Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 14.04.2016 - 11 K 11006/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 UStG; § 12 Abs. 2 UStG
Anwendung des umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes auf zur Benutzung durch Schwerstkranke gelieferte Beatmungsmasken - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2
Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken
- rechtsportal.de
UStG § 12 Abs. 1 ; UStG § 12 Abs. 2
Anwendung des umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes auf zur Benutzung durch Schwerstkranke gelieferte Beatmungsmasken - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes auf zur Benutzung durch Schwerstkranke gelieferte Beatmungsmasken
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer: Regelsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.03.2012 - 5 K 22/11
- BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
- FG Niedersachsen, 14.04.2016 - 11 K 11006/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.2013 - V R 14/12
Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2016 - 11 K 11006/14
Auf Revision des Beklagten hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. Oktober 2013 (Az.: V R 14/12) das Urteil auf und verwies die Sache an das Niedersächsische Finanzgericht zurück.Wie bereits der BFH im Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 14/12 entschieden hat, ist eine Einreihung in Nr. 52 d der Anlage 2 zur UStG dann nicht möglich, wenn die hergestellten Beatmungsmasken zolltariflich der Position 9019 unterliegen.
Die Kostentragungspflicht des Klägers umfasst auch das Revisionsverfahren V R 14/12.
- FG Niedersachsen, 22.03.2012 - 5 K 22/11
Vorliegen eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Lieferung individuell für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2016 - 11 K 11006/14
Mit Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 22. März 2012 (Az. 5 K 22/11) erkannte das Gericht, dass die in Rede stehenden Leistungen unter § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG fielen.