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   FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98 Ki   

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https://dejure.org/2001,6224
FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98 Ki (https://dejure.org/2001,6224)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.04.2001 - 6 K 810/98 Ki (https://dejure.org/2001,6224)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. April 2001 - 6 K 810/98 Ki (https://dejure.org/2001,6224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kindergeld/Einkommensteuer 1997

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte des Kindes beiÜbereinstimmung von prognostizierten und tatsächlichen Einkünften

  • RA Kotz

    Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen

  • RA Kotz

    Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 Nr. 2
    Kindergeld; Einkünfteprognose - Keine rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte des Kindes bei Übereinstimmung von prognostizierten und tatsächlichen Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte des Kindes bei Übereinstimmung von prognostizierten und tatsächlichen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1019
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • FG Brandenburg, 15.11.2000 - 6 K 1690/99

    Aufhebung einer bestandskräftigen, sachlich falschen Kindergeldfestsetzung;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    Unabhängig von dem bereits erörterten Streit, ob in diesen Fällen § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO oder § 70 Abs. 2 EStG die richtige Änderungsnorm ist, fehlt es vorliegend an einer Änderung der Verhältnisse, da sich der tatsächlich ereignete Sachverhalt nicht von demjenigen unterscheidet, den die Behörde bei der Weitergewährung des Kindergeldes im November 1996 zugrunde gelegt hat (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 15.November 2000 6 K 1690/99 Kg -rechtskräftig-, EFG 2001, 144).

    Es spricht einiges dafür, in der Weiterzahlung von Kindergeld einen Vertrauenstatbestand zu sehen, wenn der Zeitraum der unberechtigten Weiterzahlung erheblich ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 15.November 2000 6 K 1690/99 Kg -rechtskräftig-, EFG 2001, 144).

  • FG Berlin, 12.10.1999 - 5 K 5118/98
    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    Allein der Umstand, dass aus einer mit den üblichen Unwägbarkeiten behafteten Prognose ein feststehender Sachverhalt geworden ist, rechtfertigt keine rückwirkende Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (a. A. möglicherweise FG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 1999 5 K 5118/98, juris).

    Zum einen war die Einkunftserzielung kein Umstand, der bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung eingetreten war (FG Berlin, Urteil vom 12.Oktober 1999 5 K 5118/98, juris).

  • BFH, 24.03.1981 - VIII R 85/80

    Widerstreitende Steuerfestsetzung - Änderung eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    Allerdings ist die Nennung einer falschen Änderungsnorm unschädlich, wenn die Voraussetzungen einer anderen Änderungsnorm vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 24.März 1981 VIII R 85/80, BFHE 134, 1, BStBl II 1981, 778).
  • FG Köln, 17.09.1997 - 1 V 5741/97

    Anspruch auf Kindergeld; Vollziehung eines Verwaltungsakts; Möglichkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    a)Unter einer Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 70 Abs. 2 EStG ist lediglich die Veränderung der persönlichen Lebensumstände und nicht die Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu verstehen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.November 1998 VI 592/96 Ki, EFG 1999, 569 -rechtskräftig-; FG Köln, Beschluss vom 17. September 1997 1V5741/97, EFG 1998, 213 - Beschwerde abgelehnt durch BFH vom 20.Februar 1998 VI B 205/97; so wohl auch Ramisch in Littmann/Bitz/Hellweg, EStG § 70, Rdnr. 17; a. A. Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, EStG § 70, Rdnr. C 8, C 15; Dürr in Frotscher, EStG, § 70, Rdn. 12; differenzierend Berlebach, Steuerlicher Familienlastenausgleich, A I Rdn. 13).
  • FG Düsseldorf, 19.11.1999 - 18 K 8117/98

    Kindergeld; Einkunftsgrenze; rückwirkendes Ereignis; Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dient jedoch nicht der Korrektur von Rechtsanwendungsfehlern (FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1999 18K8117/98 Kg, EFG 2000, 272 m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    Dies bedeutet, dass sich der Sachverhalt, den die Behörde beim Erlass des ursprünglichen Bescheides zugrunde gelegt hat, geändert hat (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBlII 1993, 897, 901; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 175 AO, Rdnr. 48 m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    Zum einen fehlt der Gesetzesänderung die Eigenschaft eines Ereignisses, da sich durch sie nicht der der Kindergeldfestsetzung zugrunde gelegte Sachverhalt geändert hat (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55; Beermann, a.a.O., Rdnr. 49; Tipke/Kruse, AO, 16. Aufl., § 175 Tz. 43, jeweils m.w.N. auch zur a. A.).
  • BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97

    Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    a)Unter einer Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 70 Abs. 2 EStG ist lediglich die Veränderung der persönlichen Lebensumstände und nicht die Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu verstehen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.November 1998 VI 592/96 Ki, EFG 1999, 569 -rechtskräftig-; FG Köln, Beschluss vom 17. September 1997 1V5741/97, EFG 1998, 213 - Beschwerde abgelehnt durch BFH vom 20.Februar 1998 VI B 205/97; so wohl auch Ramisch in Littmann/Bitz/Hellweg, EStG § 70, Rdnr. 17; a. A. Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, EStG § 70, Rdnr. C 8, C 15; Dürr in Frotscher, EStG, § 70, Rdn. 12; differenzierend Berlebach, Steuerlicher Familienlastenausgleich, A I Rdn. 13).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    Zwar ist der Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im öffentlichen Recht grundsätzlich nicht anwendbar (BFH-Beschluss vom 27. April 1998 VII B 296/97, BFHE 185, 364, BStBl II 1998, 499).
  • FG Niedersachsen, 17.11.1998 - VI 592/96

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld; Änderung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
    a)Unter einer Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 70 Abs. 2 EStG ist lediglich die Veränderung der persönlichen Lebensumstände und nicht die Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu verstehen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.November 1998 VI 592/96 Ki, EFG 1999, 569 -rechtskräftig-; FG Köln, Beschluss vom 17. September 1997 1V5741/97, EFG 1998, 213 - Beschwerde abgelehnt durch BFH vom 20.Februar 1998 VI B 205/97; so wohl auch Ramisch in Littmann/Bitz/Hellweg, EStG § 70, Rdnr. 17; a. A. Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, EStG § 70, Rdnr. C 8, C 15; Dürr in Frotscher, EStG, § 70, Rdn. 12; differenzierend Berlebach, Steuerlicher Familienlastenausgleich, A I Rdn. 13).
  • FG Niedersachsen, 19.08.1997 - VII 604/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Bezüge, die zur Bestreitung des

  • FG Niedersachsen, 05.05.1999 - II 651/97

    Rückforderung von Kindergeld; Unmöglichkeit der Rückforderung trotz an sich

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.1998 - 4 K 383/97

    § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (Abgabenordnung) als verfahrensrechtliche Generalnorm

  • FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 4876/99

    Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Rückforderung von unberechtigt ausgezahltem

  • FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96

    Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld; Anrechnung der Einkünfte des

  • FG Brandenburg, 17.11.1999 - 6 K 1286/98

    Familienleistungsausgleich

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 186/97
  • FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 4498/95

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01

    Berufsausbildung - Kindergeld - Gewährung eines Kinderfreibetrages -

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1019 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Niedersachsen, 19.07.2001 - 10 K 435/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Rückforderung von Kindergeld; Pflicht zur

    Soweit einzelne Finanzgerichte hier in Anlehnung an die Frist des § 171 Abs. 8 AO - danach endet die Festsetzungsfrist, wenn die Festsetzung der Steuer nach § 165 AO ausgesetzt oder die Steuer vorläufig festgesetzt ist, nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und die Finanzbehörde hiervon Kenntnis erlangt hat (sog. Ablaufhemmung) - die Bildung eines zu berücksichtigenden Vertrauenstatbestandes bei Weiterzahlung des Kindergeldes über mehr als 1 Jahr für denkbar halten (jeweils in obiter dicta: Urteil des FG Köln vom 31.08.2000 2 K 4876/99, EFG 2000, 1394, zugleich mit Zweifeln, ob die bloße Weiterzahlung überhaupt einen Vertrauenstatbestand schaffen kann; Nds. FG Urteil vom 10.04.2001 6 K 810/98 Ki, zur Veröffentlichung freigegeben, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
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