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   FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07   

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FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07 (https://dejure.org/2009,20932)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2009 - 16 K 450/07 (https://dejure.org/2009,20932)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2009 - 16 K 450/07 (https://dejure.org/2009,20932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 UStG; Abschnitt 264 Abs. 1 S. 2 UStR 2005; Art. 25 der 6. EG-Richtlinie
    Maschinenleistungen für andere Landwirte und Forstwirte als landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S.d. Anhangs B der 6. EG-Richtlinie unabhängig von einer ertragsteuerlichen Qualifizierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 24; RL 77/388/EWG Art. 25
    Maschinenleistungen für andere Land- und Forstwirte als landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des § 24 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maschinenleistungen für andere Land- und Forstwirte als landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des § 24 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landwirtschaftliche Lohnunternehmen in der Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maschinenleistungen für andere Landwirte und Forstwirte als landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S.d. Anhangs B der 6. EG-Richtlinie unabhängig von einer ertragsteuerlichen Qualifizierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1071
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07
    Insofern seien die Grundsätze der BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 (V R 56/059) und 31. Mai 2007 (V R 5/05) auch auf den vorliegenden Fall anwendbar, wonach ertragsteuerliche Kriterien für die Beurteilung, ob es sich um landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche Umsätze handele, keine Bedeutung mehr hätten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 14.06.2007 V R 56/05 , BFHE 217, 298, BStBl II 2008, 158 und 31.05.2007 V R 5/05 , BFHE 217, 290, BFH/NV 2007, 2202 [BFH 31.05.2007 - V R 5/05] ) ist mittlerweile geklärt, dass wegen der Notwendigkeit § 24 UStG richtlinienkonform auszulegen, ertragsteuerrechtlich entwickelte Kriterien und Umsatzgrenzen für die umsatzsteuersteuerrechtliche Beurteilung, wann ein Umsatz im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird, keine Bedeutung haben.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BFH, der in seinem Urteil vom 31. Mai 2007 (V R 5/05 , BFHE 217, 290, BFH/NV 2007, 2202 [BFH 31.05.2007 - V R 5/05] ) entschieden hat, dass § 24 UStG seinem Wortlaut nach für "die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" gilt, dies in richtlinienkonformer Auslegung dahin zu verstehen sei, dass damit die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Dienstleistung gemeint seien, auf die die Pauschalregelung des Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie Anwendung finde und es deshalb ohne Bedeutung sei, wie nach dem nationalen einkommensteuerrechtlichen Regelungen die betreffenden Leistungen bzw. die Einkünfte hieraus beurteilt werden.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07
    Damit überlässt die Richtlinie die Abgrenzung im Einzelnen dem jeweiligen nationalen Recht des Mitgliedstaates (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - Harbs - C-321/02, Slg.2004 I-7101, BFH/NV 2004, Beilage 4, 371 [BFH 16.07.2003 - I B 163/02] ).

    Bestätigt wird dieses Verständnis durch den Sinn des Art. 25, der darin besteht, die Belastung durch die Steuer auf die von den Landwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Fischerei-Betriebs ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (vgl. EuGH-Urteil Harbs in Slg. 2004, I-07101, HFR 2004, 935 , BFH/NV Beilage 2004, 371).

  • BFH, 14.06.2007 - V R 56/05

    Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 14.06.2007 V R 56/05 , BFHE 217, 298, BStBl II 2008, 158 und 31.05.2007 V R 5/05 , BFHE 217, 290, BFH/NV 2007, 2202 [BFH 31.05.2007 - V R 5/05] ) ist mittlerweile geklärt, dass wegen der Notwendigkeit § 24 UStG richtlinienkonform auszulegen, ertragsteuerrechtlich entwickelte Kriterien und Umsatzgrenzen für die umsatzsteuersteuerrechtliche Beurteilung, wann ein Umsatz im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird, keine Bedeutung haben.

    Dies hat der BFH mit Urteil vom 14. Juni 2007 (V R 56/05 a.a.O.) zwar ausdrücklich nur im Hinblick auf "die im Ertragsteuerrecht entwickelten Zukaufsgrenzen" entschieden.

  • BFH, 04.07.2002 - V R 8/01

    Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07
    Die Anwendung dieser Bestimmung setzt u.a. voraus, dass der Landwirt eine "landwirtschaftliche Dienstleistung" erbracht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 04.07.2002 V R 8/01 , BFHE 199, 59, BFH/NV 2002, 1540).
  • BFH, 16.07.2003 - I B 163/02

    NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr., Empfängerbenennung nach § 160 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 450/07
    Damit überlässt die Richtlinie die Abgrenzung im Einzelnen dem jeweiligen nationalen Recht des Mitgliedstaates (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - Harbs - C-321/02, Slg.2004 I-7101, BFH/NV 2004, Beilage 4, 371 [BFH 16.07.2003 - I B 163/02] ).
  • FG Münster, 20.01.2015 - 15 K 2845/13

    Frage der steuerlichen Erfassung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen gem.

    Somit übte der Kl. Dienstleistungen aus, die im Sinne des Unionsrechts zur landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen (vgl. dazu FG Niedersachsen Urteil vom 12.3. 2009 16 K 450/07, EFG 2009, 1071; Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzverwaltung abgewiesen durch BFH-Beschluss vom 24.9. 2009 XI B 30/09, BFH/NV 2010, 72).

    Das FG Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 12.3.2009 16 K 450/07 (EFG 2009, 1071) ausgeführt, dass Lohnarbeiten, die ein pauschalierender Landwirt für andere Land- und Forstwirte erbringt, betragsmäßig unbeschränkt dem Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterfallen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 3821/14

    Durchschnittssatzbesteuerung i.S. des § 24 UStG für Umsätze eines Landwirts aus

    Im Beschluss vom 24. September 2009 XI B 30/09 (BFH/NV 2010, 72) hat der BFH dargelegt, dass der vom Finanzgericht (FG) Niedersachsen (s. Urteil des FG Niedersachsen vom 12. März 2009 16 K 450/07, Juris) entschiedenen Rechtsfrage, dass Lohnarbeiten, die ein pauschalierender Landwirt für andere Land- und Forstwirte erbringt, betragsmäßig unbeschränkt in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG fallen, infolge Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - 9 K 5129/09

    Nebentätigkeit eines Landwirts als selbständiger Bauhelfer

    Der Fall des Kl sei eher vergleichbar mit dem Fall des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. März 2009 (16 K 450/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1071), wo der dortige Kl anderen Landwirten bei der Kartoffelernte geholfen habe.
  • FG München, 25.10.2010 - 14 V 2475/10

    Regelsteuersatz für mit gewerblichen Maschinen gegenüber anderen Landwirten

    Der Antragsteller kann sich auch nicht auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. März 2009 berufen (16 K 450/07, EFG 2009, 1071).
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