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   FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04   

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https://dejure.org/2005,15653
FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04 (https://dejure.org/2005,15653)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2005 - 3 K 552/04 (https://dejure.org/2005,15653)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 3 K 552/04 (https://dejure.org/2005,15653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von nur 1 Objekt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 S. 1 EStG
    Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ; Erzielung gewerblicher Einkünfte durch eine Personengesellschaft ; Begriff des "Gewerbebetriebs"; Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung vor Bebauung; Gewährleistungspflichten; Kurzfristige Finanzierung; Bedingte Veräußerungsabsicht - Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Objekt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Objekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ; Erzielung gewerblicher Einkünfte durch eine Personengesellschaft ; Begriff des "Gewerbebetriebs"; Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 762, unter C.III.3.b aa; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 618, unter C.I.).

    (Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 762, unter C.III.3.b aa; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 618, unter C.I.).
  • BFH, 20.06.2003 - XI S 21/02

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Merkmal Veräußerung vor der Bebauung, ist nicht der Baubeginn, sondern der Zeitpunkt der Fertigstellung der Gebäude (Beschluss des BFH vom 20. Juni 2003 XI S 21/02, BFH/NV 2003, 1555).
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel 5 Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).
  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Entscheidend ist hierfür das Gesamtbild des Falles (Urteil des BFH vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Nach der Entscheidung des Großen Senats (Beschluss vom 10. Dezember 2001, Az: GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) gilt die "Drei-Objekt-Grenze" in der Regel auch in Fällen der Bebauung und des anschließenden Verkaufs.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 108/96

    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Dies gilt auch, wenn der Kläger nicht hauptberuflich einer Tätigkeit nachgeht, die der Baubranche zuzurechnen ist (Urteil des BFH vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel 5 Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).
  • FG Niedersachsen, 08.05.2003 - 16 K 12052/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf und Verkauf eines Grundstücks; Indizien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Im Verfahren zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1991 bis 1993 der Klägerin wurde im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Mai 2003 (Az 16 K 12052/98) ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen und die Klage insoweit abgewiesen.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
    Liegt danach eine gewerbliche Tätigkeit vor, steht das in § 15 Abs. 2 EStG enthaltene Erfordernis der Nachhaltigkeit der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels in derartigen Fällen nicht entgegen, da die Drei-Objekt-Grenze keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit darstellt (vgl. auch BFH, Urteil vom 09.12.2002, VIII R 40/01, DStR 2003 S. 539).
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