Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von nur 1 Objekt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 S. 1 EStG
Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ; Erzielung gewerblicher Einkünfte durch eine Personengesellschaft ; Begriff des "Gewerbebetriebs"; Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung vor Bebauung; Gewährleistungspflichten; Kurzfristige Finanzierung; Bedingte Veräußerungsabsicht - Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Objekt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Objekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ; Erzielung gewerblicher Einkünfte durch eine Personengesellschaft ; Begriff des "Gewerbebetriebs"; Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
Verfahrensgang
- BFH - VIII R 12/06
- FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
- BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 762, unter C.III.3.b aa; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 618, unter C.I.).(Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 762, unter C.III.3.b aa; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 618, unter C.I.). - BFH, 20.06.2003 - XI S 21/02
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Merkmal Veräußerung vor der Bebauung, ist nicht der Baubeginn, sondern der Zeitpunkt der Fertigstellung der Gebäude (Beschluss des BFH vom 20. Juni 2003 XI S 21/02, BFH/NV 2003, 1555).
- BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel 5 Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007). - BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Entscheidend ist hierfür das Gesamtbild des Falles (Urteil des BFH vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291). - BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Nach der Entscheidung des Großen Senats (Beschluss vom 10. Dezember 2001, Az: GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) gilt die "Drei-Objekt-Grenze" in der Regel auch in Fällen der Bebauung und des anschließenden Verkaufs. - BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Dies gilt auch, wenn der Kläger nicht hauptberuflich einer Tätigkeit nachgeht, die der Baubranche zuzurechnen ist (Urteil des BFH vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455). - BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel 5 Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007). - FG Niedersachsen, 08.05.2003 - 16 K 12052/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf und Verkauf eines Grundstücks; Indizien …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Im Verfahren zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1991 bis 1993 der Klägerin wurde im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Mai 2003 (Az 16 K 12052/98) ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen und die Klage insoweit abgewiesen. - BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Liegt danach eine gewerbliche Tätigkeit vor, steht das in § 15 Abs. 2 EStG enthaltene Erfordernis der Nachhaltigkeit der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels in derartigen Fällen nicht entgegen, da die Drei-Objekt-Grenze keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit darstellt (vgl. auch BFH, Urteil vom 09.12.2002, VIII R 40/01, DStR 2003 S. 539).