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   FG Niedersachsen, 11.05.2006 - 14 K 431/04   

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https://dejure.org/2006,14648
FG Niedersachsen, 11.05.2006 - 14 K 431/04 (https://dejure.org/2006,14648)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2006 - 14 K 431/04 (https://dejure.org/2006,14648)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 14 K 431/04 (https://dejure.org/2006,14648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigenheimzulage: Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Verlustzuweisungen der Genossenschaft zu Lasten des Geschäftsguthabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 EigZulG; § 17 S. 3 EigZulG; § 7 Nr. 1 GenG; § 19 Abs. 1 S. 3 GenG; § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG
    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung einer Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Begriff der "geleisteten Einlage" im Sinne des § 17 S. 3 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG); Umfang des Geschäftsguthabens einer Genossenschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17 Satz 3
    Eigenheimzulage; Fördergrundbetrag; Verlustzuweisung; Genossenschaftsanteile - Verlustzuweisung der Genossenschaft zu Lasten des Geschäftsguthabens mindert Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustzuweisung der Genossenschaft zu Lasten des Geschäftsguthabens mindert Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04

    Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2006 - 14 K 431/04
    Der Begriff der geleisteten Einlage in § 17 Satz 3 EigZulG knüpft an § 7 Nr. 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) an (BFH-Urteil vom 29. November 2005, IX R 68/04, juris) und nimmt somit Bezug auf den Stand des Geschäftsguthabens des Genossen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres des Förderzeitraums (Hildesheim, Eigenheimzulage, 1. Auflage 2000, Rz. 374).

    Das Genossenschaftsgesetz unterscheidet also zwischen der Geschäftseinlage (abstrakter/konstitutiver Geschäftsanteil) und dem Betrag, mit dem der Genosse tatsächlich wertmäßig an der Genossenschaft beteiligt ist (BFH-Urteil vom 29. November 2005, IX R 68/04, juris; Beuthien, GenG, 14. Auflage 2004, § 7 Rz. 1 ff.).

    Zur Bemessungsgrundlage i.S.d. § 17 Satz 3 EigZulG gehören demnach zunächst sämtliche Geldeinzahlungen des Genossen auf seinen Geschäftsanteil (BFH-Urteil vom 29. November 2005, IX R 68/04, juris), so dass sich die Bemessungsgrundlage im Laufe des Förderzeitraumes sukzessiv erhöht, wenn der Genosse, wie im Streitfall, seine Einlageverpflichtung ratenweise erfüllt.

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