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   FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17   

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FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17 (https://dejure.org/2019,29500)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2019 - 11 K 12119/17 (https://dejure.org/2019,29500)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 11 K 12119/17 (https://dejure.org/2019,29500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 Abs 1 InsO; § 144 Abs 1 InsO; § 218 Abs 2 AO; § 230 AO; § 240 AO
    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung - Hemmung der Zahlungsverjährung nach § 230 AO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kompetenz des FA zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlass eines Abrechnungsbescheids durch das Finanzamt bei einer Insolvenzanfechtung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung - Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung - Hemmung der Zahlungsverjährung nach § 230 AO

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2315
  • NZI 2020, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 17.03.2009 - 5 U 4355/08

    Verjährung des Bürgschaftsanspruchs: Verjährungsbeginn bei Wiederaufleben des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Grund hierfür ist, dass in der Zeit zwischen Leistungsempfang und Rückgewähr i. S. d. § 144 Abs. 1 InsO laufende oder abgelaufene Verjährungsfristen unberücksichtigt bleiben sollen, der fragliche Zeitraum dürfe in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet werden (vgl. m. w. N. Kirchhof in Münchner Kommentar, InsO, § 144 Rz. 8; Mohr, in Kölner Kommentar zur InsO, Band 3 2017, § 144 InsO Rdnr. 15 bis 17. Dagegen nimmt OLG München, Urteil vom 17.3.2009 5 U 4355/08, ZIP 2009, 1310, 1311 = Juris Rdnr. 31 f. an, dass die Forderung erst mit ihrem Wiederaufleben i.S.v. § 199 Abs. 1 Satz Nr. 1 BGB neu entsteht).

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners wird für den Leistungsempfänger als ein i.S.v. § 206 BGB nicht zu verhütendes Ereignis angesehen (vgl. Kremer, Anmerkung zu dem Urteil des OLG München vom 17. März 2009 5 U 4355/08, EWiR 2009, 561).

  • BFH, 22.11.2017 - XI R 14/16

    Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Das FA habe allerdings nicht beachtet, dass nach dem Urteil des BFH vom 22. November 2017 XI R 14/16, BStBl II 2018, 455 keine Säumniszuschläge entstehen, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlten wurden, zurückgewährt werden.

    49 3. Nach dem Urteil des BFH vom 22.11.2017 XI R 14/16, BStBl II 2018, 455 entstehen keine Säumniszuschläge, wenn wie im vorliegenden Fall aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 9 K 9117/16

    Abrechnungsbescheid vom 29. Oktober 2013 betr. Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Der erkennende Senat folgt somit der vom Sächsischen FG in seinem Urteil vom 10. September 2015 2 K 195/15, EFG 2016, 175 ff. vertretenen Ansicht und nicht der des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 9 K 9117/16, EFG 2019, 674 ff., wonach es dem FA in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis nicht anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus dem Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) im Umfang der insolvenzrechtlichen Anfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids fehlt.

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO insbesondere wegen des beim BFH anhängigen Revisionsverfahren VII R 15/19 zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2018 9 K 9117/16 zugelassen.

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 22/12

    Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann nämlich auch die Tilgung einer fremden Schuld dem Gläubiger gegenüber nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein (vgl. BGH-Urteil vom 22. November 2012 IX ZR 22/12, NJW-RR 2013, 163 m.w.N.).

    cc) Nach zutreffender Rechtsprechung des BGH findet § 144 Abs. 1 InsO auch bei Erfüllungen im Dreiecksverhältnis Anwendung (vgl. BGH-Urteil vom 22. November 2012 IX ZR 22/12, a.a.O).

  • BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Hinzu kommt, dass sich die Parteien des Anfechtungsverhältnisses (Sachwalter und Beklagter) von denen des ursprünglichen Steuerverhältnisses (Kläger und Beklagter) unterscheiden (BFH-Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, BFH/NV 2015, 8, worin der Bundesfinanzhof eine Entscheidung hierzu aber offen lässt).

    aa) Soweit der BFH die Frage aufwirft, ob in einem Rechtsstreit über eine (vermeintlich) nach § 144 Abs. 1 InsO wieder aufgelebte Steuerforderung das Vorliegen der in Betracht kommenden Anfechtungsvorschriften der InsO überhaupt geprüft werden dürfe oder ob es für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 144 Abs. 1 InsO nicht ausreiche, dass das Finanzamt den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters anerkannt und den streitigen Betrag an die Insolvenzmasse ausgekehrt habe (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, a.a.O.), muss es nach Auffassung des erkennenden Senats jedenfalls in der hier einschlägigen Drei-Personen-Konstellation bei einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit der Anfechtbarkeit bleiben.

  • FG Sachsen, 10.09.2015 - 2 K 195/15

    Bei umsatzsteuerlicher Organschaft, Umsatzsteuerzahlungen durch die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus den Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) besteht für die Finanzbehörde in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids (Anschluss an Sächsisches FG-Urteil vom 10 September 2015 2 K 195/15).

    Der erkennende Senat folgt somit der vom Sächsischen FG in seinem Urteil vom 10. September 2015 2 K 195/15, EFG 2016, 175 ff. vertretenen Ansicht und nicht der des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 9 K 9117/16, EFG 2019, 674 ff., wonach es dem FA in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis nicht anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus dem Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) im Umfang der insolvenzrechtlichen Anfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids fehlt.

  • BFH, 22.05.1974 - I R 259/72

    Körperschaftsteuerbescheid - GmbH - Anfechtung - Rechtsnachfolgerin - Hemmung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Unterbrechungshandlungen wirken im Übrigen nur gegen diejenige Person, die von der Maßnahme betroffen ist, also deren Adressaten (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 259/72, BStBl. II 1974, 722).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 15/19

    Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO insbesondere wegen des beim BFH anhängigen Revisionsverfahren VII R 15/19 zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2018 9 K 9117/16 zugelassen.
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Eine wirksame Unterbrechung der Verjährung ist in diesen Fällen nicht davon abhängig, dass der Steuerschuldner von der Maßnahme gegenüber dem Dritten erfährt (BFH-Urteil vom 28.November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4).
  • BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94

    Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17
    Für die Frage, ob der Leistenden für eigene oder fremde Rechnung gezahlt hat, ist nicht entscheidend, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt wurde, sondern wessen Schuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Zahlungsempfänger gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92).
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt -

  • BFH, 23.09.2009 - VII R 43/08

    Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des

  • BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12

    Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 27/05

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: steuerunschädliche Besicherung

  • BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung

  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung

    Das Sächsische (Urteil vom 10.09.2015 2 K 195/15, EFG 2016, 175) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 11.07.2019 11 K 12119/17, EFG 2019, 1742) sind dagegen der Auffassung, der Streit betreffe den ursprünglichen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, so dass über sein Bestehen per Abrechnungsbescheid zu entscheiden sei.

    Die Finanzgerichte bejahen die Notwendigkeit einer inzidenten Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen demgegenüber schon im Hinblick auf den Wortlaut des § 144 Abs. 1 InsO (Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 10.09.2015 2 K 195/15 a.a.O.; Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.12.2018 9 K 9117/16 a.a.O.; Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 11.07.2019 11 K 12119/17 a.a.O.).

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