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   FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16   

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https://dejure.org/2017,15130
FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16 (https://dejure.org/2017,15130)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2017 - 14 K 285/16 (https://dejure.org/2017,15130)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2017 - 14 K 285/16 (https://dejure.org/2017,15130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 AO; § 163 AO; § 227 AO; § 102 FGO
    Rechtsstreit über das Vorliegen eines Sanierungsgewinns und eines daraus resultierenden teilweisen Erlasses der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen; Entstehung eines Konfusionsgewinn durch den Rückerwerb von Schuldverschreibungen

  • Betriebs-Berater

    Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 5 ; AO § 163 ; AO § 227 ; FGO § 102
    Rechtsstreit über das Vorliegen eines Sanierungsgewinns und eines daraus resultierenden teilweisen Erlasses der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen; Entstehung eines Konfusionsgewinn durch den Rückerwerb von Schuldverschreibungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 970
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Unter dem 8. Februar 2017 hat der Berichterstatter auf die nach seiner Auffassung aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 (GrS 1/15, DStR 2017, 305) zu ziehenden Konsequenzen hingewiesen.

    Die Unbilligkeit der Besteuerung kann sich nach allgemeiner Auffassung aus persönlichen oder sachlichen Gründen ergeben (BFH-Beschluss vom 28. November 2016 GrS 1/15, DStR 2017, 305).

    Eine solche ist ausweislich der Ausführungen im BFH-Beschluss vom 28. November 2016 GrS 1/15, DStR 2017, 305 zwar weiterhin in Zusammenhang mit Sanierungsgewinnen möglich, war aber ersichtlich nicht Gegenstand der Entscheidung des FA.

    Allerdings verstoßen nach dem BFH-Beschluss vom 28. November 2016 GrS 1/15, DStR 2017, 305, welchem sich der Senat anschließt, die im Sanierungserlass vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und stellen keinen Fall der sachlichen Unbilligkeit dar.

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. etwa BFH-Urteile vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; und vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BStBl II 1996, 503; vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BStBl II 1997, 717, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BStBl II 1996, 503; vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BStBl II 1997, 717, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Demzufolge ist das Finanzgericht im Ermessensbereich weder zu eigenen Tatsachenermittlungen noch zur eigenen Ermessensausübung befugt, weil es damit letztlich seine Erwägungen an die Stelle der hier allein maßgeblichen Ermessenserwägungen der Verwaltung setzen würde (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. etwa BFH-Urteile vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; und vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Regelmäßig prüft das Gericht nur, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind (Ermessensüberschreitung), ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (Ermessensfehlgebrauch) oder ob gar keine Ermessenserwägungen angestellt worden sind (Ermessensnichtgebrauch) (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 1976 I R 41/75, BStBl II 1977, 127, 128).
  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Die Nachprüfung einer abgelehnten Billigkeitsmaßnahme ist deshalb darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil vom 19. März 2009 V R 48/07, BStBl II 2010, 92).
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung durch das FA setzt demnach voraus, dass die Entscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen worden ist (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich

    Aufl. 2018; für den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgebenden Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. März 2017, 14 K 285/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 970, juris Rn. 15, 21 f.; FG Münster, Urteil vom 15. Mai 2019, 13 K 2520/16 AO, EFG 2019, 1401; BFH, Urteil vom 17. Juli 2019, III R 64/18, BFH/NV 2020, 7).
  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2520/16

    (Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines

    Denn es handelt sich bei dem nunmehr auch auf diese beiden Gründe gestützten Er-lassantrag um einen anderen Erlassantrag als den, der im Einspruchsverfahren erfolglos geblieben ist (so in einem vergleichbaren Fall auch Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 10.3.2017 14 K 285/16, EFG 2017, 970; siehe zum Streitgegenstand beim Erlass auch von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 227 AO Rn. 397).
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