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   FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06   

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https://dejure.org/2007,12718
FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06 (https://dejure.org/2007,12718)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2007 - 6 K 410/06 (https://dejure.org/2007,12718)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 6 K 410/06 (https://dejure.org/2007,12718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG; § 53 StBerG; § 55 Abs. 2 S. 1 StBerG; § 56 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BOStB; Art. 12 Abs. 1 GG
    Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft im Falle der Weiterführung von Namen von wegen Vermögensverfall ausgeschiedener Gesellschafter; Voraussetzungen für den Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft; Verletzung der Vorschriften zur ...

  • Judicialis

    StBerG § 50a Abs. 1 Nr. 1; ; StBerG § 53; ; StBerG § 55 Abs. 2 S. 1; ; BOStB § 56 Abs. 2 S. 4 Hs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 53 § 55 Abs. 2; BOStB § 56 Abs. 2 Satz 4
    Widerruf der Anerkennung der Steuerberatungsgesellschaft wegen unzulässiger Firmierung unter Angabe eines Gesellschafters trotz Widerrufs seiner Bestellung - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Steuerberatungskanzlei; Firma; Außendarstellung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anerkennung der Steuerberatungsgesellschaft wegen unzulässiger Firmierung unter Angabe eines Gesellschafters trotz Widerrufs seiner Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft im Falle der Weiterführung von Namen von wegen Vermögensverfall ausgeschiedener Gesellschafter; Voraussetzungen für den Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft; Verletzung der Vorschriften zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1275
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
    Das Grundrecht ist nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie - wie im Streitfall die Klägerin - eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2002 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95, NJW 2003, 1232 sowie Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 28. Juli 2004 1 BvR 2566/95, NJW-RR 2004, 1710).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
    Die insoweit maßgebende Bestimmung des § 86 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 15 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist, als gesetzgeberische Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den "Standesrichtlinien" der Rechtsanwälte (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. Juni 1987 1 BvR 537/81, 1 BvR 195/87, 1 BvR 537/81, NJW 1988, 191) eingefügt worden.
  • BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02

    Meinungsfreiheit (Rechtsanwaltswerbung; Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
    Dementsprechend ist bei der Auslegung und Anordnung von Satzungsrecht auch mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter konkreter Benennung der vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegebenen Gemeinwohlbelange gefordert (vgl. Beschluss des BVerG vom 21. November 2002 1 BvR 1965/02, NJW 2003, 344), so dass etwa die freie Berufsausübung nur im Interesse des Gemeinwohls und nur mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen eingeschränkt werden darf (Kuhls/ Meurers/ Maxl-Maxl, a.a.O., Rdz. 21 f. zu § 86; Bonner Handbuch der Steuerberatung, Anm. B 1232.2 und B 1232.3 zu § 86 StBerG; Gehre/von Borstel, a.a.O., Rdz. 7 zu § 86).
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03

    Geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" in werbendem Zusatz zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern eine gesetzliche Grundlage und sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn angesichts des Gewichts der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. August 2004 1 BvR 2338/03, BVerfGK 4, 30-36 unter Punkt II 1 der Gründe).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
    Das Grundrecht ist nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie - wie im Streitfall die Klägerin - eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2002 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95, NJW 2003, 1232 sowie Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 28. Juli 2004 1 BvR 2566/95, NJW-RR 2004, 1710).
  • BFH, 04.03.2008 - VII R 12/07

    Keine Pflicht der Steuerberatungsgesellschaft zur Namensänderung bei Widerruf der

    Die dagegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1275 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
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