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   FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90   

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https://dejure.org/1997,8753
FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90 (https://dejure.org/1997,8753)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.1997 - IX 446/90 (https://dejure.org/1997,8753)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - IX 446/90 (https://dejure.org/1997,8753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 S. 1 FGO; § 122 Abs. 1 S. 1 AO 1977; § 122 Abs. 5 S. 1 AO 1977
    Höhe des Verlustabzuges bei Einkommensteuer-Festsetzungen; Zulässigkeit eines Änderungsbescheides; Wegfall der Beschwer; Erlass eines Änderungsbescheids während des Klageverfahrens; Wirksamkeit der Bekanntgabe; Verfassung von Schriftsätzen in Pluralform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Verlustabzuges bei Einkommensteuer-Festsetzungen; Zulässigkeit eines Änderungsbescheides; Wegfall der Beschwer; Erlass eines Änderungsbescheids während des Klageverfahrens; Wirksamkeit der Bekanntgabe; Verfassung von Schriftsätzen in Pluralform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 98/93

    Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Wird während eines Klageverfahrens ein Änderungsbescheid erlassen, ist dieser nach Auffassung des BFH dem Prozeßbevollmächtigten bekanntzugeben (vgl. Urteil des BFH vom 5. Mai 1994 VI R 98/93, BFHE 174, 208, BStBl II 1994, 806).

    Dann wäre zu prüfen, ob eine Heilung (vgl. BFH-Urteil VI R 98/93, a.a.O., 808) der bislang unwirksamen Bekanntgabe eingetreten ist (z.B. wenn dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers der geänderte Steuerbescheid im Laufe des Klageverfahrens von anderer Seite, z.B. von dem Kläger oder dem Gericht, zugeleitet worden ist).

    Dann kann es aber nicht als ermessensfehlerhaft beurteilt werden, wenn die Behörden entsprechend verfahren und die (förmliche) Zustellung auf besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränken (vgl. BFH-Urteil VI R 98/93, a.a.O., 807).

  • BFH, 10.07.1996 - X R 170/95

    Korrektur eines angefochtenen Verwaltungsakts im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Zur Vermeidung dieses Ergebnisses hat der Kläger die Wahl (vgl. Urteil des BFH vom 10. Juli 1996 X R 170/95, BFH/NV 1997, 184, 185), entweder den Änderungsbescheid durch Einspruch anzufechten und insoweit ein neues (Vor-)Verfahren zu beginnen (dann analog § 74 FGO Aussetzung des wegen des ursprünglichen Steuerbescheids anhängigen Klageverfahrens; vgl. Beschluß des BFH vom 20. Mai 1994 XI B 76/92, BFH/NV 1995, 126), oder (aus rechtsökonomischen Gründen) unter den Voraussetzungen des § 68 FGO gemäß § 68 Satz 1 FGO zu beantragen, (auch) den Änderungsbescheid zum Gegenstand des (damit fortzuführenden Klage-) Verfahrens zu erklären und damit ohne vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO) das Klageverfahren fortzusetzen.

    Daß diese Anforderungen von den Bediensteten der "WP ..." und insbesondere von der Mitarbeiterin ... nicht beachtet wurden, ist dem Prozeßbevollmächtigten ... als Organisationsverschulden anzulasten und müssen sich die Kläger zurechnen lassen (vgl. Urteil des BFH vom 10. Juli 1996 X R 170/95, BFH/NV 1997, 184, 185 - unter 3. -).

  • BFH, 20.05.1994 - XI B 76/92

    Aussetzung des Verfahrens gegen einen ursprünglichen Bescheid bei Anfechtung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Dabei ist allein von Bedeutung, ob der Änderungsbescheid den ursprünglichen Bescheid formell geändert und ersetzt hat; nicht erheblich ist dagegen, ob der Änderungsbescheid materielle Änderungen enthält (vgl. Beschluß des BFH vom 20. Mai 1994 XI B 76/92, BFH/NV 1995, 126, 127).

    Zur Vermeidung dieses Ergebnisses hat der Kläger die Wahl (vgl. Urteil des BFH vom 10. Juli 1996 X R 170/95, BFH/NV 1997, 184, 185), entweder den Änderungsbescheid durch Einspruch anzufechten und insoweit ein neues (Vor-)Verfahren zu beginnen (dann analog § 74 FGO Aussetzung des wegen des ursprünglichen Steuerbescheids anhängigen Klageverfahrens; vgl. Beschluß des BFH vom 20. Mai 1994 XI B 76/92, BFH/NV 1995, 126), oder (aus rechtsökonomischen Gründen) unter den Voraussetzungen des § 68 FGO gemäß § 68 Satz 1 FGO zu beantragen, (auch) den Änderungsbescheid zum Gegenstand des (damit fortzuführenden Klage-) Verfahrens zu erklären und damit ohne vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO) das Klageverfahren fortzusetzen.

  • BFH, 26.10.1995 - XI R 26/94

    Ersetzung der Monatsfrist durch die Jahresfrist auf Grund fehlender Belehrung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Enthält der Änderungsbescheid nicht oder nicht an gebotener Stelle (vgl. Urteile des BFH vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94, BFH/NV 1996, 444, und vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900) die von § 68 Satz 3 FGO geforderte Rechtsbehelfsbelehrung, beginnt auch die Monatsfrist des § 68 Satz 2 FGO nicht, sondern kann der Antrag entsprechend § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Änderungsbescheids gestellt werden.
  • BFH, 01.07.1987 - II B 204/86

    Begehren der Feststellung eines Vermögenssteuerbescheids als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Unter diesen Umständen muß sich der Bevollmächtigte nach Treu und Glauben (vgl. Beschluß des BFH vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50, 51) - aufgrund seiner eigenen Angaben - so behandeln lassen, als hätte er die Adressierung allein an die Partnerschaft gewünscht, selbst wenn er (für den Empfänger nicht erkennbar) die Hinzufügung seines persönlichen Namens im Anschriftenfeld noch für zusätzlich erforderlich gehalten hätte.
  • BFH, 17.04.1996 - X R 98/95

    Anforderungen an eine Rechtsbehelsfbelehrung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Enthält der Änderungsbescheid nicht oder nicht an gebotener Stelle (vgl. Urteile des BFH vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94, BFH/NV 1996, 444, und vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900) die von § 68 Satz 3 FGO geforderte Rechtsbehelfsbelehrung, beginnt auch die Monatsfrist des § 68 Satz 2 FGO nicht, sondern kann der Antrag entsprechend § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Änderungsbescheids gestellt werden.
  • BFH, 16.01.1997 - VI B 152/96

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Frist des § 68 Finanzgerichtsordnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    (vgl. Beschluß des BFH vom 16. Januar 1997 VI B 152/96, BFH/NV 1997, 584).
  • BFH, 25.01.2000 - III B 8/97

    Gegenvorstellung; BFH-Beschluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Wenn der Prozeßbevollmächtigte im Klageverfahren neben einer Bitte um Fristverlängerung allein mitteilt, daß "... wir darauf hin ..." weisen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 27. Juni 1996 V B 34/96, BFH/NV 1997, 56, vom 31. Oktober 1996 VIII B 89/96, BFH/NV 1997, 695, und vom 19. März 1997 III B 8/97, BFH/NV 1997, 696), daß die bisherige Sozietät in die ... Partnerschaft umgewandelt wurde, so gibt er dadurch kund, daß im Klageverfahren allein an ihn zu richtende Schreiben künftig an die ... Partnerschaft adressiert werden sollen.
  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    In diesem Fall wäre spätestens dann von einer wirksamen Bekanntgabe auszugehen, wenn die beiden Änderungsbescheide tatsächlich in den Machtbereich (vgl. Urteil des BFH vom 14. März 1990 X R 104/88, BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612, 615) des Prozeßbevollmächtigten gelangt sind.
  • BFH, 19.10.1994 - II R 131/91

    Auslegung einer Empfangsvollmacht hinsichtlich einer Empfangsberechtigung für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90
    Gleichwohl hatte der Prozeßbevollmächtigte ... mit seinem Schreiben vom 5. September 1996 abgestellt auf den Empfängerhorizont (vgl. Urteil des BFH vom 19. Oktober 1994 II R 131/91, BFH/NV 1995, 475, 476) mitgeteilt, daß an ihn gerichtete Bescheide künftig ausreichend adressiert seien, wenn im Anschriftenfeld allein die ... Partnerschaft aufgeführt werde.
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 89/96

    Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch eine

  • BFH, 10.10.1994 - IV R 26/91

    Festlegung von Teilgrößen im Einkommensteuerbescheid

  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid

  • BFH, 15.05.1997 - XI R 53/88

    Klageänderung gem. § 68 FGO bei mehreren aufeinanderfolgenden Änderungsbescheiden

  • BFH, 11.08.1993 - II R 6/91

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber

  • BFH, 27.01.1993 - IV R 321/84

    Rechtsschutzbedürfnis bei fehlender Entfaltung von Wirkung durch den

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

  • BFH, 18.02.1994 - IX B 1/94

    Befristung des Antrags auf Klageänderung gem. § 68 FGO unabhängig vom Inhalt des

  • BFH, 19.03.1997 - III B 8/97

    Einlegung der Beschwerde durch nicht postulationsfähige Person

  • BFH, 27.06.1996 - V B 34/96

    Anforderungen an die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 19/92

    Wirkung eines ursprünglichen Bescheides bei Bestand eines Änderungsbescheides

  • BFH, 04.10.1996 - I B 54/96

    Kein Rechtsschutzinteresse der hebeberechtigten Gemeinde für Antrag auf

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