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   FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00   

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https://dejure.org/2003,9871
FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00 (https://dejure.org/2003,9871)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2003 - 2 K 667/00 (https://dejure.org/2003,9871)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 K 667/00 (https://dejure.org/2003,9871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werbungskostenabzug von Ablösezahlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen zur Ablöse für ein Erbbaurecht als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskosten; Ablösezahlung; Erbbaurecht Werbungskostenabzug von Ablösezahlungen für Erbbaurecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug von Ablösezahlungen für Erbbaurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen zur Ablöse für ein Erbbaurecht als Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 842
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Die Aufwendungen müssen mit den Einnahmen der Einkunftsart zusammenhängen; sie dürfen keine Anschaffungskosten (oder Herstellungskosten) eines Vermögensgegenstands sein, mit dessen Hilfe erst der Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklicht wird, es sei denn, dass nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Absetzungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982, VIII R 215/78, BStBl. II 1983, 410).

    Entsprechendes gilt für die Bestellung und Löschung eines Erbbaurechts (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982, VIII R 215/78, a.a.O.).

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Erwerben bedeutet nach der Rechtsprechung des BFH das Überführen eines Gegenstands von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997, IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772 m.w.N.).
  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Steht einem Dritten an einem Grundstück ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wozu u.a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstands zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich damit die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992, IX R 14/89, BStBl. II 1993, 484; vom 15. Dezember 1992, IX R 323/87, BStBl. II 1993, 488 und vom 6. Juli 1993, IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Steht einem Dritten an einem Grundstück ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wozu u.a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstands zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich damit die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992, IX R 14/89, BStBl. II 1993, 484; vom 15. Dezember 1992, IX R 323/87, BStBl. II 1993, 488 und vom 6. Juli 1993, IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Steht einem Dritten an einem Grundstück ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wozu u.a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstands zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich damit die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992, IX R 14/89, BStBl. II 1993, 484; vom 15. Dezember 1992, IX R 323/87, BStBl. II 1993, 488 und vom 6. Juli 1993, IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429).
  • BFH, 06.12.1995 - X R 116/91

    Restwert eines alten Gebäudes und Abbruchkosten als Vorkosten nach § 10e Abs. 6

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH gehört der Restwert eines Gebäudes, das bei Abriss weder technisch noch wirtschaftlich verbraucht war, zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines nach dem Abriss errichteten Neubaus, wenn das Gebäude in Abrissabsicht erworben wurde (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995, X R 116/91, BStBl. II 1996, 358 m.w.N.).
  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Das Nutzungsrecht des Erbbauberechtigten wird in vielfacher Hinsicht wie ein Grundstück behandelt, so dass der Erwerb des Erbbaurechts für den Berechtigten ein Anschaffungsgeschäft ist (BFH-Urteil vom 20. November 1980, IV R 126/78, BStBl. II 1981, 398).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78

    Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2003 - 2 K 667/00
    Im Rahmen des für die Dauer des Erbbaurechts bestehenden Leistungsaustauschs besteht die Leistung des Grundstückseigentümers nur in der Duldung der Nutzung des Grundstücks, hierfür erhält er den Erbbauzins (BFH-Urteil vom 19. Januar 1982, VIII R 102/78, BStBl. 1982, 533).
  • FG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 K 3820/09

    Zahlungen zur Ablösung eines Erbbaurechts; Berücksichtigung als sofort

    Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 12. Februar 2003 (2 K 667/00, EFG 2003, 842) stehe dem nicht entgegen.

    Im Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 12. Februar 2003 (2 K 667/00, EFG 2003, 82) zugrunde liege, sei die Abfindung im Streitfall nicht gezahlt worden, um eine Aufhebung der Beschränkung der Eigentümerbefugnisse zu erreichen und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück wiederzubeschaffen.

    Dementsprechend sind nach dem BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 (IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772) an einen Dritten geleistete Zahlungen des Eigentümers zur Ablösung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück Anschaffungskosten, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers im Sinne von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (vgl. zu Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Februar 2003 2 K 667/00, EFG 2003, 842; nachfolgend BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 IX R 24/03, BStBl II 2006, 461).

  • FG Niedersachsen, 03.12.2009 - 10 K 69/08

    Berücksichtigung von Verzugszinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Zwar führt die Ausgleichszahlung der Klägerin an die D. für das Erlöschen des Erbbaurechts für sich genommen zu Anschaffungskosten für den Erwerb der vollständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem Grundstück (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht-Urteil vom 12. Februar 2003 2 K 667/00, EFG 2003, 842 und nachfolgend BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 IX R 24/03, BStBl II 2006, 461).
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