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   FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00   

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https://dejure.org/2000,3901
FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00 (https://dejure.org/2000,3901)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2000 - 10 K 14/00 (https://dejure.org/2000,3901)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2000 - 10 K 14/00 (https://dejure.org/2000,3901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gartenarbeit als Hilfe im Haushalt i.S. von § 33a Abs.3 Satz 1 Nr.1a EStG - Trinkgelder anlässlich einer Kur

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen für Gartenarbeiten, krankheitsbedingt entstandene Kosten für Fahrten zu Ärzten und anlässlich einer Kur verausgabte Trinkgelder als außergewöhnliche Belastungen

  • IWW
  • RA Kotz

    Gartenarbeit als Hilfe im Haushalt i.S.v. § 33a Abs. 3 S.1 Nr. 1a EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a
    Außergewöhnliche Belastung: Gartenarbeit und Kurtrinkgelder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.03.1982 - VI R 40/80

    Eine für den Steuerpflichtigen tätige Wäscherei ist keine Haushaltshilfe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Der Begriff "Hilfe im Haushalt" legt es nahe, hierunter die Verrichtung typisch hauswirtschaftlicher Arbeiten zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.1982 VI R 40/80, BStBl II 1982, 399; Urteil vom 19.01.1979 VI R 28/77, BStBl II 1979, 326), zwingt aber nicht dazu, dass die beschäftigte Person sämtliche in einem Haushalt anfallenden Arbeiten verrichtet (Schmidt-Heinecke, EStG 19. Aufl. § 10 Rd.-Nr. 151) oder gar aufgrund eines Arbeitsvertrages als Arbeitnehmer/in des Steuerpflichtigen in dessen Haushalt tätig sein muss.

    Denn bereits mit Urteil vom 30. März 1982 VI R 40/80 (a.a.O.) hat der BFH klargestellt, dass auch ein gewerbliches Kleinunternehmen, das mit der Erledigung typisch hauswirtschaftlicher Arbeiten betraut wird, als Haushaltshilfe im Sinne der Vorschrift in Betracht kommen kann.

    Denn der Begriff der Beschäftigung setzt - wie schon ausgeführt - nicht voraus, dass die Hilfsperson aufgrund eines Arbeitsverhältnisses für den Steuerpflichtigen tätig wird, sondern lässt die Beauftragung eines selbständigen Unternehmers im Rahmen eines Werkvertrages ausreichen, so lange dieser die hauswirtschaftlichen Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen ausführt (BFH-Urteil vom 30.03.1982 VI R 40/80 a.a.O.).

  • BFH, 22.10.1996 - III R 240/94

    Trinkgelder können als mittelbare Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, gehören zu diesen unmittelbaren Krankheitskosten auch Trinkgelder, die im Zusammenhang mit der ärztlich angeordneten Behandlung einer Krankheit hingegeben werden (BFH-Urteil vom 22.10.1996 III R 240/94, BStBl II 1997, 346).

    Das für die Heilbehandlung hingegebene Trinkgeld ist steuerrechtlich Entgelt für die Heilbehandlung und nicht ein Geschenk an den Empfänger (BFH-Urteil vom 22.10.1996 III R 240/94 a.a.O.).

    Abgesehen davon hat offensichtlich auch den BFH mehr der ausreichende Nachweis von Trinkgeldern als deren steuerliche Erfassung auf Seiten der Empfänger dazu bewogen, auf § 160 AO hinzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1996 III R 240/94, a.a.O.).

  • BFH, 19.01.1979 - VI R 28/77

    Auch Aufwendungen für einen Fensterputzer, der innerhalb eines Kleinunternehmens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Der Begriff "Hilfe im Haushalt" legt es nahe, hierunter die Verrichtung typisch hauswirtschaftlicher Arbeiten zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.1982 VI R 40/80, BStBl II 1982, 399; Urteil vom 19.01.1979 VI R 28/77, BStBl II 1979, 326), zwingt aber nicht dazu, dass die beschäftigte Person sämtliche in einem Haushalt anfallenden Arbeiten verrichtet (Schmidt-Heinecke, EStG 19. Aufl. § 10 Rd.-Nr. 151) oder gar aufgrund eines Arbeitsvertrages als Arbeitnehmer/in des Steuerpflichtigen in dessen Haushalt tätig sein muss.

    § 33 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a ist darauf angelegt, ältere Menschen durch eine typisierende Regelung zu entlasten, weil diese zur Bewältigung ihres Haushaltes altersbedingt häufig fremder Hilfe bedürfen (Arndt in Kirchhoff/Söhn, EStG § 33 a Rd.-Nr. E22; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.01.1979 VI R 28/77 a.a.O.).

  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Entstehen einem Steuerpflichtigen unumgänglich Fahrtkosten durch den Besuch eines Arztes, so erwachsen ihm zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen, wenn der Arzt zwecks Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgesucht wird (BFH, Urteile vom 3. Dezember 1998, III R 5/98, BStBl II 1999, 227, 230; 24. Oktober 1995, III R 106/93, BStBl II 1996, 88, 89).

    Denn jedenfalls im Nahverkehrsbereich sind die durch den Besuch von Ärzten verursachten Fahrtkosten regelmäßig nur in Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG notwendig (BFH, Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BStBl II 1999, 227, 230; Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427, 430).

  • BFH, 24.10.1995 - III R 106/93

    Aufwendungen für medizinische Fachliteratur sind auch dann keine außergewöhnliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Entstehen einem Steuerpflichtigen unumgänglich Fahrtkosten durch den Besuch eines Arztes, so erwachsen ihm zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen, wenn der Arzt zwecks Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgesucht wird (BFH, Urteile vom 3. Dezember 1998, III R 5/98, BStBl II 1999, 227, 230; 24. Oktober 1995, III R 106/93, BStBl II 1996, 88, 89).
  • BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Der in der von den Kl. zitierten Entscheidung vertretenen gegenteiligen Ansicht des BFH (Urteil vom 2. März 1984, VI R 158/80, BStBl II 1984, 484, 485), schließt sich das Gericht nicht an.
  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2000 - 10 K 14/00
    Denn jedenfalls im Nahverkehrsbereich sind die durch den Besuch von Ärzten verursachten Fahrtkosten regelmäßig nur in Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG notwendig (BFH, Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BStBl II 1999, 227, 230; Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427, 430).
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