl II 2004, 425).
  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (z.B. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90, und vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584; BFH-Beschluss vom 14. Juli 1998 VIII B 38/98, BFH/NV BFH/R 1998, 1582).
  • BFH, 04.04.2002 - I B 140/01

    VGA; Feststellungslast

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Zwar trägt die objektive Feststellungslast für das Vorliegen einer vGA grundsätzlich das Finanzamt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569; BFH-Beschluss vom 4. April 2002 I B 140/01, BFH/NV 2002, 1179, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Zwar trägt die objektive Feststellungslast für das Vorliegen einer vGA grundsätzlich das Finanzamt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569; BFH-Beschluss vom 4. April 2002 I B 140/01, BFH/NV 2002, 1179, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1987 - I B 117/86

    Die steuerrechtlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung treten bei der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 15 K 458/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellt der auf der Hinzurechnung einer vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) basierende Körperschaftsteuerbescheid gegenüber der Kapitalgesellschaft und der Steuerbescheid, der auf der Ebene des Anteilseigners Kapitaleinkünfte i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bzw. § 8 b Abs. 1 KStG einbezieht, nicht im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid gemäß §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO; vielmehr ist darüber in dem jeweiligen Besteuerungsverfahren selbständig zu entscheiden (BFH, Urteil vom 24. März 1987 I B 117/86, BStBl. II 1987, 508; Beschluss vom 20. März 2009 VIII B 170/08, BFH/NV 2009, 1029).
  • BFH, 13.09.2000 - I R 10/00

    VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

  • BFH, 26.02.2003 - I R 52/02

    VGA; Gesellschafter-Geschäftsführer; ungeklärte Vermögenszuflüsse

  • FG Köln, 29.01.2009 - 10 K 4414/07

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Festsetzung von Prozesszinsen auf eine

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 304/84

    Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung - Ausüben einer reinen

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

  • FG Nürnberg, 26.03.2009 - 4 K 1522/08

    Bewertung eines Geschäftsgrundstücks im Sachwertverfahren - Keine Rückrechnung

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 6 K 4146/04

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung einer Sonderaktionen durchführenden

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

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