Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12897
FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99 (https://dejure.org/2002,12897)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2002 - 14 K 596/99 (https://dejure.org/2002,12897)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 14 K 596/99 (https://dejure.org/2002,12897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufwendungen für Steptanz und Schwimmtraining als Sonderausgaben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
    Aufwendungen einer nicht berufstätigen Sportlehrerin für Stepptanz und Schwimmtraining keine Sonderausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1 Satz 2
    Sonderausgaben; Stepptanz; Schwimmtraining; Allgemeinbildung; Liebhaberei; Sportlehrer - Aufwendungen einer nicht berufstätigen Sportlehrerin für Stepptanz und Schwimmtraining keine Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen einer nicht berufstätigen Sportlehrerin für Stepptanz und Schwimmtraining keine Sonderausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fortbildungskosten
    ABC der Aus- und Fortbildungskosten
    Einzelfälle
    Stepptanz

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.11.1978 - VI R 139/76

    Berufsausbildungskosten sind nur Sonderausgaben, wenn die Ausbildung die Ausübung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Dabei können Aufwendungen für Kurse, die der Allgemeinbildung im weitesten Sinne dienen, nur dann abgezogen werden, wenn die Kurse einen unmittelbaren Bezug zu einem bestimmten Berufsbild haben (BFH Urt. v. 17. November 1978 VI R 139/76, BStBl. II 1979, 180, 181).

    Bei der Abgrenzung, ob die Aufwendungen für einen Beruf oder eine Liebhaberei gemacht worden sind, sind die Verkehrsanschauung und die gesamten Umstände des Falles heranzuziehen (BFH Urt. v. 17. November 1978 VI R 139/76, BStBl. II 1979, 180, 181).

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85

    Aufwendungen von Lehrern für Skilehrgänge nur unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Ähnlich wie bei der Abgrenzung der Werbungskosten zu den Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung kommt es auch hier darauf an, ob bei den streitigen Kosten die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf in einem solchen Ausmaß überwiegt, daß die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt (vgl. BFH Beschl. v. 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl. II 1971, 17; Urt. v. 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl. II 1989, 91).

    Ob Aufwendungen für spezielle Sportkurse dem Bereich der Freizeitgestaltung (Liebhaberei) oder der Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf zuzuordnen sind, ist nach Auffassung des Senats im Rahmen der Gesamtwürdigung auch auf die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zum Abzug derartiger Aufwendungen als Werbungskosten abzustellen (BFH Urt. v. 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl. II 1989, 91).

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum (§ 2 Abs. 7, § 25) die Besteuerungsgrundlagen selbständig festzustellen und der Sachverhalt und die Rechtslage neu zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urt. v. 7. Februar 1969 VI R 174/67, BStBl II 1969, 314; Urt. v. 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BStBl II 1989, 363; Urt. v. 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).
  • BFH, 07.02.1969 - VI R 174/67

    Veranlagungssteuern - Abschnittsprinzip - Grundlagen der Besteuerung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum (§ 2 Abs. 7, § 25) die Besteuerungsgrundlagen selbständig festzustellen und der Sachverhalt und die Rechtslage neu zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urt. v. 7. Februar 1969 VI R 174/67, BStBl II 1969, 314; Urt. v. 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BStBl II 1989, 363; Urt. v. 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).
  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Daneben hat der Schwimmbadbesuch auch einen allgemeinen Erlebnis- und Erholungswert, der jedem Bürger zukommt (vgl. auch BFH Urt. v. 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BStBl. II 1990, 134).
  • BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84

    Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum (§ 2 Abs. 7, § 25) die Besteuerungsgrundlagen selbständig festzustellen und der Sachverhalt und die Rechtslage neu zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urt. v. 7. Februar 1969 VI R 174/67, BStBl II 1969, 314; Urt. v. 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BStBl II 1989, 363; Urt. v. 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99
    Ähnlich wie bei der Abgrenzung der Werbungskosten zu den Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung kommt es auch hier darauf an, ob bei den streitigen Kosten die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf in einem solchen Ausmaß überwiegt, daß die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt (vgl. BFH Beschl. v. 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl. II 1971, 17; Urt. v. 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl. II 1989, 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht