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   FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99   

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https://dejure.org/2003,11429
FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99 (https://dejure.org/2003,11429)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2003 - 9 K 880/99 (https://dejure.org/2003,11429)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 9 K 880/99 (https://dejure.org/2003,11429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkauf bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen kann gewerblichen Grundstückshandel begründen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 EStG; § 13 EStG
    Verkauf von mehreren unbebauten Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel; Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ; Veräußerung von Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ; Steuerrechtliche Bewertung der Bemühungen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13; EStG § 15
    Gewerblicher Grundstückshandel; Landwirt; Baureifmachung; Erschließung; Parzellierung - Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkauf von mehreren unbebauten Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel; Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ; Veräußerung von Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ; Steuerrechtliche Bewertung der Bemühungen eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 725
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 35/88

    Gewerbliche Veräußerung von Teilgrundstücken eines größeren Grundstückareals

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Auch der Verkauf einer Vielzahl von Grundstücken führt noch nicht ohne weiteres zur Begründung eines Gewerbebetriebes im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG (Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317).

    Eine solche aktive Mitwirkung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige die Erschließung selbst durchführt oder wenn er maßgeblich bei der Vorbereitung (Planung) der künftigen Erschließung mitwirkt oder auf die Erschließung und künftige Bebauung durch entsprechende Anträge, Anfertigung von Entwürfen usw. bei der Gemeinde Einfluss nimmt (Urteil des BFH vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).

    (Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317).

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81

    Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört, führt grundsätzlich zu Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, weil die Veräußerung ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BStBl. II 1984, 798).

    Allerdings kann die Veräußerung von Grund und Boden einen gewerblichen Grundstückshandel im Sinne von des § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG begründen, wenn der Landwirt eine über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivität entfaltet (Urteil des BFH vom 5. Dezember 1968 IV R 164/68, BStBl. II 1969, 236; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156 /81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).

    Eine solche aktive Mitwirkung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige die Erschließung selbst durchführt oder wenn er maßgeblich bei der Vorbereitung (Planung) der künftigen Erschließung mitwirkt oder auf die Erschließung und künftige Bebauung durch entsprechende Anträge, Anfertigung von Entwürfen usw. bei der Gemeinde Einfluss nimmt (Urteil des BFH vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 73/00

    Reinvestitionsrücklage bei der Veräußerung von Ackerflächen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Allerdings kann die Veräußerung von Grund und Boden einen gewerblichen Grundstückshandel im Sinne von des § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG begründen, wenn der Landwirt eine über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivität entfaltet (Urteil des BFH vom 5. Dezember 1968 IV R 164/68, BStBl. II 1969, 236; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156 /81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).

    Eine solche aktive Mitwirkung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige die Erschließung selbst durchführt oder wenn er maßgeblich bei der Vorbereitung (Planung) der künftigen Erschließung mitwirkt oder auf die Erschließung und künftige Bebauung durch entsprechende Anträge, Anfertigung von Entwürfen usw. bei der Gemeinde Einfluss nimmt (Urteil des BFH vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).

  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Die Zuordnung dieser Geschäfte zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird nicht durch die Zahl der Verkäufe beeinflusst (Urteil des BFH vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642).

    Eine solche aktive Mitwirkung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige die Erschließung selbst durchführt oder wenn er maßgeblich bei der Vorbereitung (Planung) der künftigen Erschließung mitwirkt oder auf die Erschließung und künftige Bebauung durch entsprechende Anträge, Anfertigung von Entwürfen usw. bei der Gemeinde Einfluss nimmt (Urteil des BFH vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 306/84

    Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels gegenüber einer privaten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Bei der Abgrenzung zwischen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und einem gewerblichen Grundstückshandel sind dieselben Grundsätze anzuwenden, die für die Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels gegenüber einer privaten Vermögensverwaltung anzuwenden sind (Urteil des BFH vom 28.September 1987 VIII R 306/84, BFH/NV 1988, 301).

    Zwar hat der BFH entschieden, dass der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Gemeinde für sich genommen nicht ausreichend ist, eine aktiven Beteiligung an der Erschließung annehmen zu können, weil die Initiative zum Abschluss des Vertragswerkes von der Gemeinde ausgegangen ist (Urteil des BFH vom 28. September 1987 IV R 306/84, BFH/NV 1988, 301).

  • BFH, 29.08.1973 - I R 214/71

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Dabei sind alle Aktivitäten, die der Verkäufer bei der Baureifmachung, der Erschließung und der Bebauung des Geländes entfaltet hat, im Einzelnen zu untersuchen und im Zusammenhang zu würdigen (Urteil des BFH vom 29. August 1973 I R 214/71, BStBl. II 1974, 6).
  • BFH, 05.12.1968 - IV R 164/68

    Vorliegen gewerblicher Grundstücksverkäufe eines Landwirts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99
    Allerdings kann die Veräußerung von Grund und Boden einen gewerblichen Grundstückshandel im Sinne von des § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG begründen, wenn der Landwirt eine über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivität entfaltet (Urteil des BFH vom 5. Dezember 1968 IV R 164/68, BStBl. II 1969, 236; Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 156 /81, BStBl. II 1984, 798; Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IV R 73/00, BStBl. II 2001, 673).
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