Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1263
FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13 (https://dejure.org/2016,1263)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2016 - 9 K 95/13 (https://dejure.org/2016,1263)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 9 K 95/13 (https://dejure.org/2016,1263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 AO; § 90 Abs. 2 AO; § 160 AO; § 48 Abs. 1 EStG; § 48 Abs 4 Nr. 1 EStG; § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG
    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum Betriebsausgabenabzug; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Zahlungen als Betriebsausgaben; Zumutbarkeit des Benennungsverlangens

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauabzugssteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum Betriebsausgabenabzug; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Zahlungen als Betriebsausgaben; Zumutbarkeit des Benennungsverlangens

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum Betriebsausgabenabzug; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Zahlungen als Betriebsausgaben; Zumutbarkeit des Benennungsverlangens

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum Betriebsausgabenabzug; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Zahlungen als Betriebsausgaben; Zumutbarkeit des Benennungsverlangens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bauabzugsteuer: BA-Abzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaft trotz fehlender Empfängerbenennung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bauabzugssteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum Betriebsausgabenabzug; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Zahlungen als Betriebsausgaben; Zumutbarkeit des Benennungsverlangens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauabzugssteuer - Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 739
  • EFG 2016, 444
  • NZG 2016, 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 01.04.2003 - I R 28/02

    Wirtschaftliche Anteilseigner einer Basisgesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Benannt ist ein Empfänger, wenn er (nach Namen und Adresse) ohne Schwierigkeiten und eigene Ermittlungen der Finanzbehörde bestimmt und ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 1. April 2003 I R 28/02, BFHE 202, 196, BStBl II 2007, 855; BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1398, jeweils m.w.N.).

    Gleiches gilt bei Zahlungen an eine ausländische Gesellschaft, die selbst nicht in nennenswertem Umfang wirtschaftlich tätig ist (ausländische Basisgesellschaft, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 196, BStBl II 2007, 855, m.w.N.).

    Auch dann muss der wirkliche Empfänger der Zahlungen benannt sein und die Finanzbehörde überprüfen können, ob dieser seine steuerlichen Pflichten im Inland entweder erfüllt hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Inland nicht steuerpflichtig ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 196, BStBl II 2007, 855; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 198).

    Die Behörde ihrerseits ist zwar berechtigt (§ 160 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber verpflichtet, aufzuklären, wer wirklich hinter der Basisgesellschaft steht (BFH-Urteil in BFHE 202, 196, BStBl II 2007, 855).

  • BFH, 30.08.1995 - I R 126/94

    Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Diese Ermessensentscheidungen sind unselbständige Bestandteile der Verfahren der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (wie hier die Gewinnfeststellung 2002) und können nur mit Rechtsbehelfen gegen die betreffenden Bescheide angegriffen werden (z.B. BFH-Urteile vom 30. August 1995 I R 126/94, BFH/NV 1996, 267, m.w.N.; vom 12. September 1985 VIII R 371/83, BFHE 146, 99, BStBl II 1986, 537).

    Das Benennungsverlangen steht in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 267, und in BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434; BFH-Beschluss vom 25. August 1986 IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481, jeweils m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr für Auslandssachverhalte, in denen der Steuerpflichtige nach § 90 Abs. 2 AO in erhöhtem Maße zur Erbringung von Nachweisen und zur Beschaffung und Vorlage von Beweismitteln verpflichtet ist (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 267, m.w.N.).

    Empfänger der in § 160 Abs. 1 Satz 1 AO bezeichneten Ausgaben ist derjenige, dem der in der (Betriebs-)Ausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen worden ist (vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 267; BFH-Beschlüsse vom 24. April 2009 IV B 104/07, BFH/NV 2009, 1398, und vom 17. November 2010 I B 143/10, BFH/NV 2011, 198, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Ein Benennungsverlangen als erste Stufe der Ermessensausübung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung naheliegt, dass der Empfänger einer Zahlung den Bezug zu Unrecht nicht versteuert hat (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434, m.w.N.).

    Deshalb kann von der Rechtsfolge des § 160 AO nur ausnahmsweise abgesehen werden bzw. die Versagung des Abzugs nur im Ausnahmefall gleichwohl ermessensfehlerhaft sein (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318; in BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434; vom 4. April 1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801).

    Das Benennungsverlangen steht in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 267, und in BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434; BFH-Beschluss vom 25. August 1986 IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Dieser gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 m.w.N.; Leibholz/Rinck, GG, Art. 3 Rn. 21).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2005, a.a.O.).

  • BFH, 17.11.2010 - I B 143/10

    Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen Nichtbenennung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Empfänger der in § 160 Abs. 1 Satz 1 AO bezeichneten Ausgaben ist derjenige, dem der in der (Betriebs-)Ausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen worden ist (vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 267; BFH-Beschlüsse vom 24. April 2009 IV B 104/07, BFH/NV 2009, 1398, und vom 17. November 2010 I B 143/10, BFH/NV 2011, 198, jeweils m.w.N.).

    Auch dann muss der wirkliche Empfänger der Zahlungen benannt sein und die Finanzbehörde überprüfen können, ob dieser seine steuerlichen Pflichten im Inland entweder erfüllt hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Inland nicht steuerpflichtig ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 196, BStBl II 2007, 855; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 198).

  • BFH, 24.04.2009 - IV B 104/07

    Benennungsverlangen bei Gesellschaften im Fürstentum Liechtenstein und bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Empfänger der in § 160 Abs. 1 Satz 1 AO bezeichneten Ausgaben ist derjenige, dem der in der (Betriebs-)Ausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen worden ist (vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 267; BFH-Beschlüsse vom 24. April 2009 IV B 104/07, BFH/NV 2009, 1398, und vom 17. November 2010 I B 143/10, BFH/NV 2011, 198, jeweils m.w.N.).

    Benannt ist ein Empfänger, wenn er (nach Namen und Adresse) ohne Schwierigkeiten und eigene Ermittlungen der Finanzbehörde bestimmt und ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 1. April 2003 I R 28/02, BFHE 202, 196, BStBl II 2007, 855; BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1398, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 05.11.2001 - VIII B 16/01

    Bauarbeitenkosten - Domizilgesellschaft - Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Vor allem bei Domizilgesellschaften besteht für den Steuerpflichtigen ein hinreichender Anlass, sich bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen über den Vertragspartner oder bei Zahlung der Gelder über den wahren Zahlungsempfänger zu erkundigen (z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 2001 VIII B 16/01, BFH/NV 2002, 312, m.w.N.).

    Insoweit reicht es auch nicht aus, dass die in das Leistungsverhältnis zwischengeschaltete Domizilgesellschaft benannt wird; eine Domizilgesellschaft kann selbst niemals wirtschaftlicher Empfänger der Zahlungen sein (vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 312, m.w.N.).

  • BFH, 13.03.1985 - I R 7/81

    Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Deshalb kann von der Rechtsfolge des § 160 AO nur ausnahmsweise abgesehen werden bzw. die Versagung des Abzugs nur im Ausnahmefall gleichwohl ermessensfehlerhaft sein (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318; in BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434; vom 4. April 1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801).

    Aus § 90 Abs. 2 AO ergibt sich, dass bei Sachverhalten mit Auslandsberührung die Informationsbeschaffung Sache des Steuerpflichtigen ist, der die Verhältnisse gestaltet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318).

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Im Ergebnis kommt eine Auslegung gegen den klaren Wortlaut - zumal zum Nachteil des Steuerpflichtigen - nicht in Betracht, da die vorgebrachten Bedenken sich weder in den Gesetzesmaterialien wiederspiegeln, noch Eingang in den Gesetztext gefunden haben (vgl. zu den Voraussetzungen der Gesetzesauslegung gegen die eindeutigen Wortlaut: BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02

    Steuerabzug bei Bauleistungen; Freistellungsbescheinigung; Inländischer Anbieter;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13
    Zweckentsprechend hat der Gesetzgeber Anbieter von Bauleistungen unabhängig von ihrer Ansässigkeit im In- oder Ausland in den Anwendungsbereich der §§ 48 bis 48d EStG einbezogen, was durch die Formulierung "jemand" in § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG hinreichenden Ausdruck erfahren hat (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688; Schwenke, BB 2001, 1553).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98

    Rückstellung wegen Bürgschaft

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 2 V 1263/10

    Versagung des Betriebsausgabenabzugs gemäß § 160 AO bei Zahlungen an eine

  • BFH, 11.07.2013 - IV R 27/09

    Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer

  • BFH, 10.12.2009 - X B 172/08

    Abgrenzung von Rechtsfehlern und Verfahrensfehlern bei unterlassener

  • BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94

    Benennung von Zahlungsempfängern

  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 371/83

    Aufforderung zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern kein

  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

  • BFH, 10.11.1998 - I R 108/97

    Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften

  • BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2016 9 K 95/13 aufgehoben.
  • FG Niedersachsen, 05.02.2020 - 9 K 95/13

    Berücksichtigung von Zahlungen an die britischen Subunternehmer als

    Der Senat gab der Klage vollumfänglich statt (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. Januar 2016 9 K 95/13, EFG 2016, 444).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht