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   FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02   

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FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02 (https://dejure.org/2005,12158)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2005 - 11 K 628/02 (https://dejure.org/2005,12158)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 11 K 628/02 (https://dejure.org/2005,12158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit und EG-Rechtmäßigkeit des § 55 UStDV

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 8 UStG 1999; § 55 UStDV; § 191 Abs. 1 AO 1977; Art. 80 GG; § 54 Abs. 1 S. 1 UStDV; Art. 21 Abs. 1 Buchst. a S. 2 der 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG ; § 3 Abs. 9 UStG 1999
    Verfassungsmäßigkeit der Haftungsgrundlage aus § 18 Abs. 8 Umsatzsteuergesetz (UStG) ; Möglichkeit der Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen als Ermächtigungsadressaten zum Erlass einer Rechtsverordnung ; Vereinbarkeit der Haftungsgrundlage mit der 6. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer-Haftung; Identitätsnachweis - Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 55 UStDV mit der 6. EG-Richtlinie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 55 UStDV mit der 6. EG-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Haftungsgrundlage aus § 18 Abs. 8 Umsatzsteuergesetz (UStG) ; Möglichkeit der Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen als Ermächtigungsadressaten zum Erlass einer Rechtsverordnung ; Vereinbarkeit der Haftungsgrundlage mit der 6. ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Silvesterkracher: Haftung des Veranstalters von Feuerwerkswettbewerben für Umsatzsteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Veranstalters von Feuerwerkswettbewerben für Umsatzsteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1313
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 08.08.1991 - V R 19/88

    Umfang der Haftung des Leistungsempfängers (§ 18 Abs. 8 UStG, § 55 UStDV); i. d.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Es ist danach unerheblich, ob sich der Leistungsempfänger über seine Pflichten im Abzugsverfahren geirrt hat (BFH, Urteil vom 8. August 1991 V R 19/88, BStBl II 1991, 939).

    Von einem Einbehaltungsverpflichteten kann im Übrigen erwartet werden, dass er die grundsätzliche Abzugsverpflichtung kennt und bei entsprechender Sachlage sich ergänzenden Rechtsrat einholt (vgl. BFH, Urteil vom 8. August 1991 V R 19/88, BStBl II 1991, 939).

  • BFH, 22.11.2001 - V R 61/00

    Englische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Er hat diese Zweifel aber insoweit eingeschränkt, als er ausgeführt hat, die Haftungsvorschrift des § 55 UStDV sei anwendbar, soweit der Leistungsempfänger gemäß Art. 21 der 6. EG-Richtlinie als Steuerschuldner anzusehen sei BFH, Beschluss vom 22. November 2001 V R 61/00, BFH/NV 2002, 226).

    Seine Bedenken richteten sich gegen die Regelung des § 52 Abs. 2 UStDV bzw. seine Rechtsprechung, wonach diese Regelung dann nicht anwendbar sei, wenn die Identität des leistenden Unternehmers nicht feststehe (BFH, Beschlüsse vom 22. November 2001 V R 61/00, a.a.O. und vom 18. Juli 2001 V B 198/00, BFH/NV 2002, 78).

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Auch ist es rechtlich zulässig, dass der leistende Unternehmer die entstandene Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger nachfordert, wenn die Parteien irrtümlich übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die vereinbarte Leistung nicht der Umsatzsteuer unterliege, weil die Frage, wer die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer zu tragen hat, dann im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Willen der Parteien zu klären ist (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 14. Januar 2000 V ZR 416/97, NJW-RR 2000, 1652; vom 11. Mai 2001 V ZR 492/99, NJW 2001, 2464; vom 28. Februar 2002 I ZR 318/99, NJW 2002, 2312).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Auch ist es rechtlich zulässig, dass der leistende Unternehmer die entstandene Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger nachfordert, wenn die Parteien irrtümlich übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die vereinbarte Leistung nicht der Umsatzsteuer unterliege, weil die Frage, wer die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer zu tragen hat, dann im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Willen der Parteien zu klären ist (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 14. Januar 2000 V ZR 416/97, NJW-RR 2000, 1652; vom 11. Mai 2001 V ZR 492/99, NJW 2001, 2464; vom 28. Februar 2002 I ZR 318/99, NJW 2002, 2312).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Auch ist es rechtlich zulässig, dass der leistende Unternehmer die entstandene Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger nachfordert, wenn die Parteien irrtümlich übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die vereinbarte Leistung nicht der Umsatzsteuer unterliege, weil die Frage, wer die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer zu tragen hat, dann im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Willen der Parteien zu klären ist (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 14. Januar 2000 V ZR 416/97, NJW-RR 2000, 1652; vom 11. Mai 2001 V ZR 492/99, NJW 2001, 2464; vom 28. Februar 2002 I ZR 318/99, NJW 2002, 2312).
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Unter diesen Umständen konnte sich der Kläger auf keinen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Beklagten berufen (vgl. dazu BFH, Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77, BStBl II 801, 804).
  • BFH, 30.05.1990 - I R 57/89

    Nullregelung - Einnahme - Ausländischer Unternehmer - Befreiung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Unbeachtlich ist danach insbesondere, dass in der 6. EG-Richtlinie die Möglichkeit vorgesehen ist, den Leistungsempfänger als Steuerschuldner heranzuziehen, während das deutsche Recht ihn als Entrichtungs- und Haftungsschuldner qualifiziert (BFH, Urteile vom 30. Mai 1990 I R 6/88, BStBl II 1991, 235, 237; vom 30. Mai 1990 I R 57/89, BStBl II 1990, 967, 969 und vom 24. August 1994 XI R 94/92, BStBl II 1995, 188).
  • BFH, 30.05.1990 - I R 6/88

    Die Einnahme des ausländischen Unternehmers (§ 8 Abs. 1 EStG) liegt bei Anwendung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Unbeachtlich ist danach insbesondere, dass in der 6. EG-Richtlinie die Möglichkeit vorgesehen ist, den Leistungsempfänger als Steuerschuldner heranzuziehen, während das deutsche Recht ihn als Entrichtungs- und Haftungsschuldner qualifiziert (BFH, Urteile vom 30. Mai 1990 I R 6/88, BStBl II 1991, 235, 237; vom 30. Mai 1990 I R 57/89, BStBl II 1990, 967, 969 und vom 24. August 1994 XI R 94/92, BStBl II 1995, 188).
  • BFH, 11.12.1997 - V R 44/96

    Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Aus diesem Zusammenhang folgt, dass die Zuweisung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung an das Bundesministerium der Finanzen in § 18 Abs. 8 UStG nicht ein Verfassungsorgan betraf, das in Art. 80 Abs. 1 GG nicht aufgeführt ist, sondern bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes den Minister in seiner Funktion als Leiter dieses Organs (so im Ergebnis auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 44/96, BStBl II 1998, 519, 520).
  • BFH, 17.06.2004 - V R 61/00

    Haftung bei sog. Nullregelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
    Diese Bedenken sind nach einer Vorlageentscheidung des EuGH mittlerweile ausgeräumt: Die so genannte Nullregelung des § 52 Abs. 2 UStDV ist bei richtlinienkonformer Anwendung bereits dann einschlägig, wenn eine entsprechende steuerpflichtige Leistung an den Leistungsempfänger ausgeführt worden ist und er - auch ohne Identitätsnachweis - zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BFH, Urteil vom 17. Juni 2004, BFH/NV 2004, 1486).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

  • BFH, 18.07.2001 - V B 198/00

    GmbH - Ausländische Gesellschaft - Ltd. - Umsatzsteuer - Haftungsbescheid -

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

  • BFH, 24.08.1994 - XI R 94/92

    Abzugsverfahren durch inländischen Leistungsempfänger

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

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