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   FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95   

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https://dejure.org/1998,7816
FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95 (https://dejure.org/1998,7816)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.02.1998 - VIII 267/95 (https://dejure.org/1998,7816)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - VIII 267/95 (https://dejure.org/1998,7816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 12 Nr. 1 EStG
    Abzug von Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das Durchgangszimmer zum Badezimmer ist; Deutliche Abgrenzung des Arbeitszimmers vom Wohnbereich; Ausschluss einer privaten Nutzung; Untergeordnete Bedeutung der privaten Nutzung des Arbeitszimmers

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anerkennung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug von Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das Durchgangszimmer zum Badezimmer ist; Deutliche Abgrenzung des Arbeitszimmers vom Wohnbereich; Ausschluss einer privaten Nutzung; Untergeordnete Bedeutung der privaten Nutzung des Arbeitszimmers

  • gaius.legal

    Anerkennung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1
    Arbeitszimmer; Durchgangszimmer; Badezimmer - Durchgangszimmer zum Badezimmer als Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
    Der Beklagte lehnt die Berücksichtigung der Aufwendungen unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 19.10.1983 (VI R 180/82, BStBl II 1984, Seite 110 f.) lediglich deshalb ab, weil es sich um ein Durchgangszimmer zum Badezimmer handelt.
  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
    Liegt ein Durchgangszimmer zu nur einem Raum vor - wie im Streitfall - ist nach dem Urteil des BFH vom 31.01.1992 (VI R 139/88, BFH amtlich nicht veröffentlichte Sammlung - BFH/NV - 1992 Seite 460) nicht das vom FA angeführte Urteil vom 18.10.1983 einschlägig, sondern entsprechend den Grundsätzen in der Entscheidung vom 26.04.1985 (VI R 68/82, BStBl II 1985, Seite 467 ff.) nach den Umständen des Einzelfalls zu gewichten, ob der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85

    Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
    Es ist in der Regel anzunehmen, daß im Lehrberuf tätige Personen - wie der Kläger - zur Vorbereitung auf den Unterricht im besonderen Maße darauf angewiesen sind, zu Hause zu arbeiten (vgl. BFH, Urteil vom 19.08.1988 VI R 69/85, BStBl II 1988, Seite 1000 f.).
  • BFH, 31.01.1992 - VI R 139/88

    Steuerliche Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
    Liegt ein Durchgangszimmer zu nur einem Raum vor - wie im Streitfall - ist nach dem Urteil des BFH vom 31.01.1992 (VI R 139/88, BFH amtlich nicht veröffentlichte Sammlung - BFH/NV - 1992 Seite 460) nicht das vom FA angeführte Urteil vom 18.10.1983 einschlägig, sondern entsprechend den Grundsätzen in der Entscheidung vom 26.04.1985 (VI R 68/82, BStBl II 1985, Seite 467 ff.) nach den Umständen des Einzelfalls zu gewichten, ob der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird.
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