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   FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09   

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https://dejure.org/2011,25776
FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09 (https://dejure.org/2011,25776)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2011 - 4 K 13/09 (https://dejure.org/2011,25776)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 4 K 13/09 (https://dejure.org/2011,25776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes?

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG; § 55 Abs. 1 EStG
    Keine Buchwertabspaltung nach Erteilung einer Abbaugenehmigung für das Kiesvorkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes; Zuordnung des Kiesvorkommens zum gewillkürten Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes; Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 2135
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Die Finanzverwaltung vertrete im Gegenteil unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 21. Januar 1999 IV R 27/97 (BStBl. II 1999, 638) die Ansicht, dass in diesen Fällen keine Buchwertabspaltung vorzunehmen sei (Hinweis auf die Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 28. Februar 2007 - Blatt 24 der Gerichtsakte -).

    Ergänzend führt er aus: Dass einem Bodenschatz, wenn er entdeckt werde, keine Anschaffungskosten zugeordnet werden könnten, werde in dem BFH-Urteil in BStBl. II 1999, 638 damit begründet, dass die beim Erwerb des Grundstücks aufgewendeten Anschaffungskosten nach der Vorstellung des Erwerbers ausschließlich für den Grund und Boden als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut angefallen seien.

    Dies ist z.B. der Fall, wenn das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile zu einem unter dem (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile liegenden Bezugspreis erhöht wird und sich der (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile dadurch verringert (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, m.w.N.) oder wenn die Befugnis zur Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung von Produktionsquoten vom Grund und Boden abgetrennt wird und sich zu einem eigenen immateriellen Wirtschaftsgut verselbständigt (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64, m.w.N. betreffend die Zuweisung der Milchreferenzmenge; BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 2/10, BFHE 230, 454, BStBl. II 2011, 171, m.w.N. betreffend nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte).

    24 Von diesen Fällen unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, dass ein unter landwirtschaftlichem Grund und Boden entdeckter Bodenschatz durch Erteilung einer Abbaugenehmigung als selbständiges Wirtschaftsgut greifbar wird, aber dadurch, dass das Wirtschaftsgut Grund und Boden durch diesen Vorgang nicht in seiner Substanz berührt wird (BFH-Urteil in BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, unter II. 3. e).

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Die Zuordnung eines Bodenschatzes zum notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen kommt nur in dem - hier nicht vorliegenden - Fall in Betracht, dass dieser für betriebliche Zwecke (z.B. für den Bau oder die Befestigung von Forst- und Wirtschaftswegen) verwertet werden soll (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl. II 1983, 106).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 176/73

    Absetzung - Substanzverringerung - Anschaffungskosten - Wirtschaftsgut -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Die Tatsache, dass bei der Bemessung des Kaufpreises für ein Grundstück das Vorhandensein eines Bodenschatzes berücksichtigt wurde, der sich noch nicht zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert hatte, rechtfertigt es hingegen nicht, diesem später einen entsprechenden Teil der Anschaffungskosten des Grundstücks zuzurechnen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 176/73, BFHE 124, 450, BStBl. II 1978, 343).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00

    Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Dies ist z.B. der Fall, wenn das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile zu einem unter dem (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile liegenden Bezugspreis erhöht wird und sich der (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile dadurch verringert (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, m.w.N.) oder wenn die Befugnis zur Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung von Produktionsquoten vom Grund und Boden abgetrennt wird und sich zu einem eigenen immateriellen Wirtschaftsgut verselbständigt (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64, m.w.N. betreffend die Zuweisung der Milchreferenzmenge; BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 2/10, BFHE 230, 454, BStBl. II 2011, 171, m.w.N. betreffend nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Eine Zuordnung des Kiesvorkommens zum gewillkürten Betriebsvermögen ist nicht erfolgt und wäre wegen des Fehlens einer inneren Verknüpfung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb auch gar nicht möglich gewesen (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl. II 2009, 449).
  • BFH, 21.07.2009 - X R 10/07

    Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört der Grund und Boden nur bis zu der Tiefe, zu der die Bodenbearbeitung und die Wurzelverflechtungen reichen; tiefere Schichten einschließlich der Bodenschätze gehören zum Privatvermögen (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, HFR 2010, 21, BFH/NV 2010, 184).
  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 236/81

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Dies wird damit begründet, dass die AfS nicht den bei dem Abbau des Bodenschatzes entstehenden Wertverzehr ausgleichen, sondern den Aufwand für die Anschaffung des Wirtschaftsguts auf den Zeitraum seiner Nutzung verteilen sollen (vgl. BFH- Urteil vom 13. September 1988 VIII R 236/81, BFHE 154, 359, BStBl. II 1989, 37, m.w.N).
  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Durch die dem Abbauunternehmen im Dezember 1981 erteilte Abbaugenehmigung ist das Kiesvorkommen, das bis dahin auch steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit bildete, zu einem selbständigen materiellen Wirtschaftsgut geworden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168; BStBl. II 2007, 508).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Dies ist z.B. der Fall, wenn das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile zu einem unter dem (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile liegenden Bezugspreis erhöht wird und sich der (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile dadurch verringert (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, m.w.N.) oder wenn die Befugnis zur Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung von Produktionsquoten vom Grund und Boden abgetrennt wird und sich zu einem eigenen immateriellen Wirtschaftsgut verselbständigt (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64, m.w.N. betreffend die Zuweisung der Milchreferenzmenge; BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 2/10, BFHE 230, 454, BStBl. II 2011, 171, m.w.N. betreffend nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte).
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