Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 12 Nr. 1 EStG
Abzug von Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das Durchgangszimmer zum Badezimmer ist; Deutliche Abgrenzung des Arbeitszimmers vom Wohnbereich; Ausschluss einer privaten Nutzung; Untergeordnete Bedeutung der privaten Nutzung des Arbeitszimmers - Kanzlei Prof. Schweizer
Anerkennung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzug von Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das Durchgangszimmer zum Badezimmer ist; Deutliche Abgrenzung des Arbeitszimmers vom Wohnbereich; Ausschluss einer privaten Nutzung; Untergeordnete Bedeutung der privaten Nutzung des Arbeitszimmers
- gaius.legal
Anerkennung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1
Arbeitszimmer; Durchgangszimmer; Badezimmer - Durchgangszimmer zum Badezimmer als Arbeitszimmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
- BFH, 09.10.2002 - VI R 28/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten, …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
Der Beklagte lehnt die Berücksichtigung der Aufwendungen unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 19.10.1983 (VI R 180/82, BStBl II 1984, Seite 110 f.) lediglich deshalb ab, weil es sich um ein Durchgangszimmer zum Badezimmer handelt. - BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82
Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
Liegt ein Durchgangszimmer zu nur einem Raum vor - wie im Streitfall - ist nach dem Urteil des BFH vom 31.01.1992 (…VI R 139/88, BFH amtlich nicht veröffentlichte Sammlung - BFH/NV - 1992 Seite 460) nicht das vom FA angeführte Urteil vom 18.10.1983 einschlägig, sondern entsprechend den Grundsätzen in der Entscheidung vom 26.04.1985 (VI R 68/82, BStBl II 1985, Seite 467 ff.) nach den Umständen des Einzelfalls zu gewichten, ob der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. - BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85
Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
Es ist in der Regel anzunehmen, daß im Lehrberuf tätige Personen - wie der Kläger - zur Vorbereitung auf den Unterricht im besonderen Maße darauf angewiesen sind, zu Hause zu arbeiten (vgl. BFH, Urteil vom 19.08.1988 VI R 69/85, BStBl II 1988, Seite 1000 f.). - BFH, 31.01.1992 - VI R 139/88
Steuerliche Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
Liegt ein Durchgangszimmer zu nur einem Raum vor - wie im Streitfall - ist nach dem Urteil des BFH vom 31.01.1992 (VI R 139/88, BFH amtlich nicht veröffentlichte Sammlung - BFH/NV - 1992 Seite 460) nicht das vom FA angeführte Urteil vom 18.10.1983 einschlägig, sondern entsprechend den Grundsätzen in der Entscheidung vom 26.04.1985 (VI R 68/82, BStBl II 1985, Seite 467 ff.) nach den Umständen des Einzelfalls zu gewichten, ob der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird.