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   FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13   

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FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13 (https://dejure.org/2016,1643)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2016 - 9 K 283/13 (https://dejure.org/2016,1643)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 9 K 283/13 (https://dejure.org/2016,1643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 255 Abs. 1 HGB; § 883 Abs. 2 BGB; § 903 BGB
    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmter Grundstücke an die vormaligen Eigentümer (Eltern); Berücksichtigung der für die Pfandentlassung geleisteten Zahlung mit einem Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 903; HGB § 255 Abs. 1
    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Vormerkungsablösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883; BGB § 903; HGB § 255 Abs. 1
    Unentgeltliche Hofübertragung: Zahlungen an die Voreigentümer für die Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmten Grundstücken als nachträgliche Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 883; BGB § 903; HGB § 255 Abs. 1
    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmter Grundstücke an die vormaligen Eigentümer (Eltern); Berücksichtigung der für die Pfandentlassung geleisteten Zahlung mit einem Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 883 ; BGB § 903 ; HGB § 255 Abs. 1
    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmter Grundstücke an die vormaligen Eigentümer (Eltern); Berücksichtigung der für die Pfandentlassung geleisteten Zahlung mit einem Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Hofübertragung - Zahlungen an Voreigentümer für Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmten Grundstücken als nachträgliche Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmter Grundstücke an die vormaligen Eigentümer (Eltern); Berücksichtigung der für die Pfandentlassung geleisteten Zahlung mit einem Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Ablösung einer Vormerkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ablösezahlungen als nachträgliche Anschaffungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 489
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.

    Aus diesem Grund hat der BFH entschieden, dass die Ablösung einer privaten Versorgungsrente auch dann nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten von im Rahmen einer vorweggenommenen Erfolg übertragenem Grundbesitz führt, wenn diese durch eine Reallast dinglich abgesichert war (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830).

    So hat der BFH diese Grundsätze im vorgenannten Urteil vom 31. März 2004 (X R 66/98, BStBl. II 2004, 830) in einem Fall angewendet, in dem es um die Beurteilung der Ablösung einer privaten Versorgungsrente ging, die im Rahmen einer Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart wurde.

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Erwerben bedeutet das Überführen eines Gegenstandes von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht (etwa BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772).

    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.

    Anders als bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht beschränkt die bloße dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs allerdings nicht die Eigentümerbefugnisse in der Weise, dass erst die Ablösezahlung und die Löschung der dinglichen Sicherung dem Steuerpflichtigen die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BStBl. II 1993, 484, und vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Kompaktkommentar, § 6 Rn. 41).

  • BFH, 11.02.2004 - VIII B 92/03

    Aufwendungen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters einer GmbH zur Ablösung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Aber auch Zahlungen an einen Vorkaufsberechtigten zur Ablösung eines schuldrechtlich vereinbarten Vorkaufsrechts führen zu nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VIII B 92/03, juris, betr. Vorkaufsrecht an einem GmbH-Anteil).

    Die Ablösung der Vormerkung, mit der die Rückübertragungsansprüche der Eltern im Falle der Veräußerung durch den Kläger gesichert waren, ist betrieblich oder nicht privat veranlasst und führt - entsprechend der Ablösung eines Vorkaufsrechts im Falle einer vorgehenden entgeltlichen Übertragung - zu nachträglichen Anschaffungskosten, weil der Kläger erst durch die Ablösung die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis - Veräußerungsbefugnis - über das Grundstück erhält (so auch BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VIII B 92/03, juris, betr. schuldrechtlich vereinbartes Vorkaufsrecht an einem GmbH-Anteil).

  • FG Nürnberg, 17.09.2001 - I 282/00

    Ablösungssumme für Stromleistungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 56/06

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 8 K 2129/13

    Kostenbeitrag zur Änderung des Bebauungsplans und Entschädigung für die Löschung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten kommt es allein darauf an, ob diese nach der Zweckbestimmung und den wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Beschaffung des Wirtschaftsguts tatsächlich zuzuordnen sind (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2015 8 K 2129/13, juris, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 37/15 betr.
  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Bei den von der Rechtsprechung als nachträgliche Anschaffungskosten anerkannten Ablösezahlungen handelt es sich - soweit ersichtlich - schwerpunktmäßig um Fälle der Löschung von Erbbaurechten und Ablösung von Wohnrechten oder Nießbrauchsrechten (vgl. etwa Zusammenstellung in BFH-Urteil vom 17. November 2004 I R 96/02, BStBl. II 2008, 296).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Anders als bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht beschränkt die bloße dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs allerdings nicht die Eigentümerbefugnisse in der Weise, dass erst die Ablösezahlung und die Löschung der dinglichen Sicherung dem Steuerpflichtigen die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BStBl. II 1993, 484, und vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Kompaktkommentar, § 6 Rn. 41).
  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13
    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97

    Ablösung von obligatorischen Nutzungsrechten

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 43/16

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.01.2016 - 9 K 283/13 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 489 veröffentlichten Gründen weitgehend statt und setzte die Entschädigungszahlung als nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 48.991 EUR an.

    Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13.01.2016 - 9 K 283/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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