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   FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96   

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https://dejure.org/1998,14413
FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96 (https://dejure.org/1998,14413)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.03.1998 - II 459/96 (https://dejure.org/1998,14413)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. März 1998 - II 459/96 (https://dejure.org/1998,14413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG; § 12 EStG; § 33b Abs. 6 EStG ; § 33 EStG ; § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG ; Art. 3 GG; § 33c EStG ; Art. 6 GG; Art. 12 GG
    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im Steuerrecht; Abzugsfähigkeit von Rundfunkgebühren und Fernsehgebühren bei doppelter Haushaltsführung; Beruflich veranlagte Kontoführungsgebühren als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im Steuerrecht; Abzugsfähigkeit von Rundfunkgebühren und Fernsehgebühren bei doppelter Haushaltsführung; Beruflich veranlagte Kontoführungsgebühren als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 2092
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Es ist nicht zu untersuchen, ob er die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat, insbesondere nicht willkürlich verfahren ist (Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 29.11.1989 I BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, BStBl II 1990, 479, 481; BFH-Urteil vom 17.05.1995 X R 129/92, BFHE 177, 487, BStBl II 1996, 183, Ziff. 2.b der Gründe).

    Zwar sind am Maßstab des Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz auch solche Vorschriften zu prüfen, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Berufsfreiheit mittelbar zu beeinträchtigen (Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 29.11.1989 I BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, BStBl II 1990, 479).

  • BFH, 12.12.1990 - I R 43/89

    Zum Verbot der Körperschaftsteueranrechnung für gemeinnützige Stiftungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Gegen das auf Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgende Gebot, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln, wird verstoßen, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie - bezogen auf die Art des jeweiligen Regelungsgegenstandes - die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte (z.B. Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 9. November 1988 I BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, 121, BStBl II 1989, 938; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1990 I R 43/89, BFHE 163, 162, BStBl II 1991, 427).
  • BFH, 09.11.1982 - VIII R 198/81

    Aufwendungen berufstätiger Eheleute für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen Voraussetzung für die Berufsausbildung eines Elternteils sind (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1982 VIII R 198/81, BFHE 137/304, BStBl. II 1983, 297).
  • BFH, 15.05.1997 - III R 4/96

    Der Ausbildungsfreibetrag für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind war

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Diese unabweisbaren Sonderbelastungen sind bereits durch den Kinderlastenausgleich (Kinderfreibeträge, Kindergeld) abgegolten (BFH-Urteil vom 15.05.1997 III R 4/96, BFHE 183, 165, BStBl II 1997, 720, 722).
  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Zwar sind Werbungskosten auch beruflich veranlagte Kontoführungsgebühren (BFH-Urteil vom 09.05.1984 VI R 63/80 (BStBl II 1984, 560)) und ist der beruflich veranlaßte Gebührenanteil eines Girokontos angemessen zu schätzen.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Dies setzt aber voraus, daß sie in einem engen Zusammenhang zur Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 11.10.1977 I BvR 343/73, 83/74, 183/75, 428/75, BVerfGE 47, 1 ff., BStBl II 1978, 174, 179).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Außerdem darf der Gesetzgeber sich im Rahmen seiner weiten Beurteilungs- und Gestaltungsfreiheit - wie stets bei der Ordnung von Massenerscheinungen - bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 31.05.1988 I BvR 520/83, BVerfGE 78, 214; Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 23.01.1990 I BvL 4/87 u.a., BVerfGE 81, 228, BStBl II 1990, 483).
  • BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Nach alledem ist die Nichtabziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei beiderseits berufstätigen Ehegatten nicht verfassungswidrig (vgl. im einzelnen mit demselben Ergebnis auch BFH-Urteil vom 05.12.1997 VI R 94/96, Dt. Steuerrecht 1998, 375).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Wegen dieser besonderen Ausgangssituation hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil des I. Senats vom 03.11.1982 I BvR 620/78, 1335/78, 1004/79, 363/80, (BVerfGE 61, 319, 348 ff., BStBl II 1982, 717, 727 ff.) die Besteuerung Alleinerziehender mit Kindern, denen wegen Erwerbstätigkeit Betreuungsaufwand entsteht, für verfassungswidrig gehalten und dem Gesetzgeber aufgegeben, diese Verfassungswidrigkeit zu beseitigen.
  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
    Die Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten beiderseits berufstätiger Ehegatten verstößt auch nicht gegen das aus Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz abzuleitende Gebot, unvermeidbare Unterhaltsleistungen, vor allem für Kinder, steuerfrei zu belassen (Bundesverfassungsgericht - Beschluß vom 26.01.1994 I BvL 12/86, BVerfGE 89, 346, BStBl II 1994, 307).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BFH, 17.05.1995 - X R 129/92

    Kleine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 4 EStG) nicht für eine vor dem 1. 1.

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BFH, 03.12.2008 - X R 26/08

    Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte - Ergänzungsschulen und

    In der Versagung des Abzugs der Schulgeldzahlungen an einen ausländischen, jedoch der Europäischen Union angehörigen staatlichen Anbieter von Schulleistungen liegt keine Diskriminierung i.S. des Art. 12 EGV, weil auch Schulgeldzahlungen an eine deutsche staatliche Schule --ohne Verstoß gegen die Verfassung-- nicht abgezogen werden können (vgl. dazu Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. März 1998 II 459/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1316; Stöcker in Bordewin/Brandt, § 10 EStG Rz 779).
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