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   FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06   

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https://dejure.org/2008,39356
FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06 (https://dejure.org/2008,39356)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2008 - 1 K 27/06 (https://dejure.org/2008,39356)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 1 K 27/06 (https://dejure.org/2008,39356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 27 Abs. 3
    Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen; Garantiedividende; Bindungswirkung; Steuerbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07

    Keine Tarifbegünstigung bei Auszahlung einer Entschädigung in zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung entsprechend (Ausgleich von Progressionsnachteilen) außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG grundsätzlich nur dann gegeben, wenn sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (hierzu insbesondere BFH, Beschluss vom 28.01.2008 - IX B 243/07 - BFH/NV 2008, 942 ; Beschluss vom 17.07.2008 - IV B 26/08 - BFH/NV 2008, 2003 ).
  • FG Köln, 16.04.2008 - 13 K 3868/06

    Ausschluss der verrechenbaren Verluste aus der Gewinnermittlung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
    Ein Feststellungsbescheid entfaltet Bindungswirkung gegenüber demjenigen Steuerpflichtigen, den der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist (§ 179 Abs. 2 AO ; BFH-Urteil vom 06.03.2008 - IV R 74/05 - BStBl II 2008, 663 ; FG Köln, Urteil vom 16.04.2008 - 13 K 3868/06 - EFG 2008, 1230 ).
  • BFH, 17.07.2008 - IV B 26/08

    Grundsätzliche Bedeutung auslaufenden Rechts - Tarifbegünstigung der Veräußerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung entsprechend (Ausgleich von Progressionsnachteilen) außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG grundsätzlich nur dann gegeben, wenn sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (hierzu insbesondere BFH, Beschluss vom 28.01.2008 - IX B 243/07 - BFH/NV 2008, 942 ; Beschluss vom 17.07.2008 - IV B 26/08 - BFH/NV 2008, 2003 ).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
    Zu der vergleichbaren, alten Vorschrift des § 47 KStG hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.07.1994 ( VIII R 58/92, BStBl II 1995, 362 ) entschieden, dass diese Feststellungsbescheide materiell-rechtliche Bindungswirkung hinsichtlich der festgestellten Eigenkapitalanteile der Gesellschafter haben.
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 58/05

    Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
    § 21 UmwStG konstituiert dabei keinen Veräußerungsgewinn, sondern stellt diesen Betrag lediglich im Sinne einer Fiktion (gilt der Betrag, ... als Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG ) einem Veräußerungsgewinn gleich (BFH, Urteil vom 24.06.2008 - IX R 58/05 - BStBl II 2008, 872 ).
  • BFH, 06.03.2008 - IV R 74/05

    Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 27/06
    Ein Feststellungsbescheid entfaltet Bindungswirkung gegenüber demjenigen Steuerpflichtigen, den der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist (§ 179 Abs. 2 AO ; BFH-Urteil vom 06.03.2008 - IV R 74/05 - BStBl II 2008, 663 ; FG Köln, Urteil vom 16.04.2008 - 13 K 3868/06 - EFG 2008, 1230 ).
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