Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Hinzurechnung von Glücksspielabgaben nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 GewStG; § 7 S. 1 GewStG; § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG; § 3 Abs. 1 NGlüSpG; § 4 NGlüSpG; § 13 Abs. 3 S. 2 NGlüSpG; § 4 GlüStV
Glücksspielabgaben als zu den unter die Anwendung des § 8 Nr. 1f S. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) fallenden Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten; Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Überlassung des Rechts auf Veranstaltung oder Durchführung ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 8 Nr. 1f Satz 1; NGlüSpG § 13
Hinzurechnung von Glücksspielabgaben nach § 8 Nr. 1 f GewStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinzurechnung von Glücksspielabgaben nach § 8 Nr. 1 f GewStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09
- BFH, 31.01.2012 - I R 105/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 655
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 08.03.1995 - II R 10/93
Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09
Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. März 1995 (II R 10/93, BStBl II 1995, 432) für die Spielbankabgabe nach dem Niedersächsischen Spielbankgesetz vom 25. Juli 1973 (NdsGVBl 1973, 253 - NSpG -) entschieden, dass es sich bei der Spielbankabgabe um eine Steuer im Sinne des § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) handele; die Spielbankabgabe stelle keine Gegenleistung für eine besondere Leistung der öffentlichen Hand dar und sei auch nicht als Genehmigung (Konzession) zum Betrieb der Spielbank anzusehen.Aus diesem Grund führt auch die Berücksichtigung des von der Klägerin angeführten Urteils des BFH vom 8. März 1995 (II R 10/93, a.a.O.), in dem der BFH entschieden hat, dass es sich bei der Spielbankabgabe nach dem NSpG um eine Steuer und nicht um eine Gegenleistung für eine besondere Leistung der öffentlichen Hand handele, nicht zu einem anderen Ergebnis.
- BFH, 09.09.1986 - VIII R 198/84
1. Zur Frage der tatsächlichen Beherrschung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09
Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn an die Stelle eines Gewerbesteuermessbescheides für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) ein Gewerbesteuermessbescheid (§ 14 GewStG) tritt; denn dieser Bescheid ersetzt jenen (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 198/84, BStBl II 1987, 28; zur Einkommensteuer: BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 147/04, juris, m.w.N. zur Rechtsprechung). - BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen: Vorlage an den Europäischen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09
Denn unter Berücksichtigung des Zwecks der Hinzurechnungen, den objektivierten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer (vgl. den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum UntStRefG 2008, BT-Drucks. 16/4841, 78; BFH-Vorlage vom 27. Mai 2009 I R 30/08, BFH/NV 2009, 2059) zugrunde zu legen, ist unerheblich, ob die Aufwendungen zielgerichtet im Hinblick auf die Nutzung des Rechts ("Zahlung, um zu nutzen") oder ursächlich aufgrund der Nutzung des Rechts ("Zahlung, weil genutzt wird") entstehen. - BFH, 26.05.2006 - IV B 147/04
Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid; keine Abweisung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09
Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn an die Stelle eines Gewerbesteuermessbescheides für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) ein Gewerbesteuermessbescheid (§ 14 GewStG) tritt; denn dieser Bescheid ersetzt jenen (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 198/84, BStBl II 1987, 28; zur Einkommensteuer: BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 147/04, juris, m.w.N. zur Rechtsprechung). - EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09
Dementsprechend spricht auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit der Erlaubnis öffentlichen Glücksspiels nach § 4 GlüStV von einer Konzession (EuGH-Urteil vom 8. September 2010 C-316/07 u.a., juris).
- BFH, 31.01.2012 - I R 105/10
Hinzurechnung von Glücksspielabgaben zur Ermittlung des Gewerbeertrags
Die Klage gegen den hiernach festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag blieb erfolglos (Niedersächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 11. November 2010, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 655).