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   FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98 Ki   

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https://dejure.org/2000,7393
FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98 Ki (https://dejure.org/2000,7393)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.2000 - 14 K 333/98 Ki (https://dejure.org/2000,7393)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 14 K 333/98 Ki (https://dejure.org/2000,7393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Kindergeld für türkische Staatsangehörige mit bloßer Aufenthaltsbefugnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger mit bloßer Aufenthaltsbefugnis; Abgrenzung Aufenthaltsbeilligung/Aufenthaltsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2
    Kindergeld für türkische Staatsangehörige bei bloßer Aufenthaltsbefugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeld für türkische Staatsangehörige mit bloßer Aufenthaltsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Die Klägerin könne sich nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vom 04.05.1999 C 262/96 berufen, wonach sich türkische Staatsangehörige, die sich im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung befinden, auf Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19.09.1980 (ARB 3/80) stützen können, um Kindergeld zu erhalten.

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C 262/96 vom 4. Mai 1999 berufen.

    Auf dieser Grundlage ist der Beschluss ARB 3/80 erlassen worden, der bezweckt, die Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit für die türkischen Wanderarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sicherzustellen (vgl. Urteil des EUGH vom 04.05.1999 C 262/96 Rdz. 70, 71).

  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Diese Aufenthaltsbefugnis steht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 62 Abs. 2 EStG der weitergehenden Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis nicht gleich (vgl. BFH-Beschluss vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696; vom 14.08.1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169).
  • FG Hessen, 27.11.1997 - 2 K 4895/97

    Anspruch einer Ausländerin auf Kindergeld ohne Besitz einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Personen, wie die Klägerin, die nicht als Arbeitnehmer, sondern als Asylbewerber nach Deutschland einreisen, zunächst eine Aufenthaltsgestattung anschließend eine Aufenthaltsbefugnis erhalten haben, werden vom Regelungsgehalt des Art. 3 ARB 3/30 damit nicht erfaßt (vgl. auch Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 08.09.1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.11.1997 2 K 4895/97, EFG 1998, 750).
  • BFH, 09.06.1988 - VII R 129/87

    Rechtfertigung der Verteilung von Kosten für ein Verfahren vor Ergehen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Ohne Eintritt dieses Ereignisses wäre die Klage in vollem Umfang erfolglos geblieben (vgl. BFH-Beschluss vom 09.06.1988 VII R 129/87, BFH/NV 1990, 122).
  • BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97

    Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Diese Aufenthaltsbefugnis steht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 62 Abs. 2 EStG der weitergehenden Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis nicht gleich (vgl. BFH-Beschluss vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696; vom 14.08.1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Der Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 15.10.1998 B 14 EG 7/97 R.
  • FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95

    Gewährung eines Rabattfreibetrags für geldwerten Vorteil eines zinslosen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Personen, wie die Klägerin, die nicht als Arbeitnehmer, sondern als Asylbewerber nach Deutschland einreisen, zunächst eine Aufenthaltsgestattung anschließend eine Aufenthaltsbefugnis erhalten haben, werden vom Regelungsgehalt des Art. 3 ARB 3/30 damit nicht erfaßt (vgl. auch Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 08.09.1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.11.1997 2 K 4895/97, EFG 1998, 750).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98
    Personen, wie die Klägerin, die nicht als Arbeitnehmer, sondern als Asylbewerber nach Deutschland einreisen, zunächst eine Aufenthaltsgestattung anschließend eine Aufenthaltsbefugnis erhalten haben, werden vom Regelungsgehalt des Art. 3 ARB 3/30 damit nicht erfaßt (vgl. auch Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 08.09.1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.11.1997 2 K 4895/97, EFG 1998, 750).
  • FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00

    Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der

    Hierzu bezieht sich die Familienkasse (unter Berufung auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Mai 2000 14 K 333/98 Ki, DStRE 2000, 1191) auf den Sinn und Zweck des Assoziationsabkommens EWG/Türkei (vom 12. September 1963, vgl. Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963, Abl. 1964, Nr. 217, S. 3685) und der in der Folgezeit hierzu ergangenen Beschlüsse.

    Zwar meint die Familienkasse (unter Berufung auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Mai 2000, 14 K 333/98 Ki, DStRE 2000, 1191), dass die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des ARB 3/80 das Vorliegen einer Aufenthaltsbewilligung erfordere und demgegenüber bei Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis zu verneinen sei.

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 2206/06

    Kindergeldanspruch; Türkische Staatsangehörige - Antrag auf Festsetzung von

    Damit scheidet eine besondere Ausländerbehandlung aus und es kann kein spezifischer Aufenthaltstitel als Anspruchsvoraussetzung verlangt werden (vgl. Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, II Kommentierung Abkommen, Vor. Europ. Abkommen D Rz. 4; anders demgegenüber die im Zusammenhang mit der Zielsetzung des ARB 3/80 vertretenen unterschiedlichen Auffassungen BSG-Urteil vom 05.10.2006 B 10 EG 6/04 R, SozR 4 -1300 § 48 Nr. 8; Rz. 32; FG Köln Urteil vom 28.06.2001 3 K 3355/97, InfAuslR 2001, 430; Niedersächsisches FG Urteil vom 09.05.2000 14 K 333/98 Ki, EFG 1998, 750).
  • FG München, 20.03.2002 - 9 K 2636/97

    Kindergeldanspruch einer als Flüchtling nach Deutschland gekommenen Kurdin nach

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Finanzgerichts Hannover im Urteil vom 9. Mai 2000 14 K 333/98 Ki (DStRE 2000, 1191) an, dass dieser Personenkreis nicht dem Schutzbereich des Assoziationsabkommens EWG/Türkei und des auf dieser Grundlage durch den Assoziationsrat erlassenen Beschlusses Nr. 3/80 unterliegt.
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