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   FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10   

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https://dejure.org/2012,39504
FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10 (https://dejure.org/2012,39504)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.10.2012 - 2 K 13307/10 (https://dejure.org/2012,39504)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 2 K 13307/10 (https://dejure.org/2012,39504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuschätzung: Steuerpflichtiger, der vorrangig Bargeschäfte tätigt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung: Steuerpflichtiger, der vorrangig Bargeschäfte tätigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückschluss auf steuerpflichtige Umsätze eines Reifenhändlers aus Fahrzeugangeboten in Online-Portalen

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 109/70

    Ordnungsgemäße Buchführung - Kontokorrent-Sachkonto - Unbarer Geschäftsverkehr -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Vielmehr kommt es auf das sachliche Gewicht der Mängel und die Frage an, ob die materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung durch die formellen Mängel wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. August 1975, VIII R 109/70, BStBl. II 1976, 210).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Diese Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist eine geeignete Methode, um die sachliche Richtigkeit einer formell ordnungsgemäßen Buchführung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, 28. Mai 1986 I R 265/83, BStBl. II 1986, 732 und vom 28. Januar 2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912ff. m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich sind, muss er den Unterdeckungsbetrag (Ausgabenüberhang) aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416 und v.g. BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 und 28. Januar 2009 m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Insoweit liegt unstreitig keine für die Beteiligten möglicherweise bindende tatsächliche Verständigung, noch dazu nicht für die nunmehrigen Streitjahre, vor, die der Betriebsprüfer auch nicht wirksam hätte treffen können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl. II 1991, 45; Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl., Rz. 32 zu § 162 AO).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Diese Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist eine geeignete Methode, um die sachliche Richtigkeit einer formell ordnungsgemäßen Buchführung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, 28. Mai 1986 I R 265/83, BStBl. II 1986, 732 und vom 28. Januar 2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912ff. m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Bloße Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Buchführung reichen daher nicht aus (BFH-Urteil vom 9. August 1991, III R 129/85, BStBl. II 1992, 55).
  • BFH, 24.11.1993 - X R 12/89

    Gewinnermittlung aus dem Betrieb einer Schankwirtschaft - Ermittlung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Dies ist unter anderem dann möglich, wenn die Behörde durch eine solche Kalkulation belegen kann, dass keine Beträge für auch nur eine bescheidene Lebensführung verbleiben (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 12/89, BFH/NV 1994, 766).
  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Die objektive Beweislast für die hierfür maßgeblichen steuererhöhenden Tatsachen trägt das Finanzamt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1997, VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 51 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 1 K 39/96

    Zulässigkeit und Richtigkeit der Schätzung von Umsätzen und Gewinnen aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    Es dürfte vielmehr erforderlich sein, die Höhe der einzelnen Gewinne und der gespielten Einsätze zu bezeichnen (vgl. Urteile der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 1985 6 K 163/83, zit. nach juris und Baden-Württemberg vom 17. März 1998 1 K 39/96, EFG 1998, 919) oder sogar, ordnungsgemäße und nachprüfbare Aufzeichnungen über die einzelnen Spielgewinne vorzulegen (vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24. August 1998, 9 K 142/95, zit. n. juris).
  • BFH, 03.08.1966 - IV R 75/66
    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10
    So hat es der Bundesfinanzhof im Urteil vom 3. August 1966 (BStBl. III 1966, 650) noch nicht einmal, wovon hier lange nicht die Rede sein kann, genügen lassen, dass eine Zeugin entsprechende Erträge bestätigt hat und Aufzeichnungen über den Spielverlauf vorgelegt wurden.
  • BFH, 28.01.2009 - X R 20/05

    Ungeklärte Geldmittel bei Ehegatten in der Betriebsprüfung - betriebliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.1985 - 6 K 163/83
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