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   FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 1/08   

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https://dejure.org/2009,20920
FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 1/08 (https://dejure.org/2009,20920)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 16 K 1/08 (https://dejure.org/2009,20920)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 16 K 1/08 (https://dejure.org/2009,20920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unternehmereigenschaft und Zurechnung von Umsätzen aus Leistungen der Prostitution - Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 UStG; § 162 Abs. 1 AO; Umsatzsteuer 2000 - 2003
    Erbringung von Umsätzen hinsichtlich der Ausübung der Prostitution als sonstige Leistungen; Zulässigkeit tatsächlicher Verständigungen über den Besteuerungssachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2
    Unternehmereigenschaft und Zurechnung von Umätzen aus Leistungen der Prostitution - Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft und Zurechnung von Umätzen aus Leistungen der Prostitution - Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 1/08
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt (BFH-Urteil vom 4. November 1975 VII R 28/72, BFHE 117, 317, 321), auf das der andere Teil vertraut und im Hinblick darauf bestimmte Dispositionen getroffen hat (BFH-Urteile in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673; vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37, 39).

    Eine abschließende und damit beide Beteiligte bindende Verständigung muss daher unter der Voraussetzung der Beteiligung eines zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers auch im Rahmen einer Außenprüfung "von vornherein" (BFH-Urteile in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, m.w.N.; in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45; in BFH/NV 1994, 290) erzielbar sein.

  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 1/08
    Zudem ist erforderlich, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt ist, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt ist (BFH-Urteile in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45; in BFH/NV 1994, 290).

    Eine abschließende und damit beide Beteiligte bindende Verständigung muss daher unter der Voraussetzung der Beteiligung eines zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers auch im Rahmen einer Außenprüfung "von vornherein" (BFH-Urteile in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, m.w.N.; in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45; in BFH/NV 1994, 290) erzielbar sein.

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 16 K 1/08
    Zudem ist erforderlich, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt ist, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt ist (BFH-Urteile in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45; in BFH/NV 1994, 290).

    Eine abschließende und damit beide Beteiligte bindende Verständigung muss daher unter der Voraussetzung der Beteiligung eines zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers auch im Rahmen einer Außenprüfung "von vornherein" (BFH-Urteile in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, m.w.N.; in BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45; in BFH/NV 1994, 290) erzielbar sein.

  • FG München, 11.05.2016 - 3 K 3267/13

    Zurechnung von Prostitutionsumsätzen zum Betreiber eines sog. FKK-Clubs

    Daran ändert nichts, dass die Ausführung der eigentlichen sexuellen Handlungen keinen näheren organisatorischen Eingriffen, Kontrollen und Vorgaben durch die GmbH unterlag (vgl. Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 12. Februar 2009 16 K 1/08, juris Rn. 11-13).

    aaa) Die Freier konnten hieraus in Anbetracht der oben geschilderten Gesamtumstände nicht den Schluss ziehen, dass eine Leistungsbeziehung zu den einzelnen Prostituierten und nicht zur GmbH bestand (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008, V B 201/06, BFH/NV 2008, 827; Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 12. Februar 2009 16 K 1/08, juris, Rn. 11).

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